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   BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11   

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BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11 (https://dejure.org/2012,223)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.2012 - 2 B 113.11 (https://dejure.org/2012,223)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 2 B 113.11 (https://dejure.org/2012,223)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 HO BW, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt; Folgenbeseitigungslast

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Überschreitens der Altersgrenze infolge einer depressiven Episode während des Referendariats

  • rewis.io

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt; Folgenbeseitigungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 33 Abs. 2
    Verweigerung der Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Überschreitens der Altersgrenze infolge einer depressiven Episode während des Referendariats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Die Verurteilung zu einem rechtswidrigen Verwaltungshandeln ist ausgeschlossen, auch wenn die Rechtswidrigkeit auf eine Rechtsänderung während des Klageverfahrens zurückzuführen ist (vgl. bereits Urteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG 5 C 97.54 - BVerwGE 1, 291 = Buchholz 332 § 72 MRVO 165 Nr. 2 S. 3 f.).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Dieser eindeutige Gesetzeswortlaut lässt die von der Klägerin geforderte Auslegung im Sinne einer Folgenbeseitigung nicht zu (vgl. zum Wortlaut als Grenze der verfassungskonformen Auslegung: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92 und 48/92 - BVerfGE 95, 64 ; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 C 25.09 - Buchholz 449.4 § 55b SVG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Maßgeblich ist, dass die Ernennung aufgrund der Rechtsänderung dem nunmehr geltenden Recht widerspricht (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 = Buchholz 237.0 § 9 BaWüLBG Nr. 1 S. 4).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Dieser eindeutige Gesetzeswortlaut lässt die von der Klägerin geforderte Auslegung im Sinne einer Folgenbeseitigung nicht zu (vgl. zum Wortlaut als Grenze der verfassungskonformen Auslegung: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92 und 48/92 - BVerfGE 95, 64 ; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 C 25.09 - Buchholz 449.4 § 55b SVG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Er setzt neben der ursprünglich rechtswidrigen Ablehnung der Ernennung voraus, dass die Verwaltung hieran ein Verschulden trifft, der Bewerber bei rechtmäßigem Verwaltungshandeln ernannt worden wäre und es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 ).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 C 25.09

    Soldatenversorgung; Kapitalabfindung; Kapitalbetrag; NATO; zwischenstaatliche

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Dieser eindeutige Gesetzeswortlaut lässt die von der Klägerin geforderte Auslegung im Sinne einer Folgenbeseitigung nicht zu (vgl. zum Wortlaut als Grenze der verfassungskonformen Auslegung: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92 und 48/92 - BVerfGE 95, 64 ; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 C 25.09 - Buchholz 449.4 § 55b SVG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Vielmehr kann die ursprünglich rechtswidrige Ablehnung der Amtshandlung nur dann durch deren Vornahme kompensiert werden, wenn das neue Recht für die Fälle der Folgenbeseitigungslast die Anwendung des alten Rechts ausdrücklich anordnet oder in diesem Sinne ausgelegt werden kann (Urteile vom 8. Februar 1974 - 4 C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 81 f.; vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 2; vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 11 S. 13 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Rechtsänderungen, die nach Erlass der ablehnenden Verwaltungsentscheidung während des Klageverfahrens in Kraft treten, sind vom Verwaltungsgericht zu berücksichtigen, wenn sich das neue Recht Geltung für gerichtlich anhängige Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren beimisst, die die Verwaltung auf der Grundlage des damals geltenden alten Rechts abgelehnt hat (stRspr; vgl. nur Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 = Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 20 S. 74 f.).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84

    Rechtmäßigkeit einer Dienstzeitfestsetzung - Pflichtwidrige Verzögerung der

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Vielmehr kann die ursprünglich rechtswidrige Ablehnung der Amtshandlung nur dann durch deren Vornahme kompensiert werden, wenn das neue Recht für die Fälle der Folgenbeseitigungslast die Anwendung des alten Rechts ausdrücklich anordnet oder in diesem Sinne ausgelegt werden kann (Urteile vom 8. Februar 1974 - 4 C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 81 f.; vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 2; vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 11 S. 13 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11
    Vielmehr kann die ursprünglich rechtswidrige Ablehnung der Amtshandlung nur dann durch deren Vornahme kompensiert werden, wenn das neue Recht für die Fälle der Folgenbeseitigungslast die Anwendung des alten Rechts ausdrücklich anordnet oder in diesem Sinne ausgelegt werden kann (Urteile vom 8. Februar 1974 - 4 C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 81 f.; vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 2; vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 11 S. 13 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71

    Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Mit seinen Übergangsregelungen hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und einer etwaigen Folgenbeseitigungslast hinreichend berücksichtigt, sodass entsprechende Ansprüche über die gesetzliche Regelung hinaus nicht in Betracht kommen (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 ).
  • VG Greifswald, 18.12.2014 - 6 A 502/14

    Verbeamtung von älteren Lehrern

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Bestehen eines Anspruchs auf Ernennung zum Beamten der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris).

    Auch die Folgenbeseitigungslast stellt keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Ernennung dar, den das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris).

    Selbst Rechtsänderungen, die nach Erlass der ablehnenden Verwaltungsentscheidung während des Klageverfahrens in Kraft treten, sind vom Verwaltungsgericht zu berücksichtigen, wenn sich das neue Recht Geltung für gerichtlich anhängige Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren beimisst, die die Verwaltung auf der Grundlage des damals geltenden alten Rechts abgelehnt hat (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG).

    Die Verurteilung zu einem rechtswidrigen Verwaltungshandeln ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Rechtswidrigkeit auf eine Rechtsänderung während des Klageverfahrens zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m. w.N.).

    Maßgeblich ist, dass die Ernennung aufgrund der Rechtsänderung dem nunmehr geltenden Recht widerspricht (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

    Die Gerichte können die Verwaltung nicht schon deshalb zur Vornahme einer nach geltendem Recht rechtswidrigen Amtshandlung verurteilen, weil die Verwaltung die Amtshandlung auf der Grundlage des alten Rechts rechtswidrig abgelehnt hat (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

    Vielmehr kann die ursprünglich rechtswidrige Ablehnung der Amtshandlung nur dann durch deren Vornahme kompensiert werden, wenn das neue Recht für die Fälle der Folgenbeseitigungslast die Anwendung des alten Rechts ausdrücklich anordnet oder in diesem Sinne ausgelegt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

    Er setzt neben der ursprünglich rechtswidrigen Ablehnung der Ernennung voraus, dass die Verwaltung hieran ein Verschulden trifft, der Bewerber bei rechtmäßigem Verwaltungshandeln ernannt worden wäre und es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

  • VG Greifswald, 21.01.2016 - 6 A 491/15

    Recht der Landesbeamten; Einstellungssperre; Höchstaltersgrenze liegt beim

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Bestehen eines Anspruchs auf Ernennung zum Beamten der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris).

    Auch die Folgenbeseitigungslast stellt keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Ernennung dar, den das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris).

    Selbst Rechtsänderungen, die nach Erlass der ablehnenden Verwaltungsentscheidung während des Klageverfahrens in Kraft treten, sind vom Verwaltungsgericht zu berücksichtigen, wenn sich das neue Recht Geltung für gerichtlich anhängige Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren beimisst, die die Verwaltung auf der Grundlage des damals geltenden alten Rechts abgelehnt hat (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012- 2 B 113/11 -, zit. n. juris mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG).

    Die Verurteilung zu einem rechtswidrigen Verwaltungshandeln ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Rechtswidrigkeit auf eine Rechtsänderung während des Klageverfahrens zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m. w.N,).

    Maßgeblich ist, dass die Ernennung aufgrund der Rechtsänderung dem nunmehr geltenden Recht widerspricht (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012- 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

    Die Gerichte können die Verwaltung nicht schon deshalb zur Vornahme einer nach geltendem Recht rechtswidrigen Amtshandlung verurteilen, weil die Verwaltung die Amtshandlung auf der Grundlage des alten Rechts rechtswidrig abgelehnt hat (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

    Vielmehr kann die ursprünglich rechtswidrige Ablehnung der Amtshandlung nur dann durch deren Vornahme kompensiert werden, wenn das neue Recht für die Fälle der Folgenbeseitigungslast die Anwendung des alten Rechts ausdrücklich anordnet oder in diesem Sinne ausgelegt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012- 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

    Er setzt neben der ursprünglich rechtswidrigen Ablehnung der Ernennung voraus, dass die Verwaltung hieran ein Verschulden trifft, der Bewerber bei rechtmäßigem Verwaltungshandeln ernannt worden wäre und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11 -, zit. n. juris m.w.N.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben sind (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 Rn. 7).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Denn eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben sind (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Selbst ein ausgewählter Bewerber kann nicht ernannt werden, wenn sich nachträglich Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung ergeben (BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 182/82 - ZBR 1983, 336 ) oder zwischenzeitlich die Einstellungshöchstaltersgrenze überschritten worden ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 ).
  • OLG Bremen, 23.01.2019 - 1 U 25/18

    Amtshaftungsansprüche wegen Ablehnung der Übernahme eines angestellten Lehrers in

    Dass die Amtspflicht zur rechtmäßigen Bescheidung von Verbeamtungsanträgen auch der Vermeidung von dienstrechtlichen, besoldungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Nachteilen des Bewerbers dient, folgt auch daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung einen eigenen (von § 839 BGB unabhängigen, im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 22/09, juris Rn. 13, BVerwGE 136, 140) Schadensersatzanspruch des Bewerbers bei schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches aus dem beamtenrechtlichen Fürsorgeverhältnis in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG ableitet, der darauf gerichtet ist, den abgelehnten Bewerber dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre er zum Beamten ernannt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113/11, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 13.23
    Aus der Beschwerdebegründung muss sich ergeben, dass eine die Berufungsentscheidung tragende rechtliche Erwägung des Berufungsgerichts im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Nachprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 und vom 6. Oktober 2016 - 2 B 80.15 - juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

    Da eine Ernennung nur vorgenommen werden darf, wenn die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Ernennung, hier also nach der stattgebenden Entscheidung in der Hauptsache, (noch) gegeben sind (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 113.11 -, juris), käme nach dem ...03.2016 eine Berufung der Antragstellerin in das Beamtenverhältnis auch bei einem Erfolg in der Hauptsache nicht mehr in Betracht.

    Ob ein solcher Anspruch besteht, beurteilt sich allein nach materiellem Recht (BVerwG, Beschluss vom 06.01.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23

    Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten wegen Schlechterfüllung der

    Aus der Beschwerdebegründung muss sich ergeben, dass eine die Berufungsentscheidung tragende rechtliche Erwägung des Berufungsgerichts im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Nachprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 und vom 6. Oktober 2016 - 2 B 80.15 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15

    Verbeamtungsbegehren betreffend eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LB 148/18

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze;

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LC 203/17

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze;

  • BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22

    Rechtmäßigkeit einer am Ende der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilung;

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines

  • BVerwG, 12.12.2012 - 2 B 90.11

    Versorgungsabschlag; Teilzeit; Unionsrecht; Richtlinie; Anwendungsvorrang;

  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 B 77.14

    Amtsangemessene Beschäftigung von einem Postnachfolgeunternehmen zugewiesenen

  • BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund

  • BVerwG, 20.08.2014 - 2 B 78.13

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Zurruhesetzungsverfügung; medizinisches

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 22.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 6 A 1829/16

    Antrag eines Hochschullehrers im Angestelltenverhältnisauf Übernahme in das

  • BVerwG, 30.04.2013 - 2 B 10.12

    Zur Revisibilität von Landespersonalvertretungsrecht; Unterrichtung des

  • BVerwG, 06.03.2013 - 2 B 26.12

    Anspruch eines Beamten auf Festsetzung des Ruhegehaltssatzes ohne

  • BVerwG, 04.08.2020 - 2 B 41.19

    Streit um die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis;

  • VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16

    Einstellungshöchstalter für Polizisten

  • BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 80.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund der Schwere der als

  • VG Düsseldorf, 18.09.2018 - 2 L 2665/18
  • BVerwG, 20.05.2014 - 2 B 103.13

    Divergenzrüge im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen

  • OVG Saarland, 14.01.2014 - 1 B 493/13

    Beurteilungsrelevanz von Leistungen auf einem zu Unrecht übertragenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2022 - 21 A 3109/20

    Zulässigkeit der Verwendung von Faltetiketten und Wickeletiketten für Produkte

  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 2 K 4472/16

    Rechtmäßige Abweisung des Antrags eines Lehrers auf Übernahme in das

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