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   BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64   

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BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64 (https://dejure.org/1971,481)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1971 - I C 105.64 (https://dejure.org/1971,481)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1971 - I C 105.64 (https://dejure.org/1971,481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umbildung von Kehrbezirken - Auslegung des § 39 a Gewerbeordnung (GewO) - Unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung von Rechtsnormen - Fortbestand der Kaminkehrerrealrechte - Novellierung der Gewerbeordnung (GewO) - Folgen des Fehlens einer Entschädigungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GewO § 39 § 39a; SchfG § 53; VOSch (1937)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 244
  • MDR 1971, 1035
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64
    Damit bereits erhielten das Schornsteinfegerwesen die Gestalt und der Bezirksschornsteinfegermeister die Rechtsstellung, die ihre berufsrechtliche Eigenart und Besonderheit kennzeichnen und die sowohl vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 264 [271, 277/278]) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 72) als wesentliche öffentlich-rechtliche Fixierung des Schornsteinfegerberufes und seiner Aufgaben herausgestellt worden sind.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64
    Damit bereits erhielten das Schornsteinfegerwesen die Gestalt und der Bezirksschornsteinfegermeister die Rechtsstellung, die ihre berufsrechtliche Eigenart und Besonderheit kennzeichnen und die sowohl vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 264 [271, 277/278]) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 72) als wesentliche öffentlich-rechtliche Fixierung des Schornsteinfegerberufes und seiner Aufgaben herausgestellt worden sind.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte sind durch § 39 a GewO mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden (im Anschluß an BVerwGE 38, 244).

    Zur Begründung haben sie im wesentlichen vorgetragen: Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1984 (GewArch 1984, 334 = BayVBl. 1984, 719) seien die Schornsteinfegerrealrechte im Jahre 1935 durch § 39 a der Gewerbeordnung - GewO - beseitigt worden.

    Die hier ausschlaggebende, nach wie vor umstrittene Frage, ob es noch Schornsteinfegerrealrechte gibt, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - (BVerwGE 38, 244) eingehend erörtert und negativ beantwortet.

    Im vorliegenden Verfahren hat der Senat seinen damaligen Rechtsstandpunkt - namentlich anhand der in Rechtsprechung und Literatur laut gewordenen kritischen Stimmen (z.B. BayObLG, Beschluß vom 25. Oktober 1973, BayVBl. 1973, 671; VG Augsburg, Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 K 82 A. 914; Schmitt BayVBl. 1972, 461), des Vorbringens der Revisionskläger und des von ihnen vorgelegten Gutachtens von Prof. Dr. D. erneut überprüft.

    Auch die Argumente, mit denen die im Senatsurteil vom 6. Juli 1971 (a.a.O.) vertretene Auslegung des § 39 a GewO bekämpft wird, greifen nicht durch.

    Der Senat sieht nicht widerlegt, daß dafür bereits der Wortlaut der Vorschrift spricht (BVerwGE 38, 244 [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]).

    Eine derartige gesetzliche Regelung war damals nicht ungewöhnlich und selbst dann rechtlich unbedenklich, wenn sie sich auf Eigentum im Sinne des Art. 153 der Weimarer Verfassung bezogen haben sollte (vgl. BVerwGE 38, 244 [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]).

    Wie der Senat im Urteil vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244, [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]) ausgeführt hat, gewährleistet die reichseinheitliche Neuregelung von 1935 nämlich, daß Kehrarbeiten in den Bezirken grundsätzlich nur von den bestellten Bezirksschornsteinfegermeistern sowie deren Gesellen und Lehrlingen ausgeführt werden, daß die frei werdenden Bezirke mit Schornsteinfegermeistern entsprechend der Reihenfolge ihrer Eintragung in der Bewerberliste besetzt werden und daß daher alle Meister die gleiche Chance haben, ihren Beruf als selbständige Gewerbetreibende auszuüben.

    Dies räumen selbst die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Oktober 1973 (a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. Mai 1986 - 4 K 82 A. 914 - (UA S. 17, 22) ein, die sich gegen die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 6. Juli 1971 (a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung wenden.

    Für eine solche Annahme fehlt es bereits an einer von der Allgemeinheit getragenen Rechtsüberzeugung, zumal § 10 Abs. 2 GewO die Wiederbegründung von Realgewerbeberechtigungen ausschließt (BVerwGE 38, 244 [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

    Schließlich sei auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 244 [249]) auf die besondere Nähe des Bezirksschornsteinfegermeisters zum Öffentlichen Dienst hinzuweisen.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Dies folgt daraus, daß die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte durch § 39 a GewO mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden sind (vgl. Urteile vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - BVerwGE 38, 244 und vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - BVerwGE 79, 130).

    Es kann dahinstehen, ob ein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers auf den Bestand seiner Bestellung schon deshalb ausscheidet, weil die Frage der Fortgeltung der bayerischen Kaminkehrerrealrechte zum Zeitpunkt seiner Betrauung mit der Verwaltung des in Rede stehenden Kehrbezirks noch nicht abschließend geklärt war (vgl. etwa den vom Urteil des Senats vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - a.a.O., abweichenden Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Oktober 1973, BayVBl 1973, 671; vgl. ferner den die Revision zulassenden Beschluß vom 17. Juli 1985 - BVerwG 1 B 127.84 - sowie den Einstellungsbeschluß in jenem Verfahren vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 26.85 -) und ihm dies bekannt sein mußte (vgl. zur Frage des Vertrauensschutzes auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 1. Juni 1988 - 1 BvR 588/88 - GewArch 1988, 328 (329)).

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 44/91

    Realrechte bayerischer Schornsteinfeger

    Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244) und vom 15. März 1988 (BayVBl 1988, 501), letzteres bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juni 1988 (BayVBl 1988, 495), ist geklärt, daß die bayerischen Schornsteinfegerrealrechte bereits durch § 39 a GewO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 13. April 1935 (RGBl I S. 501) mit Wirkung vom 16. April 1935 aufgehoben worden sind.
  • BVerwG, 09.02.1976 - 8 CB 59.75

    Vereinbarkeit des Bayerischen Kostengesetzes (KG, BY) mit höherrangigem Recht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu anderen ähnlichen Regelungen die gleiche Auffassung vertreten (BVerwGE 18, 150; 38, 253) [BVerwG 06.07.1971 - I C 105/64].
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 60.86

    Rechtsmittel

    Dies ergibt sich aus dem im Verfahren BVerwG 1 C 69.86 ergangenen Urteil des Senats vom heutigen Tage, wonach es Schornsteinfegerrealrechte nicht mehr gibt (im Anschluß an BVerwGE 38, 244).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 66.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

    Dies ergibt sich aus dem im Verfahren BVerwG 1 C 69.86 ergangenen Urteil des Senats vom heutigen Tage, wonach es keine Schornsteinfegerrealrechte mehr gibt (im Anschluß an BVerwGE 38, 244).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 63.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

    Dies ergibt sich aus dem im Verfahren BVerwG 1 C 69.86 ergangenen Urteil des Senats vom heutigen Tage, wonach es keine Schornsteinfegerrealrechte mehr gibt (im Anschluß an BVerwGE 38, 244).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 65.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

    Dies ergibt sich aus dem im Verfahren BVerwG 1 C 69.86 ergangenen Urteil des Senats vom heutigen Tage, wonach se keine Schornsteinfegerrealrechte mehr gibt (im Anschluß an BVerwG 38, 244).
  • BVerwG, 17.07.1985 - 1 B 127.84

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Kaminkehrerrealrechte in Bayern seien durch § 39 a GewO aufgehoben worden, stimmt zwar mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1971 (BVerwGE 38, 244) überein, dem jedoch Rechtsprechung und Schrifttum bis in die jüngste Zeit vielfach widersprochen haben.
  • BVerwG, 19.10.1971 - I B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überprüfung des

  • VGH Bayern, 21.08.1991 - 22 B 90.3208

    Gewerberecht: Beschränkung der Möglichkeit eines Listenbewerbers gegen die

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 61.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 62.86

    Einstellung des Verfahrens in der Hauptsache wegen übereinstimmender

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 58.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85

    Entbehrlichkeit einer abschließenden Entscheidung über den Streitstoff nach

  • VGH Bayern, 30.07.1984 - 22 B 82 A.1766
  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 B 22.76

    Revisibilität von Landesrecht

  • BayObLG, 25.10.1973 - BReg. 2 Z 47/73
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