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   BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01   

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https://dejure.org/2001,11447
BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01 (https://dejure.org/2001,11447)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2001 - 4 B 75.01 (https://dejure.org/2001,11447)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2001 - 4 B 75.01 (https://dejure.org/2001,11447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Eine Abweichung von der Senatsentscheidung vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - (NVwZ 1986, 38) liegt schon deshalb nicht vor, weil der Senat in diesem Urteil gerade betont hat, dass die Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung sich nicht abstrakt bestimmen lassen, sondern sich nach dem jeweiligen Vorhaben richten.

    Dahinstehen kann, ob sich dem Senatsurteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - (NVwZ 1986, 38) oder sinngemäß auch den Senatsentscheidungen vom 29. Mai 1970 - BVerwG 4 C 141.68 - (BVerwGE 35, 222) und vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BayVBl 1976, 315) der Rechtssatz entnehmen lässt, dass durch die Erteilung einer Baugenehmigung ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann, der ggf. dazu führt, dass sich die Erschließungslast zu einer Erschließungspflicht verdichtet.

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Dahinstehen kann, ob sich dem Senatsurteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - (NVwZ 1986, 38) oder sinngemäß auch den Senatsentscheidungen vom 29. Mai 1970 - BVerwG 4 C 141.68 - (BVerwGE 35, 222) und vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BayVBl 1976, 315) der Rechtssatz entnehmen lässt, dass durch die Erteilung einer Baugenehmigung ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann, der ggf. dazu führt, dass sich die Erschließungslast zu einer Erschließungspflicht verdichtet.
  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68

    Verhältnis des Straßensicherungsvertrags

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Dahinstehen kann, ob sich dem Senatsurteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - (NVwZ 1986, 38) oder sinngemäß auch den Senatsentscheidungen vom 29. Mai 1970 - BVerwG 4 C 141.68 - (BVerwGE 35, 222) und vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BayVBl 1976, 315) der Rechtssatz entnehmen lässt, dass durch die Erteilung einer Baugenehmigung ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann, der ggf. dazu führt, dass sich die Erschließungslast zu einer Erschließungspflicht verdichtet.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Das Berufungsgericht hat nicht in Abrede gestellt, dass sich die allgemeine Erschließungspflicht unter den im Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - (BVerwGE 64, 186) genannten Voraussetzungen zu Gunsten bestimmter Erschließungsmaßnahmen zu einer aktuellen Erschließungspflicht verdichten kann.
  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Soweit in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1988 - BVerwG 8 C 72.87 - (NVwZ-RR 1989, 497) die Rede vom Erfordernis einer funktionstüchtigen Anbaustraße ist, liegt eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht den Druckerboden nicht als Erschließungsanlage qualifiziert hat, die den Regelungen der § 127 ff. BauGB unterliegt.
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands,

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Das Berufungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - (NVwZ 1991, 1090) und vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 105.89 - (NVwZ 1992, 490) steht.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Das Berufungsgericht stellt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Folgen rechtswidrigen hoheitlichen Handelns ggf. zu beseitigen sind (Urteil vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366) nicht in Frage.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Vielmehr reicht es aus, wenn die Zufahrt dinglich, z.B. durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 246).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 B 34.90

    Öffentlich-rechtliche Baulastvorschriften - Bauordnungsrecht - Gesicherte

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Das Berufungsgericht hatte auf der Grundlage seiner Feststellung, dass zu Gunsten des Grundstücks der Klägerin an der Wegeparzelle ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht für Fahrzeuge aller Art besteht, keinen Anlass, die Aussage des Senats im Beschluss vom 27. September 1990 - BVerwG 4 B 34 und 35.90 - (ZfBR 1991, 31) in Zweifel zu ziehen, wonach der bundesrechtliche Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 - 35 BauGB nicht verlangt, dass zusätzlich zu einer öffentlich-rechtlichen Baulast auch noch eine privatrechtliche Dienstbarkeit bestellt wird.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
    Das Berufungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - (NVwZ 1991, 1090) und vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 105.89 - (NVwZ 1992, 490) steht.
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

  • BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05

    Voraussetzungen einer Restitutionsklage; Anforderungen an die Darlegung einer

    Verfahrensfehler können im jeweiligen Rechtszug mit den zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, wie dies auch die Klägerin im Vorprozess zuletzt mit der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht getan hat; sie sind im Beschluss des 4. Senats vom 5. November 2001 BVerwG 4 B 75.01 im Einzelnen beschieden worden (BA S. 7 ff.).

    Im Übrigen ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in diesem Punkt auf die dreifache, jeweils selbstständig tragende und nicht mit einer erfolgreichen Revisionszulassungsrüge angegriffene Begründung gestützt, (1.) dass damit kein zulässiger Restitutionsgrund schlüssig dargelegt sei, (2.) dass dies kein erst nach der Frist des § 586 Abs. 1 ZPO eingetretener Umstand sei und (3.) dass dies außerdem bereits im Vorprozess im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hätte geltend gemacht werden können, dort auch tatsächlich vorgebracht wurde und vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. den Beschluss des 4. Senats vom 5. November 1991 BVerwG 4 B 75.01 BA S. 9) abschlägig beschieden worden ist.

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