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   BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67   

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https://dejure.org/1967,1742
BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67 (https://dejure.org/1967,1742)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1967 - II C 9.67 (https://dejure.org/1967,1742)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1967 - II C 9.67 (https://dejure.org/1967,1742)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer nach Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen weitergezahlten Stellenzulage - Anspruch auf Gewährung eines Wohnungsgeldzuschusses - Anspruch auf Rückgewähr überzahlter Dienstbezüge - Fehlerhafter wirksamer Festsetzungsbescheid als Rechtsgrund für die ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 84.59
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Eine solche Zahlungsanweisung ist aber ein behördeninterner Vorgang und stellt - darin ist dem Berufungsgericht beizupflichten - keinen begünstigenden Verraltungsakt dar (BVerwGE 11, 283 [284]; 16, 2 [7]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).

    Aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, könnte die Revision daraus nichts zugunsten der Kläger herleiten; denn auch die Mitteilung einer Kassenanweisung ist kein Verwaltungsakt, der die Gewährung von Vertrauensschutz rechtfertigen könnte (vgl. BVerwGE 16, 2 [7]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 25.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Eine solche Zahlungsanweisung ist aber ein behördeninterner Vorgang und stellt - darin ist dem Berufungsgericht beizupflichten - keinen begünstigenden Verraltungsakt dar (BVerwGE 11, 283 [284]; 16, 2 [7]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).

    Aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, könnte die Revision daraus nichts zugunsten der Kläger herleiten; denn auch die Mitteilung einer Kassenanweisung ist kein Verwaltungsakt, der die Gewährung von Vertrauensschutz rechtfertigen könnte (vgl. BVerwGE 16, 2 [7]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Eine solche Zahlungsanweisung ist aber ein behördeninterner Vorgang und stellt - darin ist dem Berufungsgericht beizupflichten - keinen begünstigenden Verraltungsakt dar (BVerwGE 11, 283 [284]; 16, 2 [7]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Es kann sich allenfalls die Frage stellen, ob die Rückforderung von Zahlungen, die lange Zeit ohne Rechtsgrund geleistet wurden, gegen Treu und Glauben verstößt; denn auch der Grundsatz von Treu und Glauben gehört zu den "allgemeinen Vorschriften", nach denen der ungerechtfertigt Bereicherte nach § 818 Abs. 4 BGB haftet (ebenso Urteil des Senats vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - (ZBR 1966 S. 287)).
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Eine solche Zahlungsanweisung ist aber ein behördeninterner Vorgang und stellt - darin ist dem Berufungsgericht beizupflichten - keinen begünstigenden Verraltungsakt dar (BVerwGE 11, 283 [284]; 16, 2 [7]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Zeitablauf allein ist kein solcher besonderer Umstand, das hat der erkennende Senat bereits in den Gründen seines Urteils vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 - (DÖD 1967 S. 57) klargestellt.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Es ist zwar richtig, daß auch ein fehlerhafter oder nachträglich fehlerhaft gewordener, aber wirksamer Festsetzungsbescheid bis zu seiner wirksamen und unanfechtbaren Rücknahme ein Rechtsgrund für die Zahlung von Bezügen sein kann (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [267] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BSG, 19.06.1958 - 9 RV 1108/55
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 1958 (BSGE 7, 226 ff.) kann zu keiner anderen Beurteilung führen.
  • BVerwG, 26.04.1978 - 6 B 36.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verkennung des Unterschiedes

    Die Beschwerde übersieht insoweit, daß das Berufungsgericht die entscheidungserhebliche Feststellung, der Kläger habe die streitige Stellenzulage vom 1. August 1971 an ohne Rechtsgrund erhalten - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem rechtsähnlichen Fall (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 9.67 -) -, unmittelbar aus dem seinerzeit geltenden Landesbesoldungsgesetz herleitet und nicht auf den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts stützt.
  • BVerwG, 06.04.1973 - VI B 25.73
    Abgesehen davon hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, ob der Anspruch auf Zahlung einer Stellenzulage ohne weiteres - kraft Gesetzes - wegen Wegfalls der gesetzlichen Voraussetzungen für die Weitergewährung entfällt oder gegebenenfalls erst dann, wenn ein der Zahlung der Stellenzulage zugrundeliegender fehlerhafter oder nachträglich fehlerhaft gewordener, aber wirksamer begünstigender Verwaltungsakt (Festsetzungs-, Bewilligungsbescheid) unter Beachtung der Grundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz rückwirkend (ex tunc) zurückgenommen worden ist (vgl. hierzu das eine Stellenzulage betreffendeUrteil vom 6. April 1967 - BVerwG II C 9.67 -).
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