Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5965
BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09 (https://dejure.org/2009,5965)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2009 - 6 P 2.09 (https://dejure.org/2009,5965)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 6 P 2.09 (https://dejure.org/2009,5965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    NdsPersVG § 83; ArbGG §§ 48, 80; GVG § 17a
    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle Zuständigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NdsPersVG § 83
    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten

  • Judicialis

    NdsPersVG § 83 Abs. 2; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 80 Abs. 3; ; ArbGG § 82 Abs. 1; ; GVG § 17a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 25 (Leitsatz)

    Zuständiges Instanzgericht für Erstattung der Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 452 (Ls.)
  • DÖV 2009, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Das Verfahren wegen Erstattung von Anwaltskosten, die dem Antragsteller des vorliegenden Verfahrens im Rechtsbeschwerdeverfahren BVerwG 6 P 14.07 entstanden sind, wird an die Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Braunschweig verwiesen.

    Für die Entscheidung über das hier geltend gemachte Begehren des Antragstellers auf Erstattung der Anwaltskosten, die ihm im Rechtsbeschwerdeverfahren BVerwG 6 P 14.07 entstanden sind, ist das Verwaltungsgericht Braunschweig instanziell und örtlich zuständig.

  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Der Gesichtspunkt der Annexzuständigkeit kommt schon deswegen nicht zum Tragen, weil im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kein Raum für eine Entscheidung des Gerichts über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist (vgl. Beschluss vom 2. Mai 1957 - BVerwG 2 C 02.56 - BVerwGE 4, 357 = Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 1 S. 3; BAG, Beschluss vom 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 235 ).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Der Anspruch personalvertretungsrechtlicher Organe und ihrer Mitglieder auf Erstattung von Anwaltskosten, die ihnen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, ist seinerseits in einem weiteren, eigenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 und vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34; BAG, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28 und vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78a BetrVG 1972).
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Der Anspruch personalvertretungsrechtlicher Organe und ihrer Mitglieder auf Erstattung von Anwaltskosten, die ihnen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, ist seinerseits in einem weiteren, eigenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 und vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34; BAG, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28 und vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78a BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Der Gesichtspunkt der Annexzuständigkeit kommt schon deswegen nicht zum Tragen, weil im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kein Raum für eine Entscheidung des Gerichts über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist (vgl. Beschluss vom 2. Mai 1957 - BVerwG 2 C 02.56 - BVerwGE 4, 357 = Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 1 S. 3; BAG, Beschluss vom 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 235 ).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Der Anspruch personalvertretungsrechtlicher Organe und ihrer Mitglieder auf Erstattung von Anwaltskosten, die ihnen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, ist seinerseits in einem weiteren, eigenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 und vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34; BAG, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28 und vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78a BetrVG 1972).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09
    Der Anspruch personalvertretungsrechtlicher Organe und ihrer Mitglieder auf Erstattung von Anwaltskosten, die ihnen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, ist seinerseits in einem weiteren, eigenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 und vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34; BAG, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28 und vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78a BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    In diesem Sinne könnte auch die in der Literatur vertretene Auffassung zu verstehen sein, wonach über die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für die Führung eines Rechtsstreits zu tragen, "in einem besonderen Beschlussverfahren" entschieden werden müsse (vgl. Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 40 Rn. 89; vgl. auch BVerwG 6. Februar 2009 - 6 P 2/09 - Rn. 2, wonach der Anspruch personalvertretungsrechtlicher Organe und ihrer Mitglieder auf Erstattung von Anwaltskosten, die ihnen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, seinerseits "in einem weiteren, eigenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren" zu verfolgen sei).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 6 PB 39.13

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten des

    Der Senatsbeschluss vom 6. Februar 2009 - BVerwG 6 P 2.09 - (Buchholz 251.6 § 83 NdsPersVG Nr. 2), auf welchen der Antragsteller im Schriftsatz vom 4. Februar 2014 nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist hingewiesen hat, steht nicht entgegen.
  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einführung einer EDV-basierten

    Eine Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2009 - 6 P 2/09 - juris).
  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.02614

    Personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Organisationseinheiten

    Eine Entscheidung über die Erstattung von gegebenenfalls angefallenen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht vorgesehen (vgl. etwas BVerwG, B.v. 6.2.2009 - 6 P 2/09 - juris).
  • VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536

    Mitbestimmung bei Einstellung des betrieblichen Vorschlagswesens

    Eine Entscheidung im vorliegenden Verfahren über die Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten- oder Antragstellerseite ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.2.2009, Az. 6 P 2/09, juris).
  • VGH Hessen, 23.09.2021 - 22 A 343/19
    Über die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung wäre - bei entsprechender Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs - in einem gesonderten Beschlussverfahren nach materiell-rechtlichen Kriterien zu entscheiden (BVerwG, Beschl. vom 6. Februar 2009 - 6 P 2/09 -, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 7 P 20.00544

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat eines Hauptzollamtes

    Eine Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht vorgesehen (vgl. etwas BVerwG, B.v. 6.2.2009 - 6 P 2/09 - juris).
  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773

    Ungültige Personalratswahl bei Abgabe des Stimmzettels ohne Wahlumschlag

    Eine gerichtliche Entscheidung über die Erstattung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.2.2009, Az. 6 P 2/09, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht