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   BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11)   

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https://dejure.org/2013,13373
BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11) (https://dejure.org/2013,13373)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11) (https://dejure.org/2013,13373)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 C 7.13 (5 C 23.11) (https://dejure.org/2013,13373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris sowie BVerfG, u.a. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Revisionsbegründung in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr, vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 5 B 10.10 - juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04

    Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn ein Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 - juris Rn. 3 und vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 6 B 70.08

    Befassung von Korrektoren mit der Berufungsbegründung als eine von Amts wegen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 - juris sowie BVerfG, u.a. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 06.04.2009 - 6 B 73.08

    Ordnungsgemäße Durchführung einer Musterung bei Vorliegen einer Akneerkrankung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Da diese Wertung jedenfalls nicht evident und zweifelsfrei fehlerhaft ist, kann die tatrichterliche Feststellung des Antragsdatums auch nicht - wie die Klägerin meint - als eindeutig aktenwidrig angesehen und vom Revisionsgericht korrigiert werden (vgl. Beschlüsse vom 6. April 2009 - BVerwG 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 Rn. 4 und vom 23. Dezember 2011 - BVerwG 5 B 24.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10

    Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Revisionsbegründung in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr, vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 5 B 10.10 - juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn ein Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 - juris Rn. 3 und vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2011 - 5 B 43.11

    Aufnahmebescheid wegen besonderer Härte

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Der Senat hat bereits die Revision der Beklagten mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (BVerwG 5 B 43.11) wegen der Frage zugelassen, ob die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach §§ 26, 27 Abs. 2 BVFG davon abhängig gemacht werden kann, dass der Aufnahmeantrag in einem hinreichenden zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland gestellt wird.
  • BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11

    Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen;

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13
    Da diese Wertung jedenfalls nicht evident und zweifelsfrei fehlerhaft ist, kann die tatrichterliche Feststellung des Antragsdatums auch nicht - wie die Klägerin meint - als eindeutig aktenwidrig angesehen und vom Revisionsgericht korrigiert werden (vgl. Beschlüsse vom 6. April 2009 - BVerwG 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 Rn. 4 und vom 23. Dezember 2011 - BVerwG 5 B 24.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 B 46.13

    Ablehnung der Divergenzrüge wegen Fehlens der behaupteten Abweichung

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - BVerwG 9 B 23.04 - juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2013 - BVerwG 5 C 7.13 - juris Rn. 6).
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