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   BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18   

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https://dejure.org/2018,39251
BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18 (https://dejure.org/2018,39251)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2018 - 3 B 4.18 (https://dejure.org/2018,39251)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2018 - 3 B 4.18 (https://dejure.org/2018,39251)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 42 f.).

    Sind die Kosten dem Gebührenschuldner in individualisierbarer Weise zurechenbar, verliert die Abgabe den Charakter einer Sonderlast nicht dadurch, dass die Leistung auch oder sogar vorwiegend im Interesse der Allgemeinheit steht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 , Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - NVwZ 2018, 1293 Rn. 60).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit einer Gebührenpflicht für Regelüberprüfungen bereits bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 32 für die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zulässigkeit und persönlichen Eignung für Waffenbesitzer).

    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 -[ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Auch diese Aussage steht indes nicht in Widerspruch zu dem zitierten Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300 ): Danach ist eine Überwachung von Verhaltensweisen, von denen möglicherweise Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, als solche nur eine Leistung, die der Staat der Allgemeinheit erbringt.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Das Revisionszulassungsrecht kennt - anders als die Vorschriften zur Zulassung der Berufung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) - den Zulassungsgrund ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Sie verhelfe zur rechtzeitigen Aufdeckung und Behebung von Fehlern und könne so die Notare vor Amtshaftungsansprüchen und vor der Wiederholung regressträchtiger Versäumnisse bewahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 20).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Erforderlich ist allerdings, dass die gebührenpflichtige Leistung an eine besondere Verantwortlichkeit der in Anspruch genommenen Person anknüpft, die aus der Sache ableitbar ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 -[ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Hinreichende Bestimmtheit kann vielmehr auch hergestellt werden, indem die Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten normiert werden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 7.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 33 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 42 f.).
  • VG Münster, 02.02.2018 - 7 K 3607/16
    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18
    Die hierfür erforderlichen Amtshandlungen sind damit dem Pflichtenkreis der Klägerin zugeordnet (vgl. VG Münster, Urteil vom 2. Februar 2018 - 7 K 3607/16 - juris Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (Art. 20 GG) fordert, dass der Gebührenpflichtige dem Wortlaut der Gebührensatzung zweifelsfrei entnehmen können muss, welcher Maßstab gelten soll, auf welche Weise die Gebühr berechnet wird, wie hoch die auf ihn entfallende Gebühr sein wird und wie die Leistung der öffentlichen Einrichtung zur Straßenreinigung beschaffen sein muss, für die die Gebühr zu entrichten ist (vgl. insbesondere zum Gebührenmaßstab Senatsbeschluss vom 19.8.2008 - 9 LA 406/06 - juris Rn. 14; Senatsurteil vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 B 4.18 - juris Rn. 25; ThürOVG, Urteil vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 - juris Rn. 65; VG Göttingen, Urteil vom 25.7.2014 - 3 A 305/13 - juris Rn. 13).
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