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   BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84, 7 B 56.84   

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https://dejure.org/1984,7875
BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84, 7 B 56.84 (https://dejure.org/1984,7875)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1984 - 7 C 26.84, 7 B 56.84 (https://dejure.org/1984,7875)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1984 - 7 C 26.84, 7 B 56.84 (https://dejure.org/1984,7875)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Prüfungsergebnisses in der zweiten juristischen Staatsprüfung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84
    Die Beschwerde macht ferner geltend, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab: Die Auffassung des Berufungsgerichts, bis zur Aufdeckung der Vorbearbeiterkartei sei der Beklagte nicht gehalten gewesen, seine Praxis der Aktenausgabe zu ändern, stehe in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81] (342 ff.), wonach die Prüfungsbehörde verpflichtet sei, ihre Verwaltungspraxis zu ändern, wenn ihr ausreichende Erkenntnisse und Erfahrungen über Eingungsmängel des Prüfungsverfahrens vorlägen.
  • BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer zweiten

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84
    Wenn Täuschungshandlungen in großem Umfang durchgeführt worden sind, so stellt dies die Prüfungsbehörde, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 13. September 1983 - BVerwG 7 B 119.83 - zutreffend ausgeführt hat, vor die Aufgabe, die erschlichenen und damit rechtswidrigen Prüfungsergebnisse nachträglich festzustellen und zu prüfen, wie sie Täuschungsversuchen künftig wirksam begegnen kann.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84
    Danach muß in der Beschwerde eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert werden (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Entlastungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84
    Denn jedenfalls ist in Berufungsbeschlüssen nach Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG eine Wiedergabe des Tatbestandes nicht erforderlich (Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 -, Buchholz 312 EntlG Nr. 23).
  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162

    Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit

    Zumal der Umstand, dass Examensnoten anderer Prüfungskandidaten rechtswidrig zustande gekommen sind, das Prüfungsverfahren des Klägers nicht fehlerhaft machen und ein erneutes Prüfungsverfahren für den Kläger deshalb nicht rechtfertigen würde (BVerwG, B.v. 30.10.1984 - 7 B 111/84 - juris; B.v. 6.4.1984 - 7 C 26.84 / 7 B 56.84).
  • VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15

    Aufgabentext; Beurteilungsfehler; Bewertungsfehler; Bewertungsmaßstab;

    Deswegen besteht kein Anspruch auf eine erneute Prüfung, weil andere Prüflinge eine bessere Examensnote erschlichen haben (BVerwG, Beschluss vom 06.04.1984 - 7 C 26.84 - vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 27.10.2008 - 5 K 845/07 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 7 B 111.84

    Wiederholungsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung im juristischen Staatsexamen

    Der beschließende Senat hat hierzu in einem vergleichbaren Fall, in dem es um die Frage der Wiederholung einer 1982 in Nordrhein-Westfalen mit der Abschlußnote "ausreichend" bestandenen zweiten juristischen Staatsprüfung ging, ausgeführt (Beschluß vom 6. April 1984 - BVerwG 7 C 26.84/7 B 56.84 -):.
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