Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1074
BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96 (https://dejure.org/1997,1074)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1997 - 8 B 246.96 (https://dejure.org/1997,1074)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1997 - 8 B 246.96 (https://dejure.org/1997,1074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßenbaulast - Niederschlagswassergebühr - Benutzungsgebühr - Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen - Inanspruchnahme einer städtischen Kanalisation - Gebührenpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 4 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 130
  • DVBl 1997, 1065
  • DÖV 1997, 924
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)

  • BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10

    Straßenbaulast; Landesstraße; Ortsdurchfahrt; Niederschlagswasser;

    Sie entspricht im Übrigen der Regelung der Straßenbaulast im Bundesfernstraßengesetz (vgl. § 3 Abs. 1, § 4, § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG) und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. März 1997 - BVerwG 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69 f. = NVwZ-RR 1998, 130 f.), auf die sich das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich bezieht und die es auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für übertragbar hält.

    Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung (Beschluss vom 6. März 1997 - BVerwG 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69 f.) seinen von der Beschwerde zitierten Rechtssatz, dass die Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung einer Straße zusammenhängenden Aufgaben umfasse, wie bereits ausgeführt, zur bundesrechtlichen Regelung des § 3 Abs. 1 FStrG aufgestellt, während das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur landesrechtlichen Regelung der Straßenbaulast gemäß § 11 Abs. 1 StrWG-MV ergangen ist.

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 FStrG regelt dabei, dass die dem Bund nach § 5 Abs. 1 FStrG obliegende Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben umfasst und dass der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern hat (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69).

    Die Straßenbaulast umfasst nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FStrG alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben; hierzu gehört auch die Entwässerung der Fahrbahn (vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 FStrG, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69).

    Der Baulastträger ist vielmehr darin frei, sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht einer eigenen Abwassereinrichtung zu bedienen oder eine vorhandene kommunale Kanalisation zu benutzen (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 a.a.O. S. 70).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 1133/18

    Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, NWVBl. 1997, 220, juris; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, NVwZ-RR 1998, 130, juris.

    BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, NVwZ-RR 1998, 130, juris Rn. 10.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 2/16

    Gemeinden dürfen Gebühren erheben für die Entwässerung von Straßen anderer

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 06.03.1997 - 8 B 246/96 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 = NVwZ-RR 1998, 130 = ZKF 1998, 160) sieht den Weg der Gebührenerhebung ausdrücklich in keinem Widerspruch zu bundesrechtlichen Grundsätzen.
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

    Diese einrichtungsfremden Kosten können in Rheinland-Pfalz darum nicht Gegenstand einer Abwassergebühr der Gemeinde sein (OVG Rheinland-Pfalz aaO; ebenso Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 746 a für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; anders: Jeromin in Jeromin/Prinz, Kommentar zum Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz und zum Wasserhaushaltsgesetz, § 53 LWG Rn. 7; für das nordrhein-westfälische Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen ZfW 1998, 330, 331 ff. mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht DVBl 1997, 1065 = NVwZ-RR 1998, 130; Driehaus/Schulte/Wiesemann, aaO, § 6 Rn. 352 d; Nolte, NVwZ 2001, 1378, 1380).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits erwähnten Beschluß vom 6. März 1997 (DVBl 1997, 1065 = NVwZ-RR 1998, 130) dargelegt.

    Ferner soll der Bund Gebührenschuldner bei der Einleitung von Abwasser in die kommunale Kanalisation sein (BVerwG DVBl 1997, 1065 = NVwZ 1998, 130; OVG Nordrhein-Westfalen ZfW 1998, 330; Nolte, NVwZ 2001, 1378, 1380).

  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 32/15

    Zulässigkeit des Abschlusses sog. ODR-Vereinbarungen; Kündigungsrecht für

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die so begründete Gebührenpflicht nicht unzulässig in die bundesrechtlich geregelte Straßenbaulast eingreift.(BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 9).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen der Jahre 2007 und 2008(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnrn. 70 ff., und Schlussurteil vom 7.10.2008 - 1 A 43/07 -, amtl. Abdr. S. 6 ff.) geklärt, dass die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 39 ff.; zur Gebührenpflicht der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 9 f.) sowie von Bundes- und Landstraßen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris) im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und festgestellt, dass die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche einer Veranlagung nicht entgegenstehen, da sie ausweislich der Ziffer 21 Abs. 1 ODR nicht automatisch gelten, sondern in jedem Einzelfall durch Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt werden müssen.

    Ob - gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen - eine ODR-Vereinbarung die Rechtswidrigkeit einer dennoch erfolgenden Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren zur Folge hat, brauchten das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 9) und der Senat(OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 7.10.2008, a.a.O., S. 8; damals wurde die Gültigkeit der ODR-Vereinbarungen beklagtenseits nicht in Abrede gestellt und die Veranlagung daher auf Streckenabschnitte beschränkt, die nicht von solchen Vereinbarungen erfasst waren) bisher nicht zu entscheiden.

    Entwässerungsanlagen sind als Bestandteil der öffentlichen Straßen (§§ 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 SStrG) von der Straßenbaulast umfasst(BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 8; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnr. 58), was sich auch in der landesrechtlichen Vorschrift des § 50 b Abs. 4 SWG, die die Straßenbaulastträger ausdrücklich in die Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung nimmt, niedergeschlagen hat.

  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 31/15

    Wirksamkeit und Kündigung von ODR-Vereinbarungen; Niederschlagswassergebühren für

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die so begründete Gebührenpflicht nicht unzulässig in die bundesrechtlich geregelte Straßenbaulast eingreift.(BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 9).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen der Jahre 2007 und 2008(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnrn. 70 ff., und Schlussurteil vom 7.10.2008 - 1 A 43/07 -, amtl. Abdr. S. 6 ff.) geklärt, dass die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 39 ff.; zur Gebührenpflicht der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 9 f.) sowie von Bundes- und Landstraßen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris) im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und festgestellt, dass die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche einer Veranlagung nicht entgegenstehen, da sie ausweislich der Ziffer 21 Abs. 1 ODR nicht automatisch gelten, sondern in jedem Einzelfall durch Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt werden müssen.

    Ob - gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen - eine ODR-Vereinbarung die Rechtswidrigkeit einer dennoch erfolgenden Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren zur Folge hat, brauchten das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 9) und der Senat(OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 7.10.2008, a.a.O., S. 8; damals wurde die Gültigkeit der ODR-Vereinbarungen beklagtenseits nicht in Abrede gestellt und die Veranlagung daher auf Streckenabschnitte beschränkt, die nicht von solchen Vereinbarungen erfasst waren) bisher nicht zu entscheiden.

    Entwässerungsanlagen sind als Bestandteil der öffentlichen Straßen (§§ 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 SStrG) von der Straßenbaulast umfasst(BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 8; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnr. 58), was sich auch in der landesrechtlichen Vorschrift des § 50 b Abs. 4 SWG, die die Straßenbaulastträger ausdrücklich in die Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung nimmt, niedergeschlagen hat.

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    bb) Auch die im Niedersächsischen Straßengesetz geregelte Straßenbaulast steht der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme einer kommunalen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung auf der Grundlage einer kommunalen Gebührensatzung nicht entgegen (vgl. zum FStrG: BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246.96 - juris Rn. 8 ff.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der umfassenden Sachaufgabe der Straßenbaulast durch vielerlei Maßnahmen nachgekommen werden, und ist der Weg der Erfüllung der Bau- und Unterhaltungspflichten des Baulastträgers also durch die Aufgabe nicht vorbestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 7.10.1996 - 9 A 4145/94 - juris Rn. 17).

    Die Gebührenpflicht greift dann nicht unzulässig in die Straßenbaulast ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a. a. O., Rn. 10).

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17

    Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung;

    Das Berufungsgericht hat das nicht revisible Landesrecht dahin ausgelegt, dass Gemeinden gemäß §§ 2, 6 KAG SH Gebühren für die Entwässerung von Straßen anderer Baulastträger erheben dürfen (vgl. zur Gebührenpflicht des Straßenbaulastträgers für die Oberflächenentwässerung BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 -8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69 f.) und dass diese Möglichkeit auch dann, wenn die Gemeinde noch keine diesbezüglichen Gebührentatbestände in ihrer Satzung formuliert hat, eine abschließende Regelung darstellt, welche die analoge Anwendbarkeit der §§ 677 ff. und 812 ff. BGB ausschließt.

    Indes bestimmt § 3 Abs. 1 FStrG nicht abschließend die Art und Weise der technischen Umsetzung, sondern lässt dem Träger der Straßenbaulast die Möglichkeit, sich einer eigenen Abwassereinrichtung zu bedienen oder eine vorhandene kommunale Kanalisation zu benutzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 70; Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 28 Rn. 31).

    Ein die Zahlungspflicht generell ausschließender Einwand, der letztlich - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69 f.) - auch der Erhebung von Abwassergebühren entgegenstehen würde, kann hieraus aber nicht hergeleitet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 2622/18

    Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, NWVBl. 1997, 220, juris; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, NVwZ-RR 1998, 130, juris.

    BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, NVwZ-RR 1998, 130, juris Rn. 10.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 9 A 1290/12

    Gebührenpflicht für Straßenbaulastträger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 9 A 980/11

    Gewässer i.S.d. Landeswassergesetzes NRW und des Wasserhaushaltsgesetzes als

  • OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09

    Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 5 K 3487/11

    Niederschlagswassergebühren Straßen NRW Landesstraße Inanspruchnahme öffentliche

  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 1 A 79/20

    Auslegung einer anlässlich der Aufstufung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 - 13 K 6436/08

    Gebühren; Niederschlagswasser; Landesstraßen; Einrichtung; Widmung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07

    Zur Gebührenpflicht für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 - 13 K 6435/08

    Nutzung kommunaler Abwassereinrichtung durch Baulastträger einer Bundesstraße;

  • VG Köln, 29.04.2008 - 14 K 2349/06

    Anspruch auf Gestaltung eines finanziellen Ausgleichs für die Nutzung städtischer

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 74/17

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

  • BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den

  • VG Köln, 12.02.2013 - 14 K 291/11
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt

  • VG Köln, 12.03.2013 - 14 K 1999/11
  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 122/12

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen

  • BVerwG, 08.03.2004 - 9 B 10.04

    Gebührenpflichtigkeit von Straßengrundstücken von Bund, Ländern und Kreisen -

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu

  • VG Düsseldorf, 28.03.2012 - 5 K 1612/11

    Niederschlagswassergebühr Gebührenverzicht Landesstraße nichtig

  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 1275/11

    Gebührenverzicht; Niederschlagswasser; Landesstraßen; nichtiger Vertrag;

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

  • VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14

    Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier:

  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12

    Niederschlagswassergebühr; Landesstraßen; nichtiger Vertrag; Umdeutung

  • VG Köln, 18.06.2013 - 14 K 282/13
  • VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 2150/08
  • VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04

    Berlin muss 171.149.407,87 Euro an die Berliner Wasserbetriebe für

  • VG Weimar, 25.11.2009 - 3 K 636/08

    Beruhen eines Abwassergebührenbescheids auf einer rechtswidrigen und damit

  • VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08

    Kündigung eines Kanalvertrags

  • BVerwG, 08.03.2004 - 9 B 11.04

    Gebührenpflichtigkeit von Straßengrundstücken von Bund, Ländern und Kreisen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 9 A 2083/12
  • VG München, 03.02.2011 - M 10 K 10.832
  • VG München, 12.11.2009 - M 10 K 08.2677

    Straßenreinigungsgebührenpflicht von Eigentümern öffentlicher Straßen;

  • VG Köln, 12.03.2013 - 14 K 331/11

    Gebührenpflicht für Straßenbaulastträger

  • VG Düsseldorf, 02.11.2010 - 5 K 8173/09

    Heranziehung zu den Niederschlagswassergebühren trotz einer Vereinbarung zwischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 9 A 1661/08

    Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger

  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 3 A 162/03

    Abflussbeiwert; Abwassergebühr; Gebührenverzicht; Ortsdurchfahrtsrichtlinie;

  • VG Freiburg, 29.01.2002 - 8 K 2432/99

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides

  • OVG Thüringen, 17.07.2013 - 1 KO 290/08

    Straßen- und Wegerecht

  • VG Düsseldorf, 09.11.2005 - 5 K 3909/05

    Eigentum der Bundesrepublik Deutschland an einem Streckenabschnitt einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2002 - 2 L 107/00

    Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung der Fahrbahn

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2001 - 12 A 11746/00
  • VG Düsseldorf, 11.11.2010 - 5 K 1169/10

    Geltung einer kommunalen Entwässerungssatzung für einen sondergesetzlichen

  • VG Düsseldorf, 28.03.2012 - 5 K 1611/11

    Niederschlagswassergebühr Hoheitsträger Gebührenverzicht nichtig Landstraße

  • VG Schleswig, 03.03.2004 - 4 A 23/03
  • VG München, 28.09.2000 - M 10 K 99.2332

    Vereinbarung über eine pauschalierte Einmalzahlung des Straßenbaulastträgers für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht