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   BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12   

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https://dejure.org/2013,20728
BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12 (https://dejure.org/2013,20728)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.2013 - 4 B 62.12 (https://dejure.org/2013,20728)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 2013 - 4 B 62.12 (https://dejure.org/2013,20728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendung der Lärmwerte des § 2 Abs. 2 FluglärmG gem. § 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG auf luftrechtliche Genehmigungen für einen Sonderflughafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12
    Sie sind erst im Rahmen der Abwägung den anhand der fachplanungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle gewichteten Lärmschutzbelangen der Fluglärmbetroffenen gegenüberzustellen und mit diesen zu einem gerechten Ausgleich zu bringen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 ).

    Angesichts eines somit auch unmittelbar durch öffentliche Interessen motivierten Erweiterungsvorhabens konnte der Verwaltungsgerichtshof die im Urteil des Senats vom 26. April 2007 (a.a.O. Rn. 54) offen gelassene Frage, ob allein private Verkehrsinteressen ausreichen können, die Lärmschutzbelange der Flughafenanlieger zurückzustellen, ebenfalls dahingestellt sein lassen.

  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12
    Neue Gesichtspunkte, aus denen in dem erstrebten Revisionsverfahren über die bisherige Rechtsprechung hinaus zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten (vgl. hierzu Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 m.w.N.), legt die Beschwerde nicht dar.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils selbständig tragende Begründungselemente gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn ein Zulassungsgrund für jedes Begründungselement in zulässiger Weise vorgetragen worden und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12
    Vielmehr ist er (UA Rn. 91 ff. und 106 ff.) im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Satz 3 LuftVG durch die Werte des § 2 Abs. 2 FluglärmG auch mit Wirkung für die Abwägung normativ festgelegt (Urteil vom 4. April 2012 - BVerwG 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 190) und außerhalb dieses Anwendungsbereichs von den Zulassungsbehörden und im Streitfall von den Gerichten im Einzelfall zu bestimmen ist (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 254).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2013 - 4 B 62.12
    Vielmehr ist er (UA Rn. 91 ff. und 106 ff.) im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Satz 3 LuftVG durch die Werte des § 2 Abs. 2 FluglärmG auch mit Wirkung für die Abwägung normativ festgelegt (Urteil vom 4. April 2012 - BVerwG 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 190) und außerhalb dieses Anwendungsbereichs von den Zulassungsbehörden und im Streitfall von den Gerichten im Einzelfall zu bestimmen ist (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 254).
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