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   BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60   

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https://dejure.org/1960,1825
BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60 (https://dejure.org/1960,1825)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1960 - VIII CB 100.60 (https://dejure.org/1960,1825)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1960 - VIII CB 100.60 (https://dejure.org/1960,1825)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 893
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
    Die Vorstellung einzelner Mitglieder der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe über die Bedeutung der Bestimmung wäre allerdings dann ohne Bedeutung, wenn sich der Wille des Gesetzgebers nicht aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergäbe; der Entstehungsgeschichte kommt für die Gesetzesauslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach Wortlaut und Sinnzusammenhang ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299 [312]).
  • BVerwG, 02.06.1960 - III C 117.60

    Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen - Gewährung von Vorrechten

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
    Das Zwischenurteil des IV. Senats vom 25. Mai 1960 - BVerwG IV C 149.60 - und der Vorlagebeschluß des III. Senats vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 117.60 - betreffen den Vertretungszwang für den Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 25.05.1960 - IV C 149.60
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
    Das Zwischenurteil des IV. Senats vom 25. Mai 1960 - BVerwG IV C 149.60 - und der Vorlagebeschluß des III. Senats vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 117.60 - betreffen den Vertretungszwang für den Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55

    Befugnis der an einem vorangegangenen Gerichtsverfahren beteiligten Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 321) ist aber der Vertreter des öffentlichen Interesses, der am vorausgegangenen Gerichtsverfahren beteiligt war, grundsätzlich befugt, auch Revision einzulegen.
  • BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 174.60

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Vorlagebeschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VIII CB 100.60 - die Frage, ob der Freistaat Bayern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unter die Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO fällt, wenn er durch die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, zwar dem Großen Senat vorgelegt, in den Gründen aber die Auffassung vertreten, daß die Frage zu verneinen sei.
  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 184.60

    Rechtsmittel

    Es wird insoweit Bezug genommen auf den Vorlagebeschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VIII CB 100.60 -, DVBl. 1960 S. 893, mit Anmerkung von Ule S. 896. Von dieser Sache unterscheidet sich der gegenwärtige Fall dadurch, daß Beklagter nicht der Freistaat Bayern ist, sondern das Land Baden-Württemberg, und daß nicht der Kläger, sondern das beklagte Land, vertreten durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.
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