Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11678
BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08 (https://dejure.org/2008,11678)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 9 B 18.08 (https://dejure.org/2008,11678)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 9 B 18.08 (https://dejure.org/2008,11678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BauGB § 123 Abs. 1 und 2, § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1
    Erschließung; Erschließungslast; Erschließungsanlage; erstmalige Herstellung; Erstherstellung; Träger der Erschließungslast; Bund; Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung; Merkmale; Satzungsregelung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 123 Abs. 1 und 2, § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1
    Bund; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Erschließungslast; Erstherstellung; Merkmale; Satzungsregelung; Träger der Erschließungslast; Verfahrensmangel; endgültige Herstellung; erstmalige Herstellung; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 905
  • ZMR 2008, 754
  • DVBl 2008, 933 (Ls.)
  • DÖV 2008, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08
    Diese verlangen, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz benennt und diesem einen in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen ebensolchen Rechtssatz gegenüberstellt (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Der Vorwurf der Beschwerde, bei Anwendung der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hätte das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangen müssen, belegt, dass die Beschwerde in Wahrheit allein eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts rügt; damit ist eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.12.2007 - 5 UE 136/07

    Keine Erschließungsbeitragspflicht der Anwohner bei Auferlegung der

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08
    VGH 5 UE 136/07.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08
    11 Soweit die Beschwerde weiter eine Divergenz zu einem von ihr wiedergegebenen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts (im Urteil vom 6. Dezember 1996 BVerwG 8 C 32.95 BVerwGE 102, 294 ff.) zum Begriff der beitragsfähigen Anbaustraße rügt, stellt sie diesem keinen gegenteiligen abstrakten Rechtssatz des Berufungsgerichts gegenüber.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08
    Denn diese Befugnis weist das Gesetz allein den Gemeinden zu (§ 127 Abs. 1 BauGB), und zwar lediglich zur Deckung ihres (eigenen) anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands, also wenn ihnen die Erschließung als eigene Aufgabe obliegt (Urteil vom 25. November 1981 BVerwG 8 C 10.81 Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 15 f.).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Die in den Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" über die Erschließung eingeordnete und so den Vorschriften über Erschließungsbeiträge vorangestellte Norm des § 123 Abs. 2 BauGB beschreibt Inhalt und Umfang der Erschließungslast (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 5).

    Durch § 123 Abs. 2 BauGB wird lediglich das Vorhandensein einer gefahrlosen und funktionsfähigen Erschließung gefordert (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 7; Ernst/Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 123 Rn. 31).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Die in den Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" über die Erschließung eingeordnete und so den Vorschriften über Erschließungsbeiträge vorangestellte Norm des § 123 Abs. 2 BauGB beschreibt Inhalt und Umfang der Erschließungslast (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 5).

    Durch § 123 Abs. 2 BauGB wird lediglich das Vorhandensein einer gefahrlosen und funktionsfähigen Erschließung gefordert (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 7; Ernst/Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 123 Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Die sachliche Erschließungsbeitragspflicht entsteht (erst), wenn die Erschließungsanlage i.S.d. § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB endgültig hergestellt ist und die weiteren Voraussetzungen für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (wie z.B. der Grunderwerb und die Widmung) vorliegen (BVerwG, Beschl. v. 6.5.2008, 9 B 18/08, DÖV 2008, 641, juris Rn. 5; Urt. v. 30.5.1997, 8 C 27/96, NVwZ-RR 1998, 67, juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16

    Erschließungsbeitrag - Aufteilung einer Straße in mehrere Verkehrsanlagen -

    Allerdings muss die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die ein anderer Hoheitsträger als die Gemeinde in Erfüllung seiner Erschließungslast durchführt (§ 123 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Halbs. 2 BauGB), nicht den Merkmalen der endgültigen Herstellung im Sinne von § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechen, die die Gemeinde, in deren Straßenbaulast die Erschließungsanlage nach ihrer Erstherstellung fällt, in ihrer Erschließungsbeitragssatzung festgelegt hat; ist der andere Hoheitsträger seiner Erschließungsaufgabe in einer den Anforderungen des § 123 Abs. 2 BauGB genügenden Weise nachgekommen, kann die Gemeinde für erstmals durch sie durchgeführte (weitere) Ausbaumaßnahmen nicht mehr Erschließungsbeiträge, sondern nur noch Ausbaubeiträge erheben (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 -, NVwZ 2008, 905).

    Für die Übertragung der Erschließungslast für diese Straße auf die Bundesrepublik Deutschland aufgrund Planfeststellungsbeschlusses (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 -, NVwZ 2008, 905) liegen danach keine Anhaltspunkte vor.

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Die in den Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" über die Erschließung eingeordnete und so den Vorschriften über Erschließungsbeiträge vorangestellte Norm des § 123 Abs. 2 BauGB beschreibt Inhalt und Umfang der Erschließungslast (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 5).

    Durch § 123 Abs. 2 BauGB wird lediglich das Vorhandensein einer gefahrlosen und funktionsfähigen Erschließung gefordert (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 7; Ernst/Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 123 Rn. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen

    Allerdings muss die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die ein anderer Hoheitsträger als die Gemeinde in Erfüllung seiner Erschließungslast durchführt (§ 123 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Halbs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), nicht den Merkmalen der endgültigen Herstellung im Sinne von § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechen, die die Gemeinde, in deren Straßenbaulast die Erschließungsanlage nach ihrer Erstherstellung fällt, in ihrer Erschließungsbeitragssatzung festgelegt hat; ist der andere Hoheitsträger seiner Erschließungsaufgabe in einer den Anforderungen des § 123 Abs. 2 BauGB genügenden Weise nachgekommen, kann die Gemeinde für erstmals durch sie durchgeführte (weitere) Ausbaumaßnahmen nicht mehr Erschließungsbeiträge, sondern nur noch Ausbaubeiträge erheben (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - NVwZ 2008, 905).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Die in den Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" über die Erschließung eingeordnete und so den Vorschriften über Erschließungsbeiträge vorangestellte Norm des § 123 Abs. 2 BauGB beschreibt Inhalt und Umfang der Erschließungslast (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 5).

    Durch § 123 Abs. 2 BauGB wird lediglich das Vorhandensein einer gefahrlosen und funktionsfähigen Erschließung gefordert (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 7; Ernst/Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 123 Rn. 31).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Die in den Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" über die Erschließung eingeordnete und so den Vorschriften über Erschließungsbeiträge vorangestellte Norm des § 123 Abs. 2 BauGB beschreibt Inhalt und Umfang der Erschließungslast (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 5).

    Durch § 123 Abs. 2 BauGB wird lediglich das Vorhandensein einer gefahrlosen und funktionsfähigen Erschließung gefordert (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 7; Ernst/Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 123 Rn. 31).

  • VG Bayreuth, 19.05.2021 - B 4 K 20.311

    Erstmalige Herstellung einer Erschließungsmaßnahme

    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, B. v. 06.05.2008 - 9 B 18/08, werde verwiesen.

    Zwar müssen bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen anderen Träger als die Gemeinde die in § 123 Abs. 2 BauGB genannten Erfordernisse der Bebauung und des Verkehrs nicht identisch sein mit den Merkmalen der endgültigen Herstellung im Sinne von § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB, die die Gemeinde, in deren Straßenbaulast die Erschließungsanlage nach ihrer Erstherstellung (später) fällt, in ihrer Erschließungsbeitragssatzung festgelegt hat (BVerwG, B.v. 06.05.2008 - 9 B 18/08 -, juris. Rn. 6), die Erschließungsanlage muss aber den Erfordernissen gerecht werden, die durch den zu erwartenden Verkehr in dem betreffenden Gebiet gestellt werden, und sie muss das zu vermitteln geeignet sein, was eine Bebauung der anliegenden Grundstücke und in der Folge die funktionsgerechte Nutzbarkeit der auf den Grundstücken genehmigten baulichen Anlagen ermöglicht.

    Aus der weiteren Vorgabe, dass die Erschließungsanlagen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen nutzbar sein sollen, folgt, dass sie noch nicht endgültig hergestellt sein müssen im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB, sondern lediglich eine gefahrlose und funktionsfähige Erschließung gewährleisten sollen (BVerwG, B.v. 06.05.2008, a.a.O., Rn. 7, BVerwG, B.v. 13.09.2018 - 9 B 34/17 - juris, Rn. 9).

  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 6 CS 14.1077

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 6.5.2008 - 9 B 18.08 - NVwZ 2008, 905) betrifft die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die ein anderer Hoheitsträger als die Gemeinde in Erfüllung seiner Erschließungslast durchführt (§ 123 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Halbs. 2 BauGB).

    Bei der Straße Am Osterbichl hingegen handelt es sich um eine nach § 127 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegende, öffentliche zum Anbau bestimmte Straße im Sinn des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die die Gemeinde in Erfüllung ihrer Erschließungslast herstellt und die, um endgültig hergestellt zu sein und sachliche Beitragspflichten entstehen zu lassen, nach ständiger Rechtsprechung den von der Gemeinde in ihrer Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Merkmalen der endgültigen Herstellung im Sinn von § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechen muss (BVerwG, B.v. 6.5.2008 - 9 B 18.08 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 2.3.2007 - 6 CS 06.2983 - juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2017 - 5 S 2030/16

    Berufung eines Beigeladenen gegen ein der allgemeinen Leistungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 5 S 2030/16

    Einlegung der Berufung durch den Beigeladenen; Verletzung in eigenen Rechten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2009 - L 6 SF 44/09
  • BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 34.17

    Frage nach der Verfassungswidrigkeit des § 133 Abs. 3 BauGB als Grund für die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 6 SF 124/09
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.174

    Erschließungsbeitragspflicht des Miterben - Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.141

    Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht

  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.2091

    Erfogloser Berufungszulassungantrag wegen Vorausleistungen auf

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 ZB 12.1573

    Erschließungslast gem. § 123 BauGB; öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2022 - 3 K 476/19

    Bebauungsplan; Festsetzung privater Verkehrsflächen und einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 33/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2009 - L 6 B 35/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2009 - L 9 SF 7/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 6 SF 96/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht