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BVerwG, 05.12.1978 - 1 D 38.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflegschaft - Abwesender Beamter - Mitwirkung im Verfahren - Prozesshandlungen - Ausschließungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BDO §§ 19, 25, § 51 Nr. 4; StPO § 23 Abs. 1
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.01.1978 - II VL 32/76
- BVerwG, 05.12.1978 - 1 D 38.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 173
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.03.1972 - I DB 1.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1978 - 1 D 38.78
Der Beschluß vom 11. Januar 1977 war mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. BVerwGE 43, 323), ist jedoch nicht angefochten worden.
- BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81
Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen - …
Einer gegenteiligen Auffassung steht entgegen, daß nach den Zuständigkeitsregelungen der Bundesdisziplinarordnung (§§ 42 Abs. 2 Satz 1, 43 Abs. 1 Satz 1, 50 Abs. 2 BDO) grundsätzlich derselbe Vorsitzende an der abschließenden Entscheidung im Disziplinarverfahren mitwirkt, der zuvor bei Zwischenentscheidungen, z.B. nach §§ 67 Abs. 3, Abs. 4, 95 Abs. 3 BDO tätig geworden ist (BVerwGE 63, 174 [BVerwG 05.12.1978 - 1 D 38/78] [176]; 63, 262 [263 f.]). - BVerwG, 17.07.1997 - 6 AV 3.97
Ablehnung eines Richters am Oberverwaltungsgericht wegen Befangenheit - …
Andere, insbesondere frühere Verwaltungsverfahren gehören nicht zu dem vorausgegangenen Verfahren im Sinne des § 54 Abs. 2 VwGO; das ist auch dann nicht der Fall, wenn es bei dem Erlaß des Verwaltungsakts, der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, mit berücksichtigt wurde (vgl. Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG 7 C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3 und Beschluß des 1. Disziplinarsenats vom 5. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 38.78 - BVerwGE 63, 173, 176) [BVerwG 05.12.1978 - 1 D 38/78].Auch für diese Fälle steht fest, daß in solchen Fällen ein Ausschließungsgrund nicht vorliegt (vgl. a. BVerwGE 63, 173, 176) [BVerwG 05.12.1978 - 1 D 38/78].
- BVerwG, 02.11.1995 - 1 DB 23.95
Beamtenrecht: Pfleger für einen im disziplinarrechtlichen Untersuchungsverfahren …
Eine Pflegschaft für einen abwesenden Beamten nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 BDO endet ohne weiteres, wenn der Beamte im Verfahren selbst wieder mitwirkt, insbesondere seine Rechte durch Prozeßhandlungen selbst wahrnimmt und Zustellungen an ihn bewirkt werden können (Beschluß vom 5. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 38.78 - <BVerwGE 63, 173>).