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   BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10   

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BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10 (https://dejure.org/2011,2113)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2011 - 6 P 18.10 (https://dejure.org/2011,2113)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 6 P 18.10 (https://dejure.org/2011,2113)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    MBGSH §§ 61, 88; RVOrgG-AusfG § 2; ArbGG §§ 9, 74
    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung; Interessenabfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Nord; Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    MBGSH §§ 61, 88
    Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung; Interessenabfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Nord; Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 MBG SH, § 61 Abs 1 S 1 MBG SH, § 2 Abs 2 S 3 RVOrgG, § 9 Abs 5 S 4 ArbGG, § 74 Abs 1 S 2 Alt 2 ArbGG
    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung; Interessenabfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Nord; Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Ausnahmeregeln zur Rechtsmittelfristverlängerung wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung bei Zustellung der Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung

  • rewis.io

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung; Interessenabfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Nord; Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats

  • ra.de
  • rewis.io

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung; Interessenabfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Nord; Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 9 Abs. 5 S. 4
    Anwendbarkeit der Ausnahmeregeln zur Rechtsmittelfristverlängerung wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung bei Zustellung der Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Ablauf von fünf Monaten seit der Verkündung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 92
  • NZA-RR 2012, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20 und vom 14. Januar 2010 - BVerwG 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110 Rn. 11).

    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht oder ob die Stelle auf andere Weise besetzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 32 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 23).

    Sodann sind Verwaltungsvorschriften zur Ausschreibung zu beachten, durch welche vom Gesetzgeber belassene Gestaltungsspielräume ausgefüllt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 18).

    Sie hat vielmehr kollektiven Charakter, weil ihr Adressatenkreis über eine bestimmte Einzelperson hinausgeht (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20 und vom 14. Januar 2010 - BVerwG 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110 Rn. 11).

    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht oder ob die Stelle auf andere Weise besetzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 32 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 23).

    Sodann sind Verwaltungsvorschriften zur Ausschreibung zu beachten, durch welche vom Gesetzgeber belassene Gestaltungsspielräume ausgefüllt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 18).

    Denn Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind die positiven Entscheidungen der Beteiligten zu 1, 1nteressenabfragen vorzunehmen (vgl. zur Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung: Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 22 ff.).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Nur auf diese Weise werden Ungereimtheiten vermieden und vom Gesetzgeber verfolgte Beschleunigungsabsichten gewahrt (vgl. BAG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - AP Nr. 30 zu § 66 ArbGG 1979 Bl. 9, vom 24. Oktober 2006 - 9 AZR 709/05 - AP Nr. 34 zu § 66 ArbGG 1979 Rn. 12 und vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 1090/06 - juris Rn. 9).

    Nur wenn die Rechtsmittelbelehrung offensichtlich nicht geeignet ist, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumnis als schuldhaft anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. Bl. 9 R f. und vom 24. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 21 sowie Beschluss vom 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP Nr. 1 zu § 16 SGB II Rn. 9).

  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Auf die Deutsche Rentenversicherung Nord ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein anzuwenden (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - juris Rn. 4 ff. und vom 30. November 2010 - BVerwG 6 PB 16.10 - juris Rn. 4).

    Bei ihr bestehen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung organisationsrechtlicher Bestimmungen des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (RVOrgG-AusfG) vom 28. September 2005, GVOBl Schl.-H. S. 342, mehrere Personalräte, nämlich jeweils einer in den Dienststellen Lübeck, Hamburg und Neubrandenburg (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2010 a.a.O. Rn. 15 ff. und 19 ff.).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände der Gesamtdienststelle und der ihr zugehörigen einzelnen Dienststellen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 Rn. 25 und vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 Rn. 22).

    Eine Aufspaltung der Zuständigkeiten auf Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte verbietet sich aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. BAG, Beschluss vom 14. November 2006 a.a.O. Rn. 35).

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 709/05

    Berufungsfrist - Fristversäumung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Nur auf diese Weise werden Ungereimtheiten vermieden und vom Gesetzgeber verfolgte Beschleunigungsabsichten gewahrt (vgl. BAG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - AP Nr. 30 zu § 66 ArbGG 1979 Bl. 9, vom 24. Oktober 2006 - 9 AZR 709/05 - AP Nr. 34 zu § 66 ArbGG 1979 Rn. 12 und vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 1090/06 - juris Rn. 9).

    Nur wenn die Rechtsmittelbelehrung offensichtlich nicht geeignet ist, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumnis als schuldhaft anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. Bl. 9 R f. und vom 24. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 21 sowie Beschluss vom 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP Nr. 1 zu § 16 SGB II Rn. 9).

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Auch wenn die Veränderungen nicht unmittelbar mit einer Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist, so können sich aus der Umsetzung gleichwohl Chancen für ein späteres berufliches Fortkommen entwickeln (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44 und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40 Rn. 29).
  • BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03

    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Auch wenn die Veränderungen nicht unmittelbar mit einer Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist, so können sich aus der Umsetzung gleichwohl Chancen für ein späteres berufliches Fortkommen entwickeln (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44 und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40 Rn. 29).
  • BVerwG, 30.11.2010 - 6 PB 16.10

    Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Auf die Deutsche Rentenversicherung Nord ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein anzuwenden (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - juris Rn. 4 ff. und vom 30. November 2010 - BVerwG 6 PB 16.10 - juris Rn. 4).
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Partner der Dienststellenverfassung, hat jedoch keinen Einfluss auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Personalvertretungen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - AP Nr. 135 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Rn. 17 und vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972 Rn. 17).
  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 1090/06

    Zulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

  • BVerwG, 08.06.2023 - 5 P 3.22

    Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer

    Das verlangt die Beteiligung des Personalrates, weil ein schutzwürdiges kollektives Interesse besteht sicherzustellen, dass sich nach Möglichkeit jeder interessierte Beschäftigte an der Bewerberkonkurrenz beteiligen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 S-HPersVG Nr. 2 Rn. 38 und vom 29. September 2020 - 5 P 7.19 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 23 Rn. 19 zu § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a. F.).

    Ein das Recht auf chancengleiche Beteiligung berührender und damit rechtserheblicher Ausschluss aus der Bewerberkonkurrenz ist aber gegeben, wenn den Beschäftigten der Zugang hierzu von vornherein verwehrt wird, weil etwa die Dienststellenleitung von einer Stellenausschreibung absieht (vgl. etwa § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG; BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 P 7.19 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 23 zu § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a. F.), nur Beschäftigte einer bestimmten Dienststelle oder Abteilung adressiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 S-HPersVG Nr. 2 Rn. 38) oder nur externe Bewerber zugelassen werden sollen.

  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18

    Nicht rechtzeitige Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Erweist sich die Rechtsmittelbelehrung als offenkundig falsch und ist sie deshalb nicht geeignet, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumung trotzdem als schuldhaft anzusehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - NJW 2005, 3515 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 2 Rn. 18 f.).

    Der Irrtum des Prozessvertreters des Antragstellers war weder unvermeidbar noch nachvollziehbar und daher verständlich (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - NJW 2005, 3515 ; BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 2 Rn. 18 f.; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - MDR 2018, 420 Rn. 7).

  • BVerwG, 17.04.2013 - 6 P 9.12

    Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde; Prüfungspflicht des

    Zwar rechtfertigt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung in der Regel die Annahme eines fehlenden Verschuldens des Beteiligten an der Fristversäumung (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 2 Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2013 - 6 P 10.12

    Pflicht eines Prozessvertreters zur Überprüfung der korrekten Eintragung der

    Zwar rechtfertigt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung in der Regel die Annahme eines fehlenden Verschuldens des Beteiligten an der Fristversäumung (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 2 Rn. 18 m.w.N.).
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