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   BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81   

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BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81 (https://dejure.org/1984,8179)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 9 B 10269.81 (https://dejure.org/1984,8179)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 9 B 10269.81 (https://dejure.org/1984,8179)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens eines Ehegatten für das Asylverfahren des anderen Ehegatten - Anspruch auf Asyl von Familienangehöriger eines Verfolgten - Einbeziehung von Familienangehörige in die Verfolgung durch den Verfolgerstaat - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81
    Das kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich aus der Entscheidung selbst Zweifel daran herleiten lassen, daß eine ausreichende Unterrichtung auch während der Beratung nicht stattgefunden hat (vgl. Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81
    Zu Unrecht meint der Kläger, der Verwaltungsgerichtshof weiche mit den in der Beschwerde in Bezug genommenen auf Seite 8 (Mitte) des Urteils beginnenden Ausführungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] ab.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 226.82

    Asylbegehren - Ausreiseanordnung - Einheitliches Gerichtsverfahren - Getrennte

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81
    In der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Tatsacheninstanzen ihre Entscheidungen verfahrensfehlerfrei auch auf von ihnen nach §§ 87 und 99 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beigezogene amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes stützen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 - DVBl. 1983, 995; BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1305/82 -).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81
    Der Senat hat durch Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - [BVerwGE 65, 244] und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Asylrecht nur dem politisch Verfolgten selbst zusteht und sich daher allein aus dem Umstand, daß jemand Familienangehöriger eines Verfolgten ist, kein Asylanspruch herleiten läßt, der vielmehr nur in Betracht kommen kann, wenn der Verfolgerstaat Familienangehörige mit in die Verfolgung einbezieht.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81
    Zu Unrecht meint der Kläger, der Verwaltungsgerichtshof weiche mit den in der Beschwerde in Bezug genommenen auf Seite 8 (Mitte) des Urteils beginnenden Ausführungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] ab.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 9 B 10269.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einem Urteil, das - wie hier - auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zuzulassen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionsgrund geltend gemacht wird (vgl. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209), was - wie dargelegt - hier bezüglich der das angefochtene Urteil tragenden Erwägung nicht der Fall ist, dem Kläger habe eine Fluchtalternative im Bereich des Libanon zur Verfügung gestanden.
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