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   BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15   

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BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15 (https://dejure.org/2015,30517)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2015 - 4 BN 30.15 (https://dejure.org/2015,30517)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 4 BN 30.15 (https://dejure.org/2015,30517)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung; Erklärung einer Klosterinsel zur Welterbestätte; Festsetzung eines Außenbereichsgrundstückes als nicht überbaubare Fläche

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung; Erklärung einer Klosterinsel zur Welterbestätte; Festsetzung eines Außenbereichsgrundstückes als nicht überbaubare Fläche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10

    Verletzung des Abwägungsgebots

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

    Ob diese Würdigung den Anforderungen gerecht wird, die an die gerichtliche Abwägungskontrolle zu stellen sind, ist einer rechtsgrundsätzlichen Prüfung nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 Rn. 5).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Diese müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von einer Bebauung ganz ausschließen, denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 = juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 = DVBl 1971, 746 ).

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, hat sie darüber hinaus auch die Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen nach den §§ 39 ff. BauGB in die Abwägung einzustellen (zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Diese müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von einer Bebauung ganz ausschließen, denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 = juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 = DVBl 1971, 746 ).
  • BVerwG, 15.11.1989 - 4 NB 28.89

    Abwägungsfehler infolge Verletzung der Planungsleitsätze und Optimierungsgebote

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Zu berücksichtigende Belange und deren Gewicht bestimmen sich vielmehr nach den Besonderheiten der konkreten Planungssituation (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989 - 4 NB 28.89 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 4 B 21.92

    Vorhandensein privatnütziger Stellplätze als Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 4

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Dass hierbei auch Gesichtspunkte des Bestandsschutzes nach Maßgabe des § 35 Abs. 4 BauGB als abwägungserheblich zu berücksichtigen sind, liegt auf der Hand (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 4 B 21.92 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 54 = juris Rn. 5 allgemein zum Bestandsschutz).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Gesetzlich vorprogrammiert ist weder, welche der in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten oder sonstigen Belange bei der Planung zu berücksichtigen sind, noch mit welchem Gewicht sie bei der Abwägung zu Buche schlagen (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 57 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 4 NB 1.96 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 88 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 10 S 51.21

    Was ist ein "Baugrundstück"?

    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, besteht weder auf der Ebene der Planabwägung (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - BVerwG 4 BN 30.15 -, juris Rn. 5) noch auf der vorgelagerten Ebene der Planerforderlichkeit.
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Die Antragsgegnerin ist schließlich auch nicht der sich aus § 1 Abs. 7 BauGB ergebenden Anforderung gerecht geworden, den möglichen Umfang zu leistender Entschädigungen nach den §§ 39 ff. BauGB für mit dem Bebauungsplan verbundene nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet in ihre Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.10.2015 - 4 BN 30.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.4.2015 - 1 N 13.1138 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.781

    Überplanung einer Tongrube als Erholungsgebiet und Anschauungsobjekt für

    Der Antragsgegner ist schließlich auch nicht der sich aus § 1 Abs. 7 BauGB ergebenden Anforderung gerecht geworden, den möglichen Umfang zu leistender Entschädigungen nach den §§ 39 ff. BauGB für mit dem Bebauungsplan verbundene nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet in seine Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.10.2015 - 4 BN 30.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.4.2015 - 1 N 13.1138 - juris Rn. 35).
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