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   BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97   

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https://dejure.org/1997,21532
BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97 (https://dejure.org/1997,21532)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1997 - 8 B 15.97 (https://dejure.org/1997,21532)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 8 B 15.97 (https://dejure.org/1997,21532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verfahrensfehlers - Verfahrensfehler durch unrichtige Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens - Vorliegen einer Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht bei fehlendem Klagegegenstand - Erfordernis der Durchsetzung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97
    Eine Partei, die es versäumt hat, sich mit den Mitteln des Prozeßrechts rechtliches Gehör zu verschaffen, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.w.N.; Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97
    Eine Partei, die es versäumt hat, sich mit den Mitteln des Prozeßrechts rechtliches Gehör zu verschaffen, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.w.N.; Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nämlich die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86] m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nämlich die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86] m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 m.w.N.; stRspr).
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