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   BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09   

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BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09 (https://dejure.org/2009,13582)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2009 - 4 B 8.09 (https://dejure.org/2009,13582)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 4 B 8.09 (https://dejure.org/2009,13582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage gegen eine Flugroutenfestlegung; Verstoß gegen das Abwägungsgebot bei Verletzung von Rechten des Klägers i.R.e. Abwägungsentscheidung; Zulässigkeit einer Grundsatzrevision von Fluglärmbetroffenen aufgrund der Zweiteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage gegen eine Flugroutenfestlegung; Verstoß gegen das Abwägungsgebot bei Verletzung von Rechten des Klägers i.R.e. Abwägungsentscheidung; Zulässigkeit einer Grundsatzrevision von Fluglärmbetroffenen aufgrund der Zweiteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Einen derartigen Rechtssatz enthält jedoch weder der zitierte Beschluss vom 7. Oktober 1980 2 BvR 584/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 (BVerfGE 56, 298) noch der in Bezug genommene Beschluss vom 27. November 1978 2 BvR 165/75 (BVerfGE 50, 50).

    Im Beschluss vom 7. Oktober 1980 (a.a.O. S. 319) heißt es unter Hinweis auf die Entscheidung vom 27. November 1978 stattdessen: "Der Verordnungsgeber hat den für seine Entscheidung über Lage und Umfang der einzelnen Lärmschutzzonen erheblichen Sachverhalt vollständig zu ermitteln und der Verordnung zugrunde zu legen".

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Wie sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2000 BVerwG 11 C 13.99 (BVerwGE 111, 276 ) ergibt, kann eine Klage, die gegen eine Flugroutenfestlegung gerichtet ist und mit der ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot geltend gemacht wird, deshalb nur Erfolg haben, wenn bei der Abwägungsentscheidung Rechte des Klägers verletzt worden sind.

    10 b) Die Beschwerde rügt ferner (Beschwerdebegründung S. 40) eine Divergenz zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn das Interesse eines Klägers am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt geblieben ist (Urteil vom 28. Juni 2000 BVerwG 11 C 13.99 a.a.O. S. 283), bzw. wonach auch unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle Lärmbetroffene Belastungen nicht hinzunehmen brauchen, die sich zur Erreichung des mit einer bestimmten Maßnahme verfolgten Zwecks objektiv als unnötig erweisen (Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 15.03 juris Rn. 31).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Anders als das Verfahren der Normenkontrolle, das auch ein objektives Prüfungsverfahren ist (Beschluss vom 18. Juli 1989 BVerwG 4 N 3.87 BVerwGE 82, 225 ), dient die Feststellungsklage, selbst wenn sie die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses aufgrund einer Rechtsverordnung zum Gegenstand hat, allein dem Individualrechtsschutz.
  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Einen derartigen Rechtssatz enthält jedoch weder der zitierte Beschluss vom 7. Oktober 1980 2 BvR 584/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 (BVerfGE 56, 298) noch der in Bezug genommene Beschluss vom 27. November 1978 2 BvR 165/75 (BVerfGE 50, 50).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Die von ihnen ins Feld geführte Wiederholungsgefahr ist nicht hinreichend konkret (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 16. Oktober 1989 BVerwG 7 B 108.89 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist damit nicht dargetan (vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Sie ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen, da sie auch in dem angestrebten Revisionsverfahren zu beachten wäre (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 BVerwGE 123, 322 ).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    10 b) Die Beschwerde rügt ferner (Beschwerdebegründung S. 40) eine Divergenz zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn das Interesse eines Klägers am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt geblieben ist (Urteil vom 28. Juni 2000 BVerwG 11 C 13.99 a.a.O. S. 283), bzw. wonach auch unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle Lärmbetroffene Belastungen nicht hinzunehmen brauchen, die sich zur Erreichung des mit einer bestimmten Maßnahme verfolgten Zwecks objektiv als unnötig erweisen (Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 15.03 juris Rn. 31).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts widerspricht (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auch in einem solchen Fall ist die Feststellungsklage nur begründet, wenn die fragliche Rechtsverordnung gerade den jeweiligen Kläger in eigenen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 4 B 8.09 - juris Rn. 6).

    Daher setzt der Klageerfolg eine Verletzung eigener Rechte des jeweiligen Klägers voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 4 B 8.09 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang die Auslegung des hessischen Fachkonzepts durch die Vorinstanz angreift, verkennt sie, dass hierbei nicht Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung in Frage steht (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 4 B 8.09 - juris Rn. 7), an die das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14

    Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im

    - 4 B 8.09 -, juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 1 LB 6/11

    Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung

    Im Laufe des Berufungsverfahrens hat der Senat die Beteiligten auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. Oktober 2009 - 4 B 8.09 - (Juris, Rn. 6) hingewiesen.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. Oktober 2009 - 4 B 8.09 - sei nicht einschlägig, weil im vorliegenden Fall ein völlig anderer Sachverhalt zu beurteilen sei als derjenige, der dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegen habe.

    Unter Hinweis darauf, dass die Feststellungsklage nach § 43 VwGO allein dem Individualrechtsschutz diene, hat das Bundesverwaltungsgericht dann mit Beschluss vom 05.10.2009 - 4 B 8/09 (aaO Rn. 6) ausdrücklich dargelegt, dass im Rahmen der Begründetheit einer Feststellungsklage auch zu prüfen sei, ob der Kläger in seinen Rechten verletzt werde.

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

    97 Soweit die Rechtsprechung der Instanzgerichte unter Einbeziehung der Fluglärmsynopse angenommen hat, dass es bei Unterschreitung des Kriteriums Lmax = 13 x 68 dB(A) keinen Anhalt für unzumutbaren Lärm gibt, hat dies das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet (BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -).

    Der Senat hat keinen Anlass, die angesprochenen Werte insbesondere unter verfassungsrechtlichen Kriterien in Zweifel zu ziehen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - und nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -, juris.)100 Ohne Erfolg macht die Klägerin geltend, die vorliegenden Messwerte indizierten insbesondere im Hinblick auf das hinter der Verkehrsprognose für 2015 zurückbleibende Verkehrsaufkommen das Vorliegen unzumutbarer Lärmimmissionen auch insoweit, als diese unterhalb der hier als maßgeblich zugrunde gelegten Schwellenwerten liegen.

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

    97 Soweit die Rechtsprechung der Instanzgerichte unter Einbeziehung der Fluglärmsynopse angenommen hat, dass es bei Unterschreitung des Kriteriums Lmax = 13 x 68 dB(A) keinen Anhalt für unzumutbaren Lärm gibt, hat dies das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet (BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -).

    Der Senat hat keinen Anlass, die angesprochenen Werte insbesondere unter verfassungsrechtlichen Kriterien in Zweifel zu ziehen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - und nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -, juris.).

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2020 - 10 LA 113/18

    Frist; Hemmungsfrist; Hemmungsmitteilung; Vertrauensschutz; Wiederholungsgefahr

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungsgründen unter Zugrundelegung des zutreffenden Maßstabs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.10.2009 - 4 B 8.09 -, juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 7 B 108.89 -, juris Rn. 5 zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 25.04.2019 - 8 B 3.18 -, juris Rn. 3 zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) ausgeführt, dass die von der Klägerin angeführte Wiederholungsgefahr nicht hinreichend konkret sei, weil keine greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestünden, dass auch im Zulassungsverfahren für das Pflanzenschutzmittel Lenox eine zonale Hemmungsmitteilung ergehen und die Beklagte nach Ablauf der mit der Hemmungsmitteilung gesetzten Frist vermeintlich abredewidrig die Prüfung nachgereichter Unterlagen und Studien im Widerspruchsverfahren ablehnen werde, wie es die Klägerin mit dem Hilfsantrag festgestellt haben möchte.
  • BVerwG, 17.01.2012 - 4 B 46.11

    Drittschützender Charakter des § 75 Abs. 1 und 2 LBO SH als grundsätzlich

    Wie das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, eröffnet eine Feststellungsklage - anders als das Verfahren der Normenkontrolle - kein objektives Prüfungsverfahren; die Feststellungsklage dient allein dem Individualrechtsschutz (Beschluss vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 4 B 8.09 - juris Rn. 6).
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