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   BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14   

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https://dejure.org/2015,26263
BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14 (https://dejure.org/2015,26263)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.2015 - 2 WRB 4.14 (https://dejure.org/2015,26263)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 2015 - 2 WRB 4.14 (https://dejure.org/2015,26263)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 WBO, § 22a WBO, § 23a Abs 2 WBO, § 139 Abs 3 VwGO, § 7 SG
    Unerlaubte Stromentnahme für privates Elektro-Kraftfahrzeug; Gehörsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 WBO, § 22a WBO, § 23a Abs 2 WBO, § 139 Abs 3 VwGO, § 7 SG
    Unerlaubte Stromentnahme für privates Elektro-Kraftfahrzeug; Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer

    Ahndung eines durch die eigenmächtige Entnahme von Strom aus dem Stromnetz der Kaserne begangenen Dienstvergehens eines Berufssoldaten

  • rewis.io

    Unerlaubte Stromentnahme für privates Elektro-Kraftfahrzeug; Gehörsrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubte Stromentnahme für privates Elektro-Kraftfahrzeug; Gehörsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG § 27 Abs. 1; WBO § 18 Abs. 2
    Ahndung eines durch die eigenmächtige Entnahme von Strom aus dem Stromnetz der Kaserne begangenen Dienstvergehens eines Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Einem Beteiligten ist die Berufung auf den Verfahrensmangel der Wahrung des rechtlichen Gehörs verwehrt, wenn er die rechtliche oder auch nur tatsächliche Möglichkeit hatte, sich durch entsprechende Anträge, Rügen, sonstige Rechtsbehelfe oder Begründungen Gehör zu verschaffen und er hiervon keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs gehören deshalb auch Ausführungen darüber, was der Beschwerdeführer im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1983 - 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Einem Beteiligten ist die Berufung auf den Verfahrensmangel der Wahrung des rechtlichen Gehörs verwehrt, wenn er die rechtliche oder auch nur tatsächliche Möglichkeit hatte, sich durch entsprechende Anträge, Rügen, sonstige Rechtsbehelfe oder Begründungen Gehör zu verschaffen und er hiervon keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 2 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerde, Begründung; Gleichstellungsbeauftragte, Beteiligung in

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Entgegen der vom Truppendienstgericht erteilten Rechtsmittelbelehrung, die Beschwerdebegründung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, ist diese gemäß § 22a Abs. 4 WBO bei dem Truppendienstgericht einzureichen, dessen Beschluss angefochten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. November 2011 - 2 WRB 1.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 7).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen, d.h. alles zu unterlassen, was im weitesten Sinne das Vermögen des Dienstherrn schädigen oder auch nur gefährden könnte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 2 WDB 15.92 - BVerwGE 103, 12 ).
  • BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12

    Fristsetzung zur Einreichung der Beschwerdebegründung durch das

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Das bedeutet, dass vom Beschwerdeführer die nach der jeweiligen prozessualen Lage des Verfahrens gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung seines Gehörs zu verlangen sind (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 2 WRB 2.12 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 2 WRB 1.10

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen; Vertrauensperson für

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - nicht entgegen, in der er festgestellt hat, dass nach der für den Senat bindenden Zulassung der Rechtsbeschwerde zu ihrer Begründung nur noch vorgetragen werden muss, dass die angefochtene Entscheidung des Truppendienstgerichts auf einer unrichtigen Anwendung von Rechtsnormen beruht.
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WRB 1.20

    Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung;

    Wird eine Verfahrensrüge erhoben, sind nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO die Tatsachen zu bezeichnen, die den Verfahrensmangel ergeben sollen (BVerwG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 WRB 4.14 - juris Rn. 22).
  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 43/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    aa) Hierzu muss substantiiert und schlüssig dargelegt werden, an welchem Vortrag der Kläger gehindert war bzw. welcher Vortrag durch das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen wurde und dass dieser nicht berücksichtigte Vortrag entscheidungserheblich war (BVerwG, BeckRS 2015, 52977 Rn. 21; BeckOK VwGO/Suerbaum, Stand: Januar 2022, § 138 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 42/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es muss substantiiert und schlüssig dargelegt werden, an welchem Vortrag der Kläger gehindert war bzw. welcher Vortrag durch das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen wurde und dass dieser nicht berücksichtigte Vortrag entscheidungserheblich war (BVerwG, BeckRS 2015, 52977 Rn. 21; BeckOK VwGO/Suerbaum, § 138 Rn. 43, Stand: Oktober 2021 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2023 - 3 LA 209/19

    Asylrecht (Irak): Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem

    Er soll vielmehr die Möglichkeit gewährleisten, sich zu den entscheidungserheblichen (rechtlichen und tatsächlichen) Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.08.2015 - 2 WRB 4.14 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Beschl. v. 20.10.2023 - 1 LA 13/22 -, n.v.).
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