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   BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13   

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https://dejure.org/2014,6944
BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13 (https://dejure.org/2014,6944)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2014 - 8 B 30.13 (https://dejure.org/2014,6944)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2014 - 8 B 30.13 (https://dejure.org/2014,6944)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 VermG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO, § 137 VwGO
    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Erben als Rechtsnachfolger auf Rückübertragung von Grundstücken bei Enteignung (hier: des Fürsten) i.R.d. Bodenreform

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfolgung; Vermögensverlust; faktische Enteignung; Divergenzrüge; Grundsatzrüge; Beschwerdebegründungsfrist

  • rewis.io

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Erben als Rechtsnachfolger auf Rückübertragung von Grundstücken bei Enteignung (hier: des Fürsten) i.R.d. Bodenreform

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    - das Verfahren hinsichtlich "der von den vorstehend bezeichneten Abtrennungen nicht betroffenen Vermögenswerte" abgetrennt und unter Aufhebung der Beiladungen unter dem bisherigen Aktenzeichen VG 1 K 1922/08 fortgeführt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 84/11 (1 K 1922/08 alt),.

    Das vorliegende Verfahren betrifft das ursprünglich unter dem Aktenzeichen VG 1 K 1922/08 und dann beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen VG 1 K 84/11 geführte Verfahren.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2257/08
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene Stadt Z. Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2257/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 87/11 (1 K 2257/08 alt) - beigeladen: Stadt Z.,.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2259/08
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene D. AG Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2259/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 89/11 (1 K 2259/08 alt) - beigeladen: D. AG.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2258/08
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene T. GmbH Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2258/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 88/11 (1 K 2258/08 alt) - beigeladen: T. GmbH,.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2256/08
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die das beigeladene Land ... Verfügungsberechtigter ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2256/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 86/11 (1 K 2256/08 alt) - beigeladen: Land ...,.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 2255/08
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    - das Verfahren hinsichtlich der Vermögenswerte, für die die beigeladene Stadt B. Verfügungsberechtigte ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen VG 1 K 2255/08 fortgeführt,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Kläger daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 17.10 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 alle vorgenannten Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 1 K 1922/08, VG 1 K 2255/08, VG 1 K 2256/08, VG 1 K 2257/08, VG 1 K 2258/08 und VG 1 K 2259/08) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Potsdam zurückverwiesen.

    VG 1 K 85/11 (1 K 2255/08 alt) - beigeladen: Stadt B.,.

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    Eine Verletzung der Zwei-Wochen-Frist ist zwar ein Verfahrensfehler (Beschluss vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 = Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 5; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 3.73 - BVerwGE 49, 52 = Buchholz 427.207 § 6 FeststDv 7 Nr. 21; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 116 Rn. 11).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    Dieser kann allerdings erst dann zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles nicht mehr gewährleistet ist, dass das Urteil aufgrund des Inhalts und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung ergangen ist (Urteil vom 19. Januar 1987 - BVerwG 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 338 = Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 28 S. 5 f.), was jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn eine Frist von fünf Monaten seit der Verhandlung verstrichen ist (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 27; Schmidt, in: Eyermann, a.a.O., Rn. 11 m.w.N. und § 117 Rn. 19 m.w.N.).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13
    Dieser kann allerdings erst dann zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles nicht mehr gewährleistet ist, dass das Urteil aufgrund des Inhalts und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung ergangen ist (Urteil vom 19. Januar 1987 - BVerwG 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 338 = Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 28 S. 5 f.), was jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn eine Frist von fünf Monaten seit der Verhandlung verstrichen ist (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 27; Schmidt, in: Eyermann, a.a.O., Rn. 11 m.w.N. und § 117 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11

    Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der

  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist;

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 210.81

    Kommunale Neugliederung - Hebesatz - Aufnehmende Gemeinde - Eingegliederte

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

  • BVerwG, 08.10.2012 - 1 B 18.12

    Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 3.73

    Sperrkonto - Transfer ins Ausland - Kaufentgelt - Transfergeschäft

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Die Ablehnung der Rückübertragung der früher zur Herrschaft B. gehörenden, hier nicht verfahrensgegenständlichen ehemaligen Güter B. und P. wurde ebenfalls bestandskräftig (vgl. den Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen vom 30. März 1999; VG Potsdam, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 1 K 84/11 bis 89/11 - BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2014 - 8 B 30.13 -, vom 10. März 2014 - 8 B 31.13 bis 35.13 - und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 25.14 -).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 20.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Schreibens der Südafrikanischen Militärmission zur

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 6. März 2014 - BVerwG 8 B 30.13 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Mit Urteilen vom 25. Oktober 2012 hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Klagen wiederum abgewiesen (Verfahren VG 1 K 84/11 - VG 1 K 89/11), das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschlüssen vom 06. März 2014 (BVerwG 8 B 30.13 bis 8 B 35.13) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 23.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 18.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 22.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 16.18

    Rückübertragungsansprüche des Rechtsnachfolgers des Fürsten wegen Enteignung von

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 17.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 21.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

    Mit Beschlüssen vom 6. bzw. vom 10. März 2014 - 8 B 30.13 bis 8 B 35.13 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und die dagegen erhobenen Anhörungsrügen mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 bis 8 B 25.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 20.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 13.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 14.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 15.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 19.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
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