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BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in Studienförderungsverträgen - Rechtliche Einordnung von Verträgen über die Gewährung von Ausbildungsdarlehen für eine Ausbildung im Studium der Medizin sowie in den studienvorgehenden und studienbegleitenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 26.09.1984 - 3 K 594/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1985 - 12 A 2936/84
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
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- BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74
Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - (Buchholz 232 § 30 Nr. 11) im einzelnen unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts dargelegt hat, gilt das sich aus dem - als Ausfluß des Rechts auf Persönlichkeitsentfaltung - in Art. 2 Abs. 1 GG gesicherten Recht auf Vertragsfreiheit ergebende Gebot der Vertragstreue grundsätzlich auch im öffentlichen Recht.Die Nichtanwendbarkeit des § 5 BBiG hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - (…a.a.O.) für Fälle der vorliegenden Art festgestellt.
- BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76
Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Auf Grund besonderer vertraglicher Vereinbarung kann der Kläger gemäß § 286 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB (in entsprechender Anwendung auf den hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag) Zinsen mit einem höheren Prozentsatz als 4 v.H. für das Jahr aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens verlangen (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - , vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - m.weit.Nachw.). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80
Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Auf Grund besonderer vertraglicher Vereinbarung kann der Kläger gemäß § 286 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB (in entsprechender Anwendung auf den hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag) Zinsen mit einem höheren Prozentsatz als 4 v.H. für das Jahr aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens verlangen (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - , vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 23.77
Prozeßführung - Revisionsurteil - Berufungsgericht
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Auf Grund besonderer vertraglicher Vereinbarung kann der Kläger gemäß § 286 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB (in entsprechender Anwendung auf den hier vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag) Zinsen mit einem höheren Prozentsatz als 4 v.H. für das Jahr aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens verlangen (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - , vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - m.weit.Nachw.). - BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73
Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Die Vertragsstrafe diente daher entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässigerweise dazu, die Schuldnerin zur Erbringung der geschuldeten Leistung anzuhalten (vgl. BGHZ 63, 256, 259) [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73]. - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 31.79
Vorzeitiger Abbruch des Studiums - Rückzahlung von Studienförderungsmitteln - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind. - BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Aus den in diesem Urteil dargelegten Gründen liegt auch ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG nicht vor (zur Bleibeverpflichtung vgl. auch BVerfGE 39, 128, 142 zu § 46 Abs. 4 Satz 1 SG, wonach eine Dienstzeit von dreifacher Dauer der Ausbildungszeit nicht unverhältnismäßig ist). - BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 337/76
Vorbereitungsverträge - Träger der Entwicklungshilfe - Vorbereitung auf …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 -), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50). - BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem Studienförderungsvertrag zur Sicherung der Verpflichtung zum späteren Eintritt in den öffentlichen Gesundheitsdienst (wie Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 -). - BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82
Vertragsstrafe bei Vertragsbruch
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85
Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 -), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50). - BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 168/80
Ausbildungsantritt
- BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung