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   BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17   

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BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17 (https://dejure.org/2018,6648)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2018 - 4 BN 15.17 (https://dejure.org/2018,6648)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2018 - 4 BN 15.17 (https://dejure.org/2018,6648)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer aktenwidrigen Sachverhaltsfeststellung in einem Normenkontrollurteil

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer aktenwidrigen Sachverhaltsfeststellung in einem Normenkontrollurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange ist unbeachtlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 CN 7.16

    Bebauungsplan; Emissionskontingent; Emissionsverhalten; Ergänzungsgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Der Umstand, dass diese Gesamtanlage mehrere Einzelanlagen oder Nutzungen aufnehmen soll, steht der Annahme nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 - juris Rn. 11).

    Richtig ist zwar, dass die Lärmemissionskontingentierung nach DIN 45691 ihrem Wesen nach auf die Regelung von Verteilungskonflikten im Plangebiet und damit auch auf die Gliederung des Plangebietes nach dem Emissionsverhalten der jeweiligen Anlagen ausgelegt ist, wie § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO dies ausdrücklich voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 CN 7.16 - juris Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226).

    Eine Kritik an der tatrichterlichen Überzeugungsbildung ist als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Der Sache nach macht die Beschwerde damit einen Verstoß gegen die Grundsätze richterlicher Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (z.B. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ) geltend, der jedoch nicht schlüssig dargetan ist.

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz (unter anderem) einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Damit setze sich das Oberverwaltungsgericht in Widerspruch zum Beschluss des Senats vom 9. Oktober 1996 - 4 B 180.96 - (Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 39 = juris Rn. 4), in dem dieser ausgesprochen habe, dass es kein subjektives Recht auf Bauleitplanung gebe und sich der Einzelne nicht mit Erfolg dagegen zur Wehr setzen könne, dass die Gemeinde ein von ihr eingeleitetes Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren, aus welchen Gründen auch immer, aufgebe.
  • BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13

    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Die von der Beschwerde angeführte Rechtsprechung des Senats zur Unzulässigkeit von Summenpegeln in Sondergebieten (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 4 BN 10.13 - ZfBR 2014, 148 Rn. 8) ist deshalb nicht einschlägig.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteile vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - BVerwGE 147, 379 Rn. 17 und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 14 f., jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Grenzen eines zulässigen "Konflikttransfers" überschritten sind, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteile vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - BVerwGE 147, 379 Rn. 17 und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 14 f., jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Grenzen eines zulässigen "Konflikttransfers" überschritten sind, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen.
  • BVerwG, 28.12.1998 - 9 B 197.98
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Wenn aber das Normenkontrollgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte, kann die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 15.17
    Der Sache nach macht die Beschwerde damit einen Verstoß gegen die Grundsätze richterlicher Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (z.B. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ) geltend, der jedoch nicht schlüssig dargetan ist.
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

    Das hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (4 BN 15.17 , GA Bl. 241) als Verfahrensfehler gerügt.
  • BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18

    Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt;

    Die Verfahrensrüge, das Gericht habe den Sachverhalt "aktenwidrig" festgestellt (vgl. § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), bedingt die schlüssig vorgetragene Behauptung, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt sei ein offensichtlicher Widerspruch gegeben, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (etwa BVerwG, Beschluss vom 6. März 2018 - 4 BN 15.17 - juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22

    Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat;

    Die Antragsgegnerin weist zu Recht auf die Rechtsprechung des Eufach0000000005s (Beschl. v. 06.03.2018 - 4 BN 15/17 -, juris, Rn. 25 - 28) hin, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan auch die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten gestatte.
  • OVG Sachsen, 08.05.2019 - 1 C 8/17

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Umweltvereinigung;

    Der Antragsteller, der als Umweltvereinigung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Einwendungen gegen den Planentwurf hätte erheben können (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 11/14 -, juris Rn. 119; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 6. März 2018 - 4 BN 15.17 -, juris Rn. 9 ff.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Mai 2018, § 3 Rn. 13c; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer a. a. O. UmwRG, § 2 Rn. 25) hat sich trotz der mehrfach durchgeführten Auslegung im Verfahren der Planaufstellung nicht geäußert.
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