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   BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93   

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https://dejure.org/1993,1725
BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93 (https://dejure.org/1993,1725)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1993 - 7 B 112.93 (https://dejure.org/1993,1725)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1993 - 7 B 112.93 (https://dejure.org/1993,1725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Atomrecht - Atomgesetz - Genehmigung - Öffentlichkeitsbeteiligung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Umsetzungsfrist für EG-Richtlinien - Substantiierungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1097
  • DVBl 1993, 1152
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht habe die Pilot-Konditionierungsanlage - PKA - in Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 300, Wyhl; BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) als eine gemäß § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes - AtG - genehmigungsbedürftige Anlage angesehen.

    Im Wyhl-Urteil (BVerwGE 72, 300 ) hat sich der beschließende Senat mit dem Begriff der Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen befaßt.

  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht habe die Pilot-Konditionierungsanlage - PKA - in Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 300, Wyhl; BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) als eine gemäß § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes - AtG - genehmigungsbedürftige Anlage angesehen.

    Im Wackersdorf-Urteil (BVerwGE 80, 21) hat sich der beschließende Senat mit dem Begriff der "Anlage zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe" in § 7 Abs. 1 AtG befaßt.

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit den von ihm gestellten Anforderungen zur Substantiierung einer Rechtsverletzung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 88, 286 , NVwZ 1983, 175 (gemeint ist wohl der Beschluß vom 22. August 1991 - BVerwG 7 B 153.90 - NVwZ 1993, 175) und BVerwGE 80, 207 zur Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO in atomrechtlichen Drittanfechtungsklagen ab.

    Soweit sich die Beschwerde auf die im Urteil des beschließenden Senats vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207 ) gemachten Aussagen zur erforderlichen Bestimmtheit atomrechtlicher Teilgenehmigungen im Hinblick auf die potentiell Drittbetroffenen obliegende Anfechtungslast bezieht, ist nicht erkennbar, inwieweit die hier angefochtene Teilgenehmiguhg in der besagten Weise unbestimmt sein sollte.

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit den von ihm gestellten Anforderungen zur Substantiierung einer Rechtsverletzung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 88, 286 , NVwZ 1983, 175 (gemeint ist wohl der Beschluß vom 22. August 1991 - BVerwG 7 B 153.90 - NVwZ 1993, 175) und BVerwGE 80, 207 zur Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO in atomrechtlichen Drittanfechtungsklagen ab.

    Es entspricht überdies ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein Kläger bei Anfechtung einer atomrechtlichen Genehmigung einen Rechtsfehler geltend machen muß, der sich auf seine materielle Rechtsposition ausgewirkt haben könnte (vgl. die von der Beschwerde selbst bezeichnete Entscheidung des beschließenden Senats vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 ).

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Im Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - (BVerwGE 82, 61, Zwischenlager Ahaus) hat das Bundesverwaltungsgericht als selbstverständlich vorausgesetzt, daß abgebrannte Brennelemente "Kernbrennstoffe" im Sinne des Atomgesetzes - dort des § 6 AtG - sind.
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Trägt er substantiiert nichts vor, aus dem sich ergeben könnte, die Werte des § 45 oder des § 28 Abs. 3 StrlSchV würden beim Normalbetrieb oder bei einem Störfall überschritten, oder die Behörde habe zu diesen Fragen keine ausreichenden Ermittlungen angestellt, so fehlt es bereits an der Klagebefugnis (vgl. BVerwGE 61, 256 ; BVerwGE 70, 365 ).
  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Trägt er substantiiert nichts vor, aus dem sich ergeben könnte, die Werte des § 45 oder des § 28 Abs. 3 StrlSchV würden beim Normalbetrieb oder bei einem Störfall überschritten, oder die Behörde habe zu diesen Fragen keine ausreichenden Ermittlungen angestellt, so fehlt es bereits an der Klagebefugnis (vgl. BVerwGE 61, 256 ; BVerwGE 70, 365 ).
  • BVerwG, 22.08.1991 - 7 B 153.90

    Atomgesetz - Klagebefugnis - Anfechtung einer atomrechtlichen Betriebsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit den von ihm gestellten Anforderungen zur Substantiierung einer Rechtsverletzung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 88, 286 , NVwZ 1983, 175 (gemeint ist wohl der Beschluß vom 22. August 1991 - BVerwG 7 B 153.90 - NVwZ 1993, 175) und BVerwGE 80, 207 zur Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO in atomrechtlichen Drittanfechtungsklagen ab.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Deshalb kommt auch eine Abweichung von der - übrigens nicht zum Atom-, sondern Immissionsschutzrecht ergangenen - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55 und 56.89 - (BVerwGE 85, 368 ) nicht in Betracht.
  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
    Schon deshalb kommt eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1986 - (BVerwG 7 C 29.85 - BVerwGE 75, 285 ) nicht in Betracht.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Wollte man in Bezug auf ihre einfachrechtlich geschützte Eigentümerposition der Klägerin dies dennoch als wehrfähigen Belang zugestehen, müsste sie als Betreiberin der öffentlichen Einrichtungen und Eigentümerin der Wohnanlagen zur Begründung der Zulässigkeit der Klage im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO substantiiert vortragen, dass Nutzer und Bewohner ihrer Anlagen im Betrieb des der Strahlenschutzverordnung unterfallenden Endlagers (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV - vom 20. Juli 2001, BGBl I S. 1714) einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, die die Dosisgrenzwerte des § 47 StrlSchV (zuvor: § 45 StrlSchV 1989) im Normalbetrieb und des § 49 StrlSchV (zuvor: § 28 Abs. 3 StrlSchV 1989) im Störfallbetrieb - jeweils in Verbindung mit den Übergangsregelungen des § 117 Abs. 16 und 17 StrlSchV - überschreitet (stRspr, Beschluss vom 5. August 1993 - BVerwG 7 B 112.93 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß ein Kläger bei Anfechtung einer atomrechtlichen Genehmigung seine materielle Rechtsbetroffenheit dadurch geltend machen, daß er substantiiert einen Sachverhalt vorträgt, aus dem sich ergeben könnte, daß die Dosisgrenzwerte des § 45 StrSchV oder die Störfallplanungsdosis des § 28 Abs. 3 StrSchV entweder beim Normalbetrieb oder bei einem Störfall überschritten werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 5. August 1993 - BVerwG 7 B 112.93 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 44, S. 166; Urteil vom 21. August 1996 - BVerwG 11 C 9.95 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 3, S. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Wollte man der Klägerin in Bezug auf ihre einfachrechtlich geschützte Eigentümerposition an ihren Einrichtungen diesen Einwand dennoch als wehrfähigen Belang zugestehen, müsste sie als Betreiberin von öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge zur Begründung der Zulässigkeit der Klage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO substantiiert vortragen, dass Nutzer und Beschäftigte ihrer Einrichtungen im Betrieb des der Strahlenschutzverordnung unterfallenden Endlagers (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StrlSchV) einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, die die Dosisgrenzwerte des § 47 StrlSchV im Normalbetrieb und des § 49 StrlSchV im Störfallbetrieb - jeweils i.V.m. den Übergangsregelungen des § 117 Abs. 16 und 17 StrlSchV - überschreitet (stRspr, Beschluss vom 5. August 1993 - BVerwG 7 B 112.93 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Dabei kann offenbleiben, ob die Überleitungsvorschrift des Art. 2 des Bergrechtsänderungsgesetzes in gleicher Weise wie § 22 UVPG (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92, DVBl. 1994, 1126) mit der Richtlinie insoweit nicht vereinbar ist, als sie nicht bereits Bergbauvorhaben, für die das Zulassungsverfahren nach dem 3. Juli 1988, dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie, eingeleitet worden ist, der Umweltverträglichkeitsprüfung unterwirft; eine andere Beurteilung könnte sich daraus ergeben, daß Bergbauvorhaben der hier interessierenden Art nicht unter Art. 4 Abs. 1 und Anhang I, sondern unter Art. 4 Abs. 2 Anhang II der Richtlinie fallen (vgl. Beschluß vom 5. August 1993 - BVerwG 7 B 112.93 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 44, S. 167 = DVBl. 1993, 1152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Sie tragen damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256, bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982 - 2 BvR 316/81 -, NVwZ 1983, 28; ferner BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1985 - 7 C 74.82 -, BVerwGE 70, 365 sowie Beschluß vom 5. August 1993 - 7 B 112.93 -, DVBl. 1993, 1152, noch hinreichend substantiiert vor, daß beim Normalbetrieb oder bei Störfällen eine Überschreitung der für den Schutz Dritter einschlägigen, insbesondere normativ festgelegten Werte möglich ist bzw. daß die Behörde zu diesen Fragen keine ausreichenden Ermittlungen angestellt hat.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. August 1993 - 7 B 112.93 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 3 S 1689/01

    Baugenehmigung für standortnahes Zwischenlager

    Zwar sind abgebrannte (= bestrahlte) Brennelemente nach wie vor Kernbrennstoffe im Sinne von §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 1 AtG a.F. und noch nicht schon deshalb radioaktive Abfälle (BVerwG, Beschluss vom 5.8.1993 - 7 B 112/93 -, NVwZ 1994, 1097; Näser, a.a.O., S. 587).

    Jedenfalls dann, wenn die Kernbrennstoffen nicht mehr verwertet, z.B. der Wiederaufarbeitung zugeführt, werden sollen, sondern "geordnet beseitigt" (§ 9 a Abs. 1 Nr. 2 AtG a.F.), d.h. sichergestellt und endgelagert werden sollen, sind sie als radioaktive Abfälle anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 5.8.1993 - 7 B 112/93 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.5.1985 - 10 B 308/85 -, NVwZ 1985, 590 und Urteile vom 30.10.1996 - 21 D 2/89.AK -, RdE 1997, 222 und vom 22.10.1987 - 21 A 330/87 -, NVwZ 1988, 554).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04

    Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel

    Der Kläger trägt damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 22.12.1980 7 C 84.78 -, E 61, 256; Urt. v. 11.01.1985 7 C 74.82 -, E 70, 365; Beschl. v. 15.08.1993 7 B 112.93 -, DVBl. 1993, 1152) insgesamt (noch) hinreichend substantiiert vor, dass bei Störfällen und den genannten Störmaßnahmen Dritter eine Überschreitung einschlägiger, insbesondere auch normativ vorgegebener Werte bzw. ein entsprechendes behördliches Ermittlungsdefizit in dieser Hinsicht nicht als von vornherein ausgeschlossen erscheint und dadurch eine Verletzung seiner Rechte (Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit und seines Eigentums aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG) möglich ist.
  • KG der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, 30.06.1995 - KG-NELK 2/94

    Handlungen der Kirchenleitung, Informationsanspruch des Kirchengliedes

    Die Klagebefugnis, also die Geltendmachung der Verletzung eigener (öffentlicher) Rechte, erfordert grundsätzlich ein substantiiertes Vorbringen des Kl. sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht; die bloße Formalbehauptung der Verletzung eigener Rechte reicht nicht aus (vgl. Kopp a.a.O. § 42 Rn. 98; Redekerlvon Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 42 Rn. 15, 20; Ehlers a.a.O. S. 145fl.; BVerwGE 61, S. 256 [261 f]; 75 S. 285 [290f.]; 88 S. 286 [288]; BVerwG, Urteil vom 23.3.1982 - 1 C 157.79 -, DVBl. 1982, S. 692; BVerwG, Beschlüsse vom 22.8.1991 7 B 153.90 -, NVwZ 1993, S. 175 [176] und vom 5.8.1993 7 B 112.93- DVBl. 1993, S. 1152/1153).

    Der Substantiierungspflicht ist im allgemeinen Genüge getan, wenn nach dem Vorbringen des Kl. eine konkrete Verletzung eigener Rechte möglich erscheint; dabei sind jedoch keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. Kopp a. a. 0. Rn. 98; PietznerIRonellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht 8. Auf!. 1993, § 14 II Rn. 10 [S. 142]; BVerwGE 75, S. 285 [291]; BVerwG, Beschluß vom 5.8.1993, DVBl. 1993, S. 1152 [!154]).

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 2.96

    Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben - Widerruf - Widerrufsanspruch -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß ein Kläger bei Anfechtung einer atomrechtlichen Genehmigung seine materielle Rechtsbetroffenheit dadurch geltend machen, daß er substantiiert einen Sachverhalt vorträgt, aus dem sich ergeben könnte, daß die Dosisgrenzwerte des § 45 StrSchV oder die Störfallplanungsdosis des § 28 Abs. 3 StrSchV entweder beim Normalbetrieb oder bei einem Störfall überschritten werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 5. August 1993 - BVerwG 7 B 112.93 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 44, S. 166; Urteil vom 21. August 1996 - BVerwG 11 C 9.95 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 3, S. 18 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 20.04.1994 - 8 W 87/93

    Bergbau; Kosten; Betriebswirtschaftlicher Gewinnungsvorteil; Steinkohle; Bergbau;

    Keineswegs aber entstand nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 5.8.1993 - 7 B 112.93 -) für die unter Art. 4 II und Anhang II (hier Nr. 2 d: "Gewinnung von Steinkohle im Untertagebergbau") der Richtlinie 85/337/EWG fallenden Vorhaben eine UVP - Pflichtigkeit, bevor der Mitgliedsstaat die ihm vom Rat der EG überlassene Entscheidung getroffen hatte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 6/04

    Krümmel und Brunsbüttel: Klagen abgewiesen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94
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