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   BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85   

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BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85 (https://dejure.org/1987,6135)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1987 - 5 B 153.85 (https://dejure.org/1987,6135)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 5 B 153.85 (https://dejure.org/1987,6135)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Nichtverzeichnung einer neu begründeten Dienstbarkeit in dem bis zur Einleitung der Flurbereinigung geltenden Grundbuchheft - Überprüfung der materiellen Zulässigkeit der im Flurbereinigungsverfahren neu begründeten Grunddienstbarkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen der Nachsichtgewährung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Soweit mit diesen Ausführungen auf das Vorliegen besonderer Umstände hingewiesen werden sollte, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich ihres verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG hätten rechtfertigen können, wäre darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 - <RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) wird deshalb nicht dadurch genügt, daß in der Beschwerde auf einzelfallbezogene Umstände hingewiesen wird, die die materielle Zulässigkeit der im Flurbereinigungsverfahren neu begründeten Grunddienstbarkeit betreffen.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Sofern mit diesem Vortrag die Beurteilung der für das Prozeßurteil maßgebenden Tatsachen beanstandet werden sollte, würde sich dies als ein revisionsrechtlich unbeachtlicher Angriff auf die dem Flurbereinigungsgericht vorbehaltene Beweiswürdigung darstellen (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]), was eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen könnte.
  • BVerwG, 19.11.1970 - IV B 51.69

    Nichtzulassung der Revision - Erfordernisse der Beschleunigung des Verfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Soweit mit diesen Ausführungen auf das Vorliegen besonderer Umstände hingewiesen werden sollte, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich ihres verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG hätten rechtfertigen können, wäre darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 - <RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Soweit mit diesen Ausführungen auf das Vorliegen besonderer Umstände hingewiesen werden sollte, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich ihres verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG hätten rechtfertigen können, wäre darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 - <RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Auch der Sachvortrag in dem Schriftsatz vom 22. November 1985 mit den später noch nachgereichten Kartenunterlagen zu den örtlichen Verhältnissen des in Betracht gezogenen Verfahrensbereichs, insbesondere vor Anordnung der Flurbereinigung, enthält keine Ausführungen für eine Rüge, daß das Flurbereinigungsgericht verfahrensfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßabweisungsurteil entschieden habe (zur Zulässigkeit einer dahin gehenden Verfahrensrüge vgl. BVerwGE 13, 141 ; 13, 239 <240 [BVerwG 13.12.1961 - VI C 157/59]/241>; 30, 111 ).
  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76

    Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Soweit mit diesen Ausführungen auf das Vorliegen besonderer Umstände hingewiesen werden sollte, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich ihres verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG hätten rechtfertigen können, wäre darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 - <RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Soweit mit diesen Ausführungen auf das Vorliegen besonderer Umstände hingewiesen werden sollte, die eine Nachsichtgewährung hinsichtlich ihres verspäteten Widerspruchsvorbringens nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG hätten rechtfertigen können, wäre darauf hinzuweisen, daß durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, welche Grundsätze bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217; BVerwGE 21, 93 = RdL 1965, 244; Beschlüsse vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - <RdL 1971, 72> und 29. November 1978 - BVerwG 5 B 21.75 - sowie Urteil vom 21. März 1978 - BVerwG 5 C 57.76 - <RdL 1979, 38 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 13>).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Zu a) Der im Zusammenhang mit der Übersendung eines ordnungsgemäßen Bestandsverzeichnisses vor dem Anhörungstermin gerügte Zustellungsmangel gegenüber dem Kläger zu 1 bezieht sich auf das flurbereinigungsbehördliche Verfahren nach § 59 Abs. 2 und 3 FlurbG; da sich die Rüge wesentlicher Verfahrensmängel nur auf das gerichtliche Verfahren beziehen kann (vgl. BVerwGE 10, 37 [BVerwG 04.12.1959 - VI C 455/56]), reicht dieses Vorbringen zur Begründung eines Verfahrensmangels nicht aus.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 153.85
    Der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) wird deshalb nicht dadurch genügt, daß in der Beschwerde auf einzelfallbezogene Umstände hingewiesen wird, die die materielle Zulässigkeit der im Flurbereinigungsverfahren neu begründeten Grunddienstbarkeit betreffen.
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

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