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   BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16   

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BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16 (https://dejure.org/2017,24567)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2017 - 2 WD 13.16 (https://dejure.org/2017,24567)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2017 - 2 WD 13.16 (https://dejure.org/2017,24567)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Beförderungsverbotes eines Soldaten wegen disziplinarischen Vergehens; Geltung der Kürzung der Dienstbezüge eines Soldaten als Kürzung des Ruhegehalts

  • rewis.io

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Beförderungsverbotes eines Soldaten wegen disziplinarischen Vergehens; Geltung der Kürzung der Dienstbezüge eines Soldaten als Kürzung des Ruhegehalts

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des Beförderungsverbotes eines Soldaten wegen disziplinarischen Vergehens; Geltung der Kürzung der Dienstbezüge eines Soldaten als Kürzung des Ruhegehalts

  • datenbank.nwb.de

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Dass der frühere Soldat der Zeugin seine sexuellen Fantasien aufdrängt und sie darin einbezieht, verletzt sie in ihrer Würde, dokumentiert dieses Verhalten doch die fehlende Achtung vor der Intimsphäre der Geschädigten (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 32).

    Dies ist bei einer sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten typischerweise der Fall (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 41 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - NZWehrr 2017, 77 = juris Rn. 58).

    Da § 58 Abs. 2 WDO auch ein Beförderungsverbot gegen Soldaten im Ruhestand nicht mehr zulässt, ist der Übergang zur Kürzung des Ruhegehalts als nächstmildere und angemessene Disziplinarmaßnahmeart gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 WDO geboten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 75).

    Die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils resultiert allein aus der durch das Dienstzeitende bewirkten Veränderung im dienstlichen Status (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Der Verfahrensmangel wiegt jedoch deshalb nicht mehr im Sinne einer ermessensreduzierend für eine Zurückverweisung streitenden Weise schwer, weil dem Verteidiger des früheren Soldaten noch vor Vorlage der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht Akteneinsicht gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - NZWehrr 2017, 77 ).

    Dies reicht für die Tatbestandsverwirklichung des § 3 Abs. 4 SoldGG aus, der insoweit keinen Vorsatz verlangt (vgl. BT-Drucks. 16/1780, S. 33; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - NZWehrr 2017, 77 = juris Rn. 52).

    Zur Rechtsordnung gehört auch die Pflicht aus § 7 Abs. 2 SoldGG, gegen die der frühere Soldat aus den bereits dargestellten Gründen verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 54 m.w.N.).

    Dies ist bei einer sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten typischerweise der Fall (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 41 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - NZWehrr 2017, 77 = juris Rn. 58).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Wegen seiner herausgehobenen Stellung ist ein Vorgesetzter in besonderem Maße für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich und unterliegt damit im Falle einer Pflichtverletzung einer verschärften Haftung, da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben sollen (§ 10 Abs. 1 SG; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Das Tatbestandsmerkmal der Unerwünschtheit erfordert nicht, dass dem Belästigenden die ablehnende Einstellung zu den fraglichen Verhaltensweisen zuvor aktiv verdeutlicht worden ist (vgl. BT-Drucks. 16/1780, S. 33, zu Abs. 3, BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - juris m.w.N.).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Ein solcher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn die Handlung einen funktionalen Bezug zur Dienstverrichtung aufweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 46).

    Mit seinen Äußerungen brachte er somit eine Missachtung der Person der Zeugin zum Ausdruck, sodass kein nur geringfügiger Eingriff vorliegt, der von § 3 Abs. 4 SoldGG nicht erfasst wäre (BT-Drucks. 16/1780, S. 33; vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 38).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seines Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 WD 4.06 - Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    d) Der frühere Soldat hat zudem gegen seine Pflicht zur Mäßigung nach § 10 Abs. 6 SG verstoßen, der auch Äußerungen von Offizieren erfasst, die eine sexuelle Belästigung gegenüber Untergebenen darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2007 - 2 WD 9.06 - BVerwGE 128, 319 Rn. 36 ff.; Walz/Eichen/Sohm, SG, Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 110 f.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22

    Disziplinarverfügung wegen sexueller Belästigung

    Der auf dieser Grundlage gerechtfertigte Vorwurf einer vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangenen Straftat nach § 184i Abs. 1 StGB zu Lasten der KolleginZOSin T. ist bereits für sich genommen geeignet, die Annahme eines Dienstvergehens (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) in der Form eines Verstoßes gegen § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG zu stützen, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte - vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 -, juris, Rn. 26 ff. (verbale sexuelle Belästigung einer dunkelhäutigen Reinigungskraft im Dienstgebäude), vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4.02 -, juris, Rn. 22 ff. (verbale sexuelle Belästigungen, Legen der Arme um Kopf und Schultern der betroffenen Frau); ferner - einen Soldaten betreffend - BVerwG, Urteil vom 6. April 2017- 2 WD 13.16 -, juris, Rn. 105 ff. (verbale sexuelle Belästigung) - und daher regelmäßig und auch hier eine fristlose Entlassung des Beamten nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BBG rechtfertigt.
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Es reicht aus, wenn der Handelnde aus der Sicht eines objektiven Beobachters davon ausgehen muss, dass das Verhalten unter den gegebenen Umständen von der Betroffenen nicht erwünscht oder auch nicht akzeptiert wird (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 m.w.N.).

    Dass der frühere Soldat der Zeugin seine sexuellen Fantasien aufgedrängt hat und sie darin einbezogen hat, verletzt sie in ihrer Würde (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85).

    Es ist auch kein funktionaler dienstlicher Zusammenhang im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SoldGG erkennbar, sodass der Anwendungsbereich des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der sexuellen Belästigung durch § 7 Abs. 2 SoldGG nicht eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - Rn. 110 f. und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 m.w.N.).

    Vom Spektrum möglicher Belästigungsformen aus betrachtet sind zwar rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109).

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Die Würdeverletzung muss nicht die Qualität einer Würdeverletzung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 WD 13/16 - juris Rn. 86).

    Das hier gegebene Ausloten der Bereitschaft, körperlich intim zu werden, genügt, weil dadurch eine fehlende Achtung vor der Intimsphäre der Geschädigten dokumentiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 86 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Das Bewirken allein ist nach dem Tatbestand des § 3 Abs. 4 SoldGG ausreichend; insoweit ist auch kein Vorsatz erforderlich (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - Rn. 87).

    Vom Spektrum möglicher sexueller Belästigungsformen aus betrachtet sind rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109).

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

    Das Bewirken allein ist nach dem gesetzlichen Tatbestand des § 3 Abs. 3 SoldGG ausreichend (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 87 und vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 74 Rn. 26; v. Roetteken in: v. Roetteken, AGG, 73. Update März 2021, 4. Verletzung der Würde der Person, Rn. 991).

    Im Spektrum möglicher sexueller Belästigungsformen sind rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109), sofern keine wiederholten und hartnäckigen, auch strafrechtlich relevanten sexuellen Aufforderungen im Sinne des § 3 Abs. 4 SoldGG vorliegen (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - juris Rn. 18 f. m.w.N. und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Zwar war eine Kameradin von dem Verhalten des Soldaten betroffen; allerdings ereignete es sich weder während des Dienstes noch innerhalb dienstlicher Anlagen und es wies auch keinen funktionellen Bezug zum Dienst auf (BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 23 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 92).
  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 16b D 19.316

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung eines A-16-Beamten als

    Ausreichend ist, dass der Handelnde aus der Sicht eines objektiven Beobachters davon ausgehen kann, dass das Verhalten unter den gegebenen Umständen von der/dem Betroffenen nicht erwünscht ist oder nicht akzeptiert wird (BVerwG, U.v. 6.4.2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 unter Berufung auf BT-Drucks. 16/1780, S. 33 und BAG, U.v. 9.6.2011 - 2 AZR 323/10 - juris).
  • VG Berlin, 29.04.2022 - 85 K 3.20

    Öffentliches Dienstrecht: Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung von

    Die Unerwünschtheit entsprechender Äußerungen kann sich für einen objektiven Beobachter etwa daraus ergeben, dass die betroffene Person das Thema in der Konversation nicht aufnimmt, sondern versucht, auf andere Gesprächsfelder abzulenken (zum wortgleichen § 3 Abs. 4 SoldGG: BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 WD 13/16 -, juris Rn. 85, unter Verweis auf BT-Drucks. 16/1780, S. 33, zu § 3 Abs. 3 AGG-E; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - juris Rn. 19).
  • VG München, 19.04.2021 - M 19L DK 20.6656

    Kürzung der Dienstbezüge wegen mehrfacher sexueller Belästigung untergebener

    Ausreichend ist, dass der Handelnde aus der Sicht eines objektiven Beobachters davon ausgehen kann, dass das Verhalten unter den gegebenen Umständen von der/dem Betroffenen nicht erwünscht ist oder nicht akzeptiert wird (BVerwG, U.v. 6.4.2017 - 2 WD 13/16 - unter Berufung auf BT-Drucks. 16/1780, S. 33 und BAG, U.v. 9.6.2011 - 2 AZR 323/10 - juris).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 6 CS 22.1775

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen sexueller Belästigung seiner Kameraden

    Ausreichend ist, dass der Handelnde aus Sicht eines objektiven Beobachters davon ausgehen kann, dass das Verhalten unter den gegebenen Umständen von der Betroffenen nicht erwünscht ist oder auch nicht akzeptiert wird (BVerwG, U.v. 6.4.2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85).
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