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BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.02.1960 - 136 VIII 58
- BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
- BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60
- BVerwG, 23.10.1962 - VIII CB 100.60
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 893
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
Die Vorstellung einzelner Mitglieder der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe über die Bedeutung der Bestimmung wäre allerdings dann ohne Bedeutung, wenn sich der Wille des Gesetzgebers nicht aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergäbe; der Entstehungsgeschichte kommt für die Gesetzesauslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach Wortlaut und Sinnzusammenhang ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299 [312]). - BVerwG, 02.06.1960 - III C 117.60
Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen - Gewährung von Vorrechten …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
Das Zwischenurteil des IV. Senats vom 25. Mai 1960 - BVerwG IV C 149.60 - und der Vorlagebeschluß des III. Senats vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 117.60 - betreffen den Vertretungszwang für den Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht. - BVerwG, 25.05.1960 - IV C 149.60
Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
Das Zwischenurteil des IV. Senats vom 25. Mai 1960 - BVerwG IV C 149.60 - und der Vorlagebeschluß des III. Senats vom 2. Juni 1960 - BVerwG III C 117.60 - betreffen den Vertretungszwang für den Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht. - BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 2.55
Befugnis der an einem vorangegangenen Gerichtsverfahren beteiligten Vertreter …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60
Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 321) ist aber der Vertreter des öffentlichen Interesses, der am vorausgegangenen Gerichtsverfahren beteiligt war, grundsätzlich befugt, auch Revision einzulegen.
- BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 174.60
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seinem Vorlagebeschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VIII CB 100.60 - die Frage, ob der Freistaat Bayern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unter die Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO fällt, wenn er durch die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, zwar dem Großen Senat vorgelegt, in den Gründen aber die Auffassung vertreten, daß die Frage zu verneinen sei. - BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 184.60
Rechtsmittel
Es wird insoweit Bezug genommen auf den Vorlagebeschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VIII CB 100.60 -, DVBl. 1960 S. 893, mit Anmerkung von Ule S. 896. Von dieser Sache unterscheidet sich der gegenwärtige Fall dadurch, daß Beklagter nicht der Freistaat Bayern ist, sondern das Land Baden-Württemberg, und daß nicht der Kläger, sondern das beklagte Land, vertreten durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.