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   BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01   

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BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01 (https://dejure.org/2001,4808)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 4 B 82.01 (https://dejure.org/2001,4808)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 4 B 82.01 (https://dejure.org/2001,4808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch die Nichtinaugenscheinnahme und durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Anforderungen an die Begründung der Beschwerde - Voraussetzungen eines unzulässigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Ein Verfahrensmangel ist jedoch nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77

    Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - juris; jeweils m.w.N.).

    Dass das Urteil des Berufungsgerichts im Ergebnis anders ausfiel, als es die Klägerin den Äußerungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung zu entnehmen können glaubte, begründet regelmäßig - so auch hier - kein unzulässiges Überraschungsurteil (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2014 - 10 L 14/13

    Disziplinarverfügung der Stadt Halle gegen den früheren Beigeordneten und

    Schon der Umstand, dass die Beklagte an ihrer Disziplinarverfügung festgehalten hat und es sodann zur mündlichen Verhandlung kam, konnte den Kläger nicht ohne weiteres zu der Annahme veranlassen, das Verwaltungsgericht werde die Disziplinarverfügung wegen nicht gegebener Zweckmäßigkeit aufheben (vgl. auch BVerwG, B. v. 5. Dezember 2001 - 4 B 82.01 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

    Auch die von der Klägerin vorgetragenen Umstände, dass das Verwaltungsgericht eine Tendenz in dem Erörterungstermin vom 23. Juni 2005 aufgezeigt habe und seine Zweifel in einer Verfügung vom 24. Juni 2005 niedergelegt und eine einvernehmliche Regelung empfohlen hat, schützen die Klägerin nicht davor, dass sich das Gericht auf der Grundlage der Erörterung der Sach- und Rechtslage von einer nur vorläufig erwogenen Entscheidung löst und im Ergebnis zu Ungunsten der Klägerin entscheidet, die eine für sie günstigere Entscheidung erhofft hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.12.2001 - BVerwG 4 B 82.01 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 34/04

    Passivlegitimation durch Widerspruchsbescheid, Überraschungsentscheidung,

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nicht schon dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn die "Überraschung" (des Unterlegenen) darin gründet, dass das Gericht eine in einem Berichterstatterschreiben geäußerte vorläufige Einschätzung nicht aufrechterhalten und seinem Urteil als maßgeblich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2001 - 4 B 82.01 - Juris).

    Davon kann jedoch dann keine Rede sein, wenn die "Überraschung" (des Unterlegenen) darin gründet, dass das Gericht seine im Berichterstatterschreiben geäußerte vorläufige Einschätzung nicht aufrechterhalten und seinem Urteil als maßgeblich zugrunde gelegt hat; das Verbot, eine Überraschungsentscheidung zu erlassen, schützt keinen Beteiligten davor, dass sich ein Gericht auf der Grundlage weiterer Ermittlung des Sachverhalts und Erörterung der Rechtslage von einer vom Berichterstatter nur vorläufig gefassten Einschätzung löst und im Ergebnis zu Ungunsten eines Beteiligten entscheidet, der zuvor eine für ihn günstigere Entscheidung erhofft hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2001 - 4 B 82.01 - Juris).

  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn das Verbot, eine Überraschungsentscheidung zu erlassen, schützt keinen Beteiligten davor, dass sich ein Gericht auf der Grundlage weiterer Ermittlung des Sachverhalts und der Erörterung der Rechtslage von einer vom Berichterstatter nur vorläufig gefassten Einschätzung löst und im Ergebnis zu Ungunsten eines Beteiligten entscheidet, der zuvor eine für ihn günstigere Entscheidung erhofft hatte (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - NVwZ 2005, 828 = juris Rn. 16; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 5. Dezember 2001 - 4 B 82.01 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04

    Gaststättenrechtliche Auflage; Bierausschank im Nahbereich eines Fußballstadions

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.12.2001 - 4 B 82.01 -, juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Eine Überraschungsentscheidung liegt danach unter anderem vor, wenn die das angefochtene Urteil tragenden Erwägungen weder im Verwaltungs- noch im gerichtlichen Verfahren erkennbar thematisiert worden waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.12.2001 - BVerwG 4 B 82.01 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 23.12.1991 - BVerwG 5 B 80.91 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 50/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn es handelt sich dann nur um eine Einzelmeinung, die für die nachfolgende Entscheidung des gesamten Spruchkörpers weder rechtlich bindend sein kann noch tatsächlich den Schluss zulässt, diese Meinung sei mit dem Spruchkörper bereits abgestimmt (vgl BSG vom 12.6.1990 - 2 BU 227/89 - juris RdNr 4; BSG vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - juris RdNr 6; BSG vom 18.7.2011 - B 14 AS 86/11 B - juris RdNr 7; BSG vom 1.8.2013 - B 12 R 2/13 B - juris RdNr 6; BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 308/13 B - juris RdNr 9; BSG vom 17.8.2017 - B 5 R 11/17 B - juris RdNr 8 f; s ferner BFH vom 28.11.2006 - X B 160/05 - juris RdNr 25 f; BFH vom 19.5.2010 - IX B 16/10 - juris RdNr 4; BFH vom 10.5.2012 - X B 26/11 - juris RdNr 15; BVerwG vom 5.12.2001 - 4 B 82/01 - juris RdNr 6) .
  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf Freihaltung mehrerer

    Das Verbot, eine Überraschungsentscheidung zu erlassen, schützt die Beteiligten nicht davor, dass sich ein Gericht auf der Grundlage weiterer Ermittlung des Sachverhalts und Erörterung der Rechtslage von einer vom Berichterstatter nur vorläufig gefassten Einschätzung löst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 4 B 82.01 - zitiert nach Juris).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03

    Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit;

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  • BVerwG, 04.02.2003 - 4 B 5.03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21

    Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden

  • OVG Sachsen, 11.07.2016 - 2 A 497/13

    Dienstreiseanordnung; Wohnort; Dienststätte

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