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   BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15   

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https://dejure.org/2016,8715
BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15 (https://dejure.org/2016,8715)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 B 79.15 (https://dejure.org/2016,8715)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 B 79.15 (https://dejure.org/2016,8715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 BG RP, § 6a Abs 1 LehrArbZV RP, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung (hier: Grundschulleiter)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters nach einem Sabbatjahr-Modell

  • rewis.io

    Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung (hier: Grundschulleiter)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LehrArbZVO § 6a Abs. 1; LBG RP § 75 Abs. 1
    Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung eines Schulleiters nach einem Sabbatjahr-Modell

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15
    Dienstliche Gründe, die der Bewilligung der besonderen Form der Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen können, sind sämtliche Aspekte, die das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).
  • BVerwG, 21.03.2024 - 2 B 43.23
    Ob das Berufungsgericht die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zutreffend auf den vorliegenden Fall angewandt hat, ist eine Frage des Einzelfalls und damit einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 10. September 1990 - 2 B 49.90 - juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. April 2016 - 2 B 79.15 - Buchholz 237.8 § 75 RhPLBG Nr. 2 Rn. 10).
  • VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16

    Anspruch auf vorzeitige Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand - Auslegung des

    Dienstliche Gründe, die der Bewilligung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 2 ThürSchulAStruktG entgegenstehen können, sind danach sämtliche Aspekte, die das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (vgl.: BVerwG Urteil vom 29.04.2004 a.a.O. und Beschluss vom 06.04.2016 - 2 B 79/15 -, juris).
  • VG Meiningen, 09.02.2017 - 1 K 133/16

    Rückwirkende Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbat-Modell für

    "Dienstliche Gründe" im Sinne des § 63 Abs. 1 ThürBG sind sämtliche Aspekte, die das dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.2004, a. a. O., Rn. 11 f. sowie B. v. 06.04.2016 - 2 B 79/15 -, juris Rn. 8; s. auch Thüringer Landtag Drucksache 5/7453, S. 144).
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