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   BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11   

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BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11 (https://dejure.org/2011,11991)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2011 - 8 B 9.11 (https://dejure.org/2011,11991)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 8 B 9.11 (https://dejure.org/2011,11991)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 VwGO
    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 Abs. 1 VwGO als Verfahrensmangel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; JCC

  • rewis.io

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

  • ra.de
  • rewis.io

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 6 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 Abs. 1 VwGO als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Denn nach § 557 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 173 VwGO in verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist, unterliegen die dem Endurteil vorausgehenden unanfechtbaren Entscheidungen keiner inhaltlichen Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 m.w.N.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 52).

    Das hat grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Verfahrensrügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (Beschluss vom 4. Dezember 1998 a.a.O. m.w.N.).

    Denn der Kammer steht bei ihrer Übertragungsentscheidung gemäß § 6 Abs. 1 VwGO ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der zudem tendenziell ("Soll-Regelung") zugunsten der Einzelrichterübertragung ausgestaltet ist (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 1998 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Die Ermächtigung, einen Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 - NJW-RR 2010, 268 ).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 7 B 60.05

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Unwiderruflicher Verzicht

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Unabhängig davon ist die Berechtigung der Beigeladenen im vorliegenden Verfahren rechtskräftig festgestellt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 21. April 2005 - 29 A 58.00 - und BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - BVerwG 7 B 60.05 -).
  • EGMR, 13.10.2009 - 35023/04

    GÖBEL c. ALLEMAGNE

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Mit der Rüge, die angegriffene Entscheidung stehe im Widerspruch zu dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 13. Oktober 2009 - Az. 35023/04 -, ist eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan.
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Die Ermächtigung, einen Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 - NJW-RR 2010, 268 ).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 12.03

    Jüdisches Unternehmen; Gesellschaft, jüdische; Anteilseigner; Aktionär;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Dass die Beigeladene auch dann einen Anspruch auf Rückübertragung haben kann, wenn diese Ansprüche von noch lebenden Rechtsnachfolgern des ursprünglich Geschädigten nicht geltend gemacht werden, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 8 C 12.03 - BVerwGE 120, 362 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 25).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Die Grundsatzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 60.09

    Gleichwertigkeit eines in Großbritannien erworbenen Abschlusses "Master of

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
    Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind nach dieser Vorschrift nicht divergenzfähig (vgl. Beschluss vom 18. August 2009 - BVerwG 8 B 60.09 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11

    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Ein etwaig dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufener Verfahrensfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2011 - 8 B 9/11 -, zit. nach JURIS m.w.N. zum Revisionsrecht).

    Der Kammer steht bei ihrer Übertragungsentscheidung gem. § 6 Abs. 1 VwGO ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der zudem tendenziell ("Soll-Regelung") zugunsten der Einzelrichterübertragung ausgestaltet ist (so BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

    Grundsätzlich ist danach auch das Rechtsmittelgericht an den Beschluss nach § 6 VwGO gebunden und ihm die Überprüfung hierauf bezogener Verfahrensrügen nach § 173 VwGO i.V.m. § 512 ZPO entzogen (vgl. auch BVerwG st. Rspr., z.B. Beschl. v. 5.7.2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 4, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187/98 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 42.12

    Restitution bei Miterbengemeinschaft

    Ob die Übertragungsentscheidung in besonders gelagerten Fällen ausnahmsweise dennoch der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht unterliegt, etwa weil die Übertragung "greifbar gesetzwidrig" ist oder der - grundsätzlich weite - Beurteilungsspielraum der Kammer bei der Anwendung der Übertragungsgründe des § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO überschritten ist (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 und vom 5. Juli 2011 - BVerwG 8 B 9.11 - ZOV 2011, 176, jeweils m.w.N.), mag offen bleiben; denn hierfür ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nichts.
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 82-IV-21

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid über

    In diesem Zusammenhang kann die in Rede stehende Übertragung auf den Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 VwGO vom Rechtsmittelgericht eingeschränkt jedenfalls auf solche - hier behaupteten - Verstöße hin überprüft werden, die sich zugleich als eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung, namentlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter, darstellen (BVerwG, Urteil vom 10. November 1999, BVerwGE 110, 40 [4]; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104/01 - juris Rn. 7; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 8 B 9/11 - juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 3 B 42/11 - juris Rn. 4); auch eine Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist dann nicht ausgeschlossen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Der Kammer steht bei ihrer Übertragungsentscheidung gemäß § 6 Abs. 1 VwGO ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der zudem tendenziell ("Soll-Regelung") zugunsten der Einzelrichterübertragung ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2012 - 2 N 84.09

    Präjudizielle Wirkung eines Urteils

    Ein etwaig dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufener Rechtsanwendungsfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 5; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 80-IV-21
    In diesem Zusammenhang kann die in Rede stehende Übertragung auf den Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 VwGO vom Rechtsmittelgericht eingeschränkt jedenfalls auf solche - hier behaupteten - Verstöße hin überprüft werden, die sich zugleich als eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung, namentlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter, darstellen (BVerwG, Urteil vom 10. November 1999, BVerwGE 110, 40 [4]; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104/01 - juris Rn. 7; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 8 B 9/11 - juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 3 B 42/11 - juris Rn. 4); auch eine Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist dann nicht ausgeschlossen.
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung,

    4 Aus § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512, § 557 Abs. 2 ZPO sowie der Gesamtregelung in § 6 Abs. 4 VwGO folgt, dass ein Verstoß gegen § 6 VwGO allein nicht zum Erfolg eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung führen kann, sondern nur, wenn dadurch auch der Sachentscheidung ein Mangel anhaftet, der prozessuale Gewährleistungen der Verfassung, vor allem den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), verletzt (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschlüsse v. 5. Juli 2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 5, v. 27. Oktober 2004 - 7 B 110.04 -, juris Rn. 7 und v. 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 7, sowie Urt. v. 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - 8 E 752/13
    Die Kammer hat den ihr im Rahmen dieser Entscheidung zustehenden weiten Beurteilungsspielraum, der zudem tendenziell zugunsten der Einzelrichterübertragung ausgestaltet ist ("soll") - vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 8 B 9.11 -, ZOV 2011, 176, juris Rn. 6, sowie vom 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 -, NVwZ-RR 2000, 257, juris Rn. 13 -, nicht überschritten.
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