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   BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97   

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BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97 (https://dejure.org/1998,3808)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1998 - 3 B 258.97 (https://dejure.org/1998,3808)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 3 B 258.97 (https://dejure.org/1998,3808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umstellungsguthaben - DDR - Volkskammer - Einigungsvertrag - Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Berufung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Volkskammer der DDR; Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben

  • Judicialis

    VwGO § 124; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 6; ; VwGO § 144 Abs. 6; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; UGG § 6; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtswegbeschränkung bei Streitigkeiten über Entscheidungen des Volkskammer-Sonderausschusses zur Rechtmäßigkeitsfeststellung von Umstellungsguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 495
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97
    In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 Buchholz 310 § 133 Verwaltungsgerichtsordnung Nr. 22; VIZ 1996, 392 ff.) nimmt der Senat diese zwingende Rechtsfolge in seine Entscheidung nach § 133 Abs. 6 VwGO auf.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97
    Die von ihm herangezogene Entscheidung (BVerfG, Beschluß vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 - NJW 1993, 1123) bezieht sich auf den vorliegend nicht gegebenen Sachverhalt, daß der Gesetzgeber während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens eine Einschränkung weiterer Rechtsmittel vorgenommen hat.
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98

    Umstellungsguthaben - Erwerb von Umstellungsguthaben - Begründungspflicht -

    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 -,.

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Bundesrepublik hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwarf die Berufung der Beschwerdeführerinnen als unzulässig (Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 -, ZOV 1998, S. 296 f.).

  • BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02

    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende

    Zweck der Vorschrift ist nämlich die zeitnahe Wiederbefassung des Ausgangsgerichts mit der von ihm fehlerhaft behandelten Sache, damit die Verfahrensbeteiligten ebenso möglichst zeitnah und ohne den Umweg über die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu einer fehlerfreien Entscheidung kommen (Grundsatz der Verfahrensökonomie, vgl. lediglich Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 22 und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 30).
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99

    Mangels Substantiierung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Das Oberverwaltungsgericht verwarf die dagegen gerichtete Beschwerde unter Berufung auf einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1998 (3 B 258.97; ZOV 1998, S. 296 f.) als unzulässig.
  • BVerwG, 19.05.2000 - 3 B 48.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschränkung des Rechtsweges

    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 - entschieden hat, ist in Streitigkeiten nach dem Umstellungsguthabengesetz - UGG - vom 29. Juli 1990 (GBl/DDR I S. 503) der Rechtsweg auf eine Instanz beschränkt, ohne daß diese Beschränkung nach der Übernahme in das Bundesrecht der grundgesetzlichen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG widerspräche.
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