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   BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00   

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https://dejure.org/2000,21615
BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00 (https://dejure.org/2000,21615)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2000 - 2 WD 8.00 (https://dejure.org/2000,21615)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 2 WD 8.00 (https://dejure.org/2000,21615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahrengegen Soldaten wegen sexueller Belästigung von zivilen Mitarbeiterinnen - Vorsätzlich Verletzung der Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich - Strafschärfung wegen Tatbegehung als Vorgesetzter - Einstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Erschwerend war hier zu Lasten des Soldaten vor allem zu berücksichtigen, dass er gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz verstoßen hat, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - jeweils m.w.N.).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (Urteil vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - ).

  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Erschwerend war hier zu Lasten des Soldaten vor allem zu berücksichtigen, dass er gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz verstoßen hat, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.1990 - 2 WD 4.90

    Wehrrecht - Unwürdige und ehrverletzende Behandlung - Schwerwiegendes

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00
    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anzusehen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00
    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anzusehen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00
    Im Hinblick auf die Verletzung der Würde und Ehre der Zeugin Korthals als einer zivilen Mitarbeiterin der Bundeswehr erfordert das Fehlverhalten des Soldaten eine entsprechende Ahndung, wie wenn es sich gegen eine Kameradin gerichtet hätte (vgl. Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 = NZWehrr 1997, 205 >).
  • OLG Hamm, 25.07.2006 - 4 Ws 172/06

    Bundeswehr; Geiselnahmeübung; erniedrigende Behandlung

    Es gilt der allgemein bekannte militärische Grundsatz, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (vgl. BVerwG, ZBR 2001, 144), wobei es sich um einen rechtmäßigen Befehl handeln muss.
  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
    Gegenüber Zivilangestellten der Bundeswehr gelten die gleichen Grundsätze, wie sie auch bei Soldaten anzuwenden sind, nämlich dass körperliche Berührungen - auch wenn sie nicht sexuell gemeint sind - zu unterbleiben haben, sofern sie nicht zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls oder zu Ausbildungszwecken zwingend erforderlich sind (vgl. Urteil vom 5. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 8.00 - m.w.N.).

    Der Senat sieht sich dabei auch in Übereinstimmung mit seiner Entscheidung in einem früheren Verfahren, bei dem es ebenfalls um eine körperliche Berührung einer zivilen Mitarbeiterin ohne sexuelle Intention ging (Urteil vom 5. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 8.00 - ).

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