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   BVerwG, 06.02.1987 - 7 B 181.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2621
BVerwG, 06.02.1987 - 7 B 181.86 (https://dejure.org/1987,2621)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 7 B 181.86 (https://dejure.org/1987,2621)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 7 B 181.86 (https://dejure.org/1987,2621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Juristenausbildung - Staatsprüfung - Gesamtnote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notenbildung - Abweichen von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1682 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 438
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 6 B 6.92

    Richtergesetz - Prüfung - Bestimmte Anzahl von Prüfern - Mündliche Prüfung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß die in § 5 d Abs. 3 Satz 1 DRiG getroffene Regelung nicht willkürlich, sondern in hohem Maße sachgerecht ist (Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 7 B 181.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 237).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 2.88

    Prüfungsausschuss - Beurteilungsvorrecht - Juristische Staatsprüfung -

    Sie soll dem Prüfungsorgan vielmehr die Korrektur des in der Durchschnittspunktzahl zum Ausdruck kommenden Leistungsbildes ermöglichen, wenn eine solche aufgrund des vom Leistungsstand des Kandidaten gewonnenen Gesamteindrucks erforderlich erscheint (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Februar 1987 - BVerwG 7 B 181.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 237 = KMK-HSchR 1987, 1137), wobei eine Korrektur sowohl nach oben als auch nach unten in Frage kommt.
  • VGH Hessen, 20.11.1990 - 2 UE 3720/87

    Anhebung der Note im 2. juristischen Staatsexamen - Berücksichtigung der

    Die insoweit in Betracht kommenden Überlegungen betreffen sämtlich entweder mehr oder weniger auffällige Abweichungen zwischen den durchschnittlichen Leistungsbeurteilungen im Vorbereitungsdienst einerseits, in der zweiten juristischen Staatsprüfung andererseits, oder aber das Vorliegen einzelner "atypischer" Leistungen in der Prüfung (vgl. insoweit insbesondere Beschluß des BVerwG vom 6. Februar 1987 - 7 B 181.86 -, Buchholz a.a.O.) Nr. 237).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewertung einer

    Sie sei nicht nur nicht willkürlich, sondern in hohem Maße sachgerecht (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - BVerwG 7 B 181.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 237 und vom 27. März 1992 - BVerwG 6 B 6.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 293).
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