Rechtsprechung
BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10 |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 1 EntschG, Art 14 Abs 1 S 1 GG
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - Wolters Kluwer
Abführung des Veräußerungserlöses an den Entschädigungsfonds gem. § 10 Abs. 1 Entschädigungsgesetz (EntschG) als Enteignung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds
- rewis.io
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abführung des Veräußerungserlöses an den Entschädigungsfonds gem. § 10 Abs. 1 Entschädigungsgesetz ( EntschG ) als Enteignung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.01.2010 - 4 K 10.10
- BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 29.07.2013 - 5 B 53.13
Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 …
Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Begründung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung die Darlegung voraus, dass für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 15.10 - juris Rn. 3).