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   BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15   

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BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15 (https://dejure.org/2016,22615)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2016 - 7 B 43.15 (https://dejure.org/2016,22615)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 7 B 43.15 (https://dejure.org/2016,22615)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines eingereichten Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass zur Beschränkung oder Untersagung der Aufsuchung oder Gewinnung geben, so hat sie dies bei ihrer Entscheidung über die Aufsuchung oder Gewinnung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 29 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 22).

    Allerdings ist diese Befugnis dadurch begrenzt, dass sie nur unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften und damit nur so weit besteht, wie nicht bereits andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eine spezielle Behörde mit der Wahrnehmung öffentlicher Interessen betraut haben (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).

    Die Beschwerde entspricht nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, soweit sie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - (BVerwGE 74, 315 ) geltend macht.

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Eine dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 sowie Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 4 m.w.N.).

    Dies erfordert einen erneuten Hinweis an die Beteiligten, falls das Gericht von seinen Hinweisen auf die von ihm für zutreffend gehaltene Rechtslage in einem Beschluss über die Zulassung der Berufung abweichen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696).

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Liegen die gesetzlich normierten Versagungsgründe wie etwa § 48 Abs. 2 BBergG nicht vor, hat die zuständige Bergbehörde über die Zulassung des Vorhabens nicht aufgrund einer umfassenden Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zu entscheiden; das Fehlen einer derartigen Abwägung führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 28 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 21).

    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines eingereichten Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass zur Beschränkung oder Untersagung der Aufsuchung oder Gewinnung geben, so hat sie dies bei ihrer Entscheidung über die Aufsuchung oder Gewinnung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 29 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 22).

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Liegen die gesetzlich normierten Versagungsgründe wie etwa § 48 Abs. 2 BBergG nicht vor, hat die zuständige Bergbehörde über die Zulassung des Vorhabens nicht aufgrund einer umfassenden Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zu entscheiden; das Fehlen einer derartigen Abwägung führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 28 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 21).

    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines eingereichten Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass zur Beschränkung oder Untersagung der Aufsuchung oder Gewinnung geben, so hat sie dies bei ihrer Entscheidung über die Aufsuchung oder Gewinnung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - BVerwGE 127, 259 Rn. 29 und - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 Rn. 22).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Daher ist immer dann davon auszugehen, dass ein wasserrechtliches Ausbauvorhaben das Wohl der Allgemeinheit aus anderen als wasserwirtschaftlichen Gründen beeinträchtigt, wenn die geplante Ausbaumaßnahme zwingenden Vorschriften der außerhalb des Wasserrechts für sie maßgeblichen Rechtsmaterien widerspricht (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978 - 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 ).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Eine solche, die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 66 Rn. 21).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Falls es jedoch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, muss es deutlich machen, wenn es hiervon wieder abweichen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Eine solche, die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 66 Rn. 21).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
    Eine dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 sowie Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erfordert eine artenschutzrechtliche

    Für diese aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses nicht mehr erforderlichen Entscheidungen sind aber inhaltlich allein die speziellen materiell-rechtlichen Vorschriften der jeweils einschlägigen Gesetze maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - UPR 2017, 141 Rn. 14; Keienburg, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, Bundesberggesetz, 2. Aufl. 2016, § 57a Rn. 40).

    Für den Fall, dass die Rodung nur eine vorübergehende Nutzung darstellt, sehen sowohl der 2. als auch der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs eine Aufhebung der Bannwalderklärung als entbehrlich an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - ZfB 2016, 205 Rn. 8; VGH Kassel, Urteil vom 7. Juli 2015 - 2 A 177/15 - NuR 2015, 781 und Beschluss vom 14. Juli 2020 - 4 C 2108/15.N - NuR 2021, 344 ).

  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 4 A 171/11

    Eigentumsbeschränkung; Bergwerkseigentum; Entschädigung; Kausalität;

    Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Spielraum (BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 -, juris Rn. 15; Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, juris Rn. 27).

    Da es nicht sinnvoll ist, den Betriebsplan nach § 55 Abs. 1 BBergG uneingeschränkt zuzulassen, um dann die Aufsuchung oder Gewinnung zu beschränken, erweitert § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG nach ständiger Rechtsprechung bereits das Prüfprogramm für die Zulassung des Betriebsplans (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 17. August 2018 - 1 A 320/17 -, juris Rn. 83; HessVGH, Urt. v. 7. Juli 2015 - 2 A 177/15 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15

    Gemeindliches Einvernehmen; Planungshoheit; Bergaufsicht; Bergbaubetrieb;

    Diese Möglichkeit besteht aber nur "unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften", ist also dann zu verneinen, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eine spezielle Behörde mit der Wahrnehmung der zu schützenden öffentlichen Interessen betraut haben (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 S. 323 f.; Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16

    Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des

    Die Aufhebungsentscheidung des Beklagten ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil diese entbehrlich war, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Senats, dass die Rodung nur eine vorübergehende Nutzung des Waldes darstellt (Hess. VGH, Urteil vom 07.05.2015 - 2 A 177/15 -, juris), bestätigt hatte (mit Beschluss vom 05.07.2016 - BVerwG 7 B 43.15 -, juris; vgl. dazu auch Hess. VGH, Urteil vom 14.07.2020 - 4 C 2108/15.N -, juris).
  • VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19

    Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die

    Liegen bereits bei der Entscheidung der Bergbehörde über die Zulassung eines eingereichten Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass zur Beschränkung oder Untersagung der Aufsuchung oder Gewinnung geben, so hat sie dies bei ihrer Entscheidung über die Aufsuchung oder Gewinnung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.07.2016 - 7 B 43.15 - juris Rn. 20 und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 11.05 - juris Rn. 17; VG Aachen, Urteil vom 03.11.2016 - 6 K 369/15 - juris Rn. 101 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20

    Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost"

    Für diese aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses nicht mehr erforderlichen Entscheidungen - einschließlich derjenigen nach Maßgabe des § 68 Abs. 3 WHG - sind aber inhaltlich allein die speziellen materiell-rechtlichen Vorschriften der jeweils einschlägigen Gesetze maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine

    Ob im Rahmen einer Prüfung des in § 68 Abs. 3 WHG normierten Versagungsgrundes außerhalb des Wasserrechts liegende öffentliche Belange dem Begriff des "Wohls der Allgemeinheit" (Nr. 1) oder den "sonstigen öffentlichen Vorschriften" (Nr. 2) zuzuordnen sind, kann letztendlich offenbleiben, da im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ohnehin alle einschlägigen Belange zu prüfen sind (vgl. BVerwG B.v. 5.7.2016 - 7 B 43.15 - BeckRS 2016, 49595 Rn. 13, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2022 - 6 S 4216/20

    Bergrechtliche Genehmigung für den Trassabbau (Phonolith) durch Neuaufschluss auf

    Das allgemeine (und drittschützende) fachplanerische Abwägungsgebot gilt für die bergrechtliche Planfeststellung nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 259 , und vom 02.11.1995 - 4 C 14.94 -, BVerwGE 100, 1 sowie Beschluss vom 05.07.2016 - 7 B 43.15 -, ZfB 2016, 205 ; Stüer/Probstfeld, Die Planfeststellung - Fachplanung in der Praxis, 2. Auflage 2016, Rn. 1851).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Es entspricht zwar der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein Gericht dann, wenn es eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, deutlich machen muss, wenn es hiervon wieder abweichen will (BVerfG, Beschl. v. 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16, Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 05.07.2016 - 7 B 43/15, juris Rn. 6).
  • VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15

    Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 -, juris Rn. 20, und vom 11. Mai 2015 - 7 B 18.14 -, juris Rn. 19.
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von

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