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BVerwG, 06.02.1978 - 7 B 17.78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung - Eintragung im Bundeszentralregister - Entziehung der Fahrerlaubnis - Führungszeugnis - Offenbarungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BZRG § 49
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.02.1976 - 7 B 17.78
- VG Oldenburg, 27.04.1976 - I A 283/75
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1977 - IV A 87/76
- BVerwG, 06.02.1978 - 7 B 17.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 7 B 17.78
Der Senat ist in seinem Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - (NJW 1977, 1075), das sich grundsätzlich mit der Verwertbarkeit von im Bundeszentralregister und im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen befaßte, davon ausgegangen, daß nach § 50 Abs. 2 BZRG i.d.F. vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) in einem Verfahren, das die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, auch solche Verkehrsstraftaten verwertet werden dürfen, deren Eintragung sowohl im Bundeszentralregister als auch im Verkehrszentralregister gelöscht ist (…a.a.O. S. 1077) oder die - aus welchen Gründen auch immer - im Verkehrszentralregister nicht eingetragen worden waren, aber hätten eingetragen werden müssen (…ebenso Götz, Das Bundeszentralregister, Kommentar, 2. Aufl. 1977, Anm. 11 zu § 50 BZRG); daß solche Straftaten in einem Führungszeugnis nicht mehr verzeichnet sein können und daß die deswegen Verurteilten insoweit keine Offenbarungspflicht trifft, liegt auf der Hand.