Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beförderung eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 19.01.1972 - I A 195/70
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1972 - II A 24/70
- BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
Wird zitiert von ... (19)
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15
Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; …
Hat ein Beamter den Anspruch auf Ersatz eines ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn entstandenen Schadens bereits zum Gegenstand eines besonderen Verwaltungsstreitverfahrens gemacht, besteht daher kein Bedürfnis dafür, ihm daneben noch Rechtsschutz für eine gesonderte Klage auf Feststellung zu gewähren, dass das Verhalten des Dienstherrn rechtswidrig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - 2 C 20.73 - Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 1 …und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 - ZBR 1982, 350 Rn. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14
Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre …
Ebenso Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO Band II, Loseblatt Stand Oktober 2016, § 113 Rn. 94; Schenke/Schenke in Kopp/Schen-ke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 113 Rn. 137; indirekt auch BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, a.a.O., Rn. 15; a.A. BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - II C 20.73 -, Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 (nur Ls.), und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 -, ZBR 1982, 350 mit weiteren Nachweisen; OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 -, NVwZ 2015, 381 = juris, Rn. 12; Saarl. - BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14
Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe: …
Zwar obliegen die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung und die Prüfung des Bestehens eines "Wertersatzanspruchs" unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten, so dass - anders als in Fällen, in denen präjudizielles Rechtsverhältnis und Folgeansprüche einer Gerichtsbarkeit unterliegen (dazu BVerwG, Urteil vom 11. April 1972 - II C 5.69, Umdruck S. 21 ff.; Urteil vom 6. März 1975 - II C 20.73, Umdruck S. 12 f.) - die größere Sachnähe der Richterdienstgerichte bei der Untersuchung der Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 DRiG eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen könnte.
- BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat, daß insbesondere die Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verleihen (vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG II C 121.62 - [BVerwGE 19, 252 [254 f.]]; vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 111.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 30]; vom 6. März 1975 - BVerwG II C 20.73 - [Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds Nr. 1]; vom 4. November 1976 - BVerwG II C 59.73 - [DÖV 1977, 139]). - BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private …
Dabei gilt zwar als Grundsatz, daß die Dauer der Berufserfahrung auch mit der gesetzlich geforderten Eignung korrespondiert und daher bei der im Ermessensraum zulässigen Generalisierung ein von der gesetzlichen Ermächtigung gedecktes sachgerechtes Kriterium für die Beförderungsreihenfolge ist (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).Weder eine rein faktische Verwaltungsübung noch eine in Form von Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung ist einer aus sachgerechten Erwägungen erfolgenden Änderung für die Zukunft unzugänglich, auch wenn sich daraus für den einzelnen Beamten Nachteile gegenüber der bisherigen Praxis ergeben (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - ; vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).
- BVerwG, 05.11.1985 - 2 B 59.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung oder …
Unbeschadet der Bindungswirkung einer Verwaltungsübung können ermessensbindende Verwaltungsvorschriften bzw. eine Verwaltungspraxis jederzeit für die Zukunft geändert werden; sofern hinter einem solchen Wechsel sachgerechte Erwägungen stehen, sind die sich hieraus für den einzelnen Beamten möglicherweise ergebenden Härten grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).Denn die Dauer der Berufserfahrung korrespondiert im Regelfall mit der gesetzlich geforderten Eignung (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).
Einen gleichermaßen weiten Ermessensspielraum bei der Auswahl zwischen mehreren dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Methoden hat der Dienstherr auch bei Maßnahmen, die eine Beförderung vorbereiten, etwa der Festsetzung oder Verbesserung eines "Beförderungsdienstalters" (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).
- BVerwG, 05.11.1985 - 2 B 58.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine …
Unbeschadet der Bindungswirkung einer Verwaltungsübung können ermessensbindende Verwaltungsvorschriften bzw. eine Verwaltungspraxis jederzeit für die Zukunft geändert werden; sofern hinter einem solchen Wechsel sachgerechte Erwägungen stehen, sind die sich hieraus für den einzelnen Beamten möglicherweise ergebenden Härten grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).Denn die Dauer der Berufserfahrung korrespondiert im Regelfall mit der gesetzlich geforderten Eignung (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).
Einen gleichermaßen weiten Ermessensspielraum bei der Auswahl zwischen mehreren dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Methoden hat der Dienstherr auch bei Maßnahmen, die eine Beförderung vorbereiten, etwa der Festsetzung oder Verbesserung eines "Beförderungsdienstalters" (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).
- BVerwG, 12.05.1977 - II C 46.73
Regelbeförderung eines Beamten - Einstufung in eine höhere Besoldungsstufe - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß es sich bei der Regelbeförderung - anders als bei der rahmenrechtlich nicht zulässigen Überleitung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe nach Erreichen einer bestimmten Dienstaltersstufe - um eine echte Beförderung handelt (u.a. das schon oben näher bezeichnete Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 8.68 - und Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG II C 20.73 - [Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds. Nr. 1]).Daß dies auch für Regelbeförderungen gilt, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden (Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG II C 20.73 - Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG II B 7.70 - [Buchholz 235.17 § 25 LBesG NW Nr. 2] und Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 8.68 -).
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 2.88
Klage eines Beamten auf Beförderung - Erledigung einer Klage in der …
Die Absicht, Schadenersatzansprüche im Verwaltungsrechtsweg geltend machen zu wollen, reicht zur Darlegung des rechtlichen Interesses jedoch nicht aus (vgl. u.a. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1997 - 2 A 10911/96 Dies ist immer dann der Fall, wenn der in bezug auf sein Beförderungsbegehren klaglos gestellte Beamte sein Fortsetzungsfeststellungsinteresse damit rechtfertigt, daß der Dienstherr ihm wegen der verspäteten Beförderung aufgrund des schuldhaften Verstoßes gegen die in Art. 33 Abs. 2 GG festgelegten Auslesekriterien (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 ff.) oder aufgrund der Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (vgl.BVerwG, Urteil vom 06. März 1975 - II C 20.73 -, Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds. Nr. 1.) zum Schadensersatz verpflichtet sei.
Die angesprochene Rechtsfolge kann er nämlich unmittelbar durch Leistungsklage im Verwaltungsrechtsweg geltend machen, so daß insoweit kein schutzwürdiges Interesse für ein vorgeschaltetes verwaltungsgerichtliches Feststellungsverfahren zu erkennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. März 1975, a.a.O., m.w.N.; Urteil vom 22. März 1990 - 2 C 2.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 216; HessVGH, Urteil vom 27. Februar 1985 - I OE 58/80 -, ZBR 1985, 258 [260]; Schnellenbach, Das Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage eines Beamten, DVBl 1990, 140 ff.).
- OVG Saarland, 29.09.2015 - 1 A 30/15
Fortsetzungsfeststellungsklage: (Kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2001 - 19 A 870/01
Ablehnung einer integrativen Beschulung in der gymnasialen Oberstufe wegen des …
- VG München, 21.07.2014 - M 21 K 13.784
Kein Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses wegen …
- VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 B 14.332
Feststellungsklage, Stellenbesetzungsverfahren, Schadensersatzansprüche, …
- VG Würzburg, 11.09.2014 - W 1 K 13.885
Übernahme als Soldat auf Zeit; charakterliche Eignung; Nichtangabe einer …
- BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
Berücksichtigung einer speziellen Eignung - Berücksichtigung des Dienstalters und …
- VGH Hessen, 12.01.1988 - 1 TG 2675/87
Einstweilige Anordnung eines Bundesbahnbeamten wegen Nichtbeförderung
- VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18
Antrag auf Beförderung
- VG Wiesbaden, 06.11.2018 - 28 K 168/16
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei anderweitigem Verwaltungsstreitverfahren …