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   BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94   

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BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94 (https://dejure.org/1994,12225)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1994 - 7 B 150.94 (https://dejure.org/1994,12225)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 7 B 150.94 (https://dejure.org/1994,12225)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91

    Notsituation - Mietverhältnis - Zwischenstation

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
    Die in demselben Zusammenhang geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - (BVerwGE 90, 315) liegt schon deshalb nicht vor, weil es dort um den Begriff des Wohnraums i.S. der §§ 1 und 3 des Wohngeldgesetzes ging, während sich das Verwaltungsgericht mit dem Begriff der "selbständig abgegrenzten Wohnung" i.S. des § 1 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude befaßt hat.
  • BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
    Die Beantwortung dieser Frage bedarf jedoch nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens; denn ihre Bejahung ergibt sich - wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - (Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3) und 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - dargelegt hat - unmittelbar aus dem Gesetz.
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
    Die gerügten Verstöße gegen die Eigentumsgarantie und den Gleichbehandlungsgrundsatz sind nicht erkennbar; denn es liegt auf der Hand, daß der den Eigentums Inhalt regelnde Gesetzgeber (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ) bei der Schutzwürdigkeit des Erwerbers danach differenzieren darf, ob der Erwerbsvorgang abgeschlossen ist oder nicht.
  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
    Die Beantwortung dieser Frage bedarf jedoch nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens; denn ihre Bejahung ergibt sich - wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - (Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3) und 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - dargelegt hat - unmittelbar aus dem Gesetz.
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
    Abgesehen davon, daß es sich bei der Streitwertfestsetzung um eine eigenständige Nebenentscheidung handelt, aus der sich ein Revisionszulassungsgrund gegen die Hauptsacheentscheidung nicht herleiten läßt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß Art. 19 Abs. 4 GG zwar Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährt (BVerfGE 15, 275 ) und ein Instanzenzug weder durch die Rechtsweggarantie noch durch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip garantiert wird (BVerfGE 11, 232 ).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
    Abgesehen davon, daß es sich bei der Streitwertfestsetzung um eine eigenständige Nebenentscheidung handelt, aus der sich ein Revisionszulassungsgrund gegen die Hauptsacheentscheidung nicht herleiten läßt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß Art. 19 Abs. 4 GG zwar Schutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährt (BVerfGE 15, 275 ) und ein Instanzenzug weder durch die Rechtsweggarantie noch durch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip garantiert wird (BVerfGE 11, 232 ).
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