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   BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65   

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https://dejure.org/1966,298
BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65 (https://dejure.org/1966,298)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1966 - V C 174.65 (https://dejure.org/1966,298)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1966 - V C 174.65 (https://dejure.org/1966,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Wiederaufgreifens eines Verwaltungsverfahrens über die Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Anforderungen an die Wahrung des allgemeinen Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 953
  • DVBl 1967, 154
  • DVBl 1967, 159
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.10.1964 - V C 4.64

    Einstufung von behördlichen, sich nur mit einem Teilzeitraum eines

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65
    Ob sie darüber hinaus von ihrer Befugnis Gebrauch macht oder an ihrer ersten Entscheidung festhält und dem Betroffenen statt eines neuen anfechtbaren Bescheides lediglich einen Hinweis auf die bereits vorliegende rechtsbeständige Entscheidung gibt, steht in ihrem freien - lediglich durch den Verfassungssatz des Art. 3 GG gebundenen - Ermessen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1966 - BVerwG V C 91.64 - und die dort genannten älteren Urteile vom 11. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62] [261]], vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 4.64 - [DVBl. 1965, 485] und vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 21.64 -).
  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 91.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65
    Ob sie darüber hinaus von ihrer Befugnis Gebrauch macht oder an ihrer ersten Entscheidung festhält und dem Betroffenen statt eines neuen anfechtbaren Bescheides lediglich einen Hinweis auf die bereits vorliegende rechtsbeständige Entscheidung gibt, steht in ihrem freien - lediglich durch den Verfassungssatz des Art. 3 GG gebundenen - Ermessen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1966 - BVerwG V C 91.64 - und die dort genannten älteren Urteile vom 11. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62] [261]], vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 4.64 - [DVBl. 1965, 485] und vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 21.64 -).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65
    Ob sie darüber hinaus von ihrer Befugnis Gebrauch macht oder an ihrer ersten Entscheidung festhält und dem Betroffenen statt eines neuen anfechtbaren Bescheides lediglich einen Hinweis auf die bereits vorliegende rechtsbeständige Entscheidung gibt, steht in ihrem freien - lediglich durch den Verfassungssatz des Art. 3 GG gebundenen - Ermessen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1966 - BVerwG V C 91.64 - und die dort genannten älteren Urteile vom 11. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62] [261]], vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 4.64 - [DVBl. 1965, 485] und vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 21.64 -).
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65
    Ob sie darüber hinaus von ihrer Befugnis Gebrauch macht oder an ihrer ersten Entscheidung festhält und dem Betroffenen statt eines neuen anfechtbaren Bescheides lediglich einen Hinweis auf die bereits vorliegende rechtsbeständige Entscheidung gibt, steht in ihrem freien - lediglich durch den Verfassungssatz des Art. 3 GG gebundenen - Ermessen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1966 - BVerwG V C 91.64 - und die dort genannten älteren Urteile vom 11. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62] [261]], vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 4.64 - [DVBl. 1965, 485] und vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 21.64 -).
  • BVerwG, 19.10.1968 - III C 123.66

    Mängel des Vorverfahrens als Verfahrensrüge - Voraussetzungen für eine

    Er meint, die Frage, wann ein Rechtsanspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gegeben sei, sei durch dasUrteil vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - rechtsgrundsätzlich geklärt.

    In Übereinstimmung mit den übrigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 19, 153 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; BVerwG V C 174.65 - Urteil vom 5. September 1966 -) ist deshalb für den Bereich des Lastenausgleichsrechts dahin zu erkennen, daß ein Anspruch auf Wiederaufgreifen bei Änderung der Sach- oder Rechtslage gegeben ist.

    Daß der V. Senat beim Wandel der Rechtsauffassung auf Grund des Wechsels der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Neubescheidung gewähren will, wird durch dasUrteil vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - bestätigt.

    Darauf hat der V. Senat in seinem Urteil vom 5. September 1966 (a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Die beiden Prinzipien der materiellen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sind grundsätzlich gleichwertig (BVerwGE 28, 122 [127]; Urteil vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Ziff. 5 Nr. 48 = MDR 1966, 953 = DVBl. 1967, 159]), sofern dem anzuwendenden Recht keine andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 486/18

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur

    Eine Pflicht zur Rücknahme kann sich aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG ergeben, wenn sich eine Verwaltungspraxis und damit eine Selbstbindung der Verwaltung dahin gebildet hat, dass in Fällen bestimmter Art der Verwaltungsakt zurückgenommen wird und eine Abweichung von einer solchen Praxis im konkreten Fall nicht auf sachgerechten Erwägungen beruht (BVerwG, Urteil vom 05.09.1966, V C 174.65, Rn. 11; OVG Münster, Beschluss vom 13.04.2004, 15 A 1113/04, Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2004 - 15 A 1113/04

    Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Beitragsbescheides

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 1966 - V C 174.65 -, DVBl. 1967, 159.
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII B 125.68

    Rechtsmittel

    Zu dieser Frage hat der V. Senat durch Urteil vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - (DVBl. 1967, 159) ausgeführt, die Verwaltungsbehörden seien grundsätzlich nicht verpflichtet, ein durch einen unanfechtbaren Verwaltungsakt abgeschlossenes Verfahren deshalb wieder aufzugreifen, weil sich der unanfechtbare Verwaltungsakt nachträglich auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung als rechtswidrig erwiesen habe.

    Eine Ausnahme besteht nur auf Grund des Gleichheitssatzes, wenn sich eine Verwaltungspraxis und damit eine Selbstbindung der Verwaltung dahin gebildet hat, daß in Fällen bestimmter Art regelmäßig ein Wiederaufgreifen des Verfahrens stattfindet und ein Abweichen von einer solchen Praxis im konkreten Fall nicht auf sachgerechten Erwägungen beruht (so BVerwG V C 174.65 a.a.O.; vgl. weiter BVerwGE 26, 153 [155]).

  • BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71

    Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des

    Entgegen der Ansicht der Klägerin zu 1) weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des V. Senats vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - (Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 Ziff. 5 Nr. 48 = DVBl. 1967, 159 - MDR 1966, 953 = HLA. 1967, 115) ab, in dem entschieden ist, der Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Behörde in gleich oder ähnlich liegenden Fällen in der Regel von ihrer Befugnis zum Wiederaufgreifen des Verfahrens Gebrauch mache, hiervon jedoch in einzelnen Fällen absehe, ohne daß sachgerechte Erwägungen für die unterschiedliche Behandlung erkennbar seien.
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66

    Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in

    Vielmehr steht das Wiederaufgreifen im Ermessen der Behörde, das jedoch durch den Verfassungssatz nach Art. 3 GG gebunden ist (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - und die dort zitierten älteren Entscheidungen).
  • VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1

    Diese beiden Prinzipien sind grundsätzlich gleichwertig (BVerwGE 28, 122, 127; BVerwG, Urteil vom 5.9.1966 - 5 C 174.65 - DVBl. 1967, 159), sofern dem anzuwendenden Recht keine andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 487/18

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur

    Eine Pflicht zur Rücknahme kann sich aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG ergeben, wenn sich eine Verwaltungspraxis und damit eine Selbstbindung der Verwaltung dahin gebildet hat, dass in Fällen bestimmter Art der Verwaltungsakt zurückgenommen wird und eine Abweichung von einer solchen Praxis im konkreten Fall nicht auf sachgerechten Erwägungen beruht (BVerwG, Urteil vom 05.09.1966, V C 174.65, Rn. 11; OVG Münster, Beschluss vom 13.04.2004, 15 A 1113/04, Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 134/18

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Festlegung der Bundesnetzagentur

    Eine Pflicht zur Rücknahme kann sich aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG ergeben, wenn sich eine Verwaltungspraxis und damit eine Selbstbindung der Verwaltung dahin gebildet hat, dass in Fällen bestimmter Art der Verwaltungsakt zurückgenommen wird und eine Abweichung von einer solchen Praxis im konkreten Fall nicht auf sachgerechten Erwägungen beruht (BVerwG, Urteil vom 05.09.1966, V C 174.65, Rn. 11; OVG Münster, Beschluss vom 13.04.2004, 15 A 1113/04, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720

    Aufstellung eines Werbeschilds auf öffentlichem Straßengrund

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67

    Voraussetzungen der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 04.12.1968 - V C 38.66

    Unterhaltsbeihilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Grundrente nach dem

  • BVerwG, 27.11.1967 - III B 150.67

    Entscheidung über das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen

  • VG Berlin, 14.04.1981 - 16 A 26.81

    Schranken der Ausübung des Ermessens zum Wiederaufgreifen eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1972 - 1 A 92/71

    Errichtung eines Wohnhauses ; Erteilung eines Bauvorbescheides ; Genehmigung

  • BVerwG, 28.01.1972 - II B 37.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1969 - I WB 141.69

    Unanfechtbarkeit einer auf eine Anrufung ergangenen Entscheidung im Bereich des

  • VG Köln, 16.01.2008 - 21 K 3798/07

    Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids betreffend einen nicht

  • BVerwG, 21.06.1971 - V B 126.68

    Verpflichtung einer Behörde zum Wiederaufgreifen des Verfahrens auf Grund einer

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