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   BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15   

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https://dejure.org/2016,8715
BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15 (https://dejure.org/2016,8715)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 B 79.15 (https://dejure.org/2016,8715)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 B 79.15 (https://dejure.org/2016,8715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 BG RP, § 6a Abs 1 LehrArbZV RP, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung (hier: Grundschulleiter)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters nach einem Sabbatjahr-Modell

  • rewis.io

    Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung (hier: Grundschulleiter)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LehrArbZVO § 6a Abs. 1; LBG RP § 75 Abs. 1
    Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters nach einem Sabbatjahr-Modell

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Koblenz, 28.02.2023 - 5 K 1182/22

    Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

    Inhaltlich sind unter "dienstlichen Gründen" im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 ArbZVO alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Aspekte, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Aufgabenerfüllung der Verwaltung betreffen, zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a. a. O., Rn. 12; Beschluss vom 6. April 2016 - 2 B 79.15 -, juris, Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015, a. a. O., Rn. 34 m. w. N; Beschluss vom 30. August 2018, a. a. O.).
  • VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16

    Anspruch auf vorzeitige Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand - Auslegung des

    Dienstliche Gründe, die der Bewilligung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 2 ThürSchulAStruktG entgegenstehen können, sind danach sämtliche Aspekte, die das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (vgl.: BVerwG Urteil vom 29.04.2004 a.a.O. und Beschluss vom 06.04.2016 - 2 B 79/15 -, juris).
  • VG Meiningen, 09.02.2017 - 1 K 133/16

    Rückwirkende Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbat-Modell für

    "Dienstliche Gründe" im Sinne des § 63 Abs. 1 ThürBG sind sämtliche Aspekte, die das dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.2004, a. a. O., Rn. 11 f. sowie B. v. 06.04.2016 - 2 B 79/15 -, juris Rn. 8; s. auch Thüringer Landtag Drucksache 5/7453, S. 144).
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