Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27294
BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17 (https://dejure.org/2017,27294)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2017 - 4 BN 26.17 (https://dejure.org/2017,27294)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 4 BN 26.17 (https://dejure.org/2017,27294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Tatsächliche und rechtliche Würdigung des Prozessstoffs als Folge der abschließenden gerichtlichen Beratung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Tatsächliche und rechtliche Würdigung des Prozessstoffs als Folge der abschließenden gerichtlichen Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12

    Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vor dem Ergehen einer Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 - juris Rn. 5 und vom 26. Februar 2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.05.2017 - 4 B 24.16

    Unwirksamer Bebauungsplan keine "lex posterior"; Überleitung als Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17
    Darüber hinaus genügt die Beschwerde nicht den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (siehe z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 4 B 24.16 - juris Rn. 2), denn sie wirft keine zu § 40 HVwVfG klärungsbedürftige Frage auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2002 - 15 A 4734/01
    Auszug aus BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17
    Denn es ist bereits fraglich, ob § 40 HVwVfG auf den Erlass von - wie hier - Rechtsverordnungen überhaupt anwendbar ist (ablehnend zu § 40 VwVfG etwa Aschke, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand 1. April 2017, § 40 Rn. 2; Ramsauer, in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 40 Rn. 7; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 4; Ossenbühl, NJW 1986, 2805 ; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 15 A 4734/01 - NVwZ-RR 2003, 376 ).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17
    Eine unzulässige, weil die § 108 Abs. 2, § 104 Abs. 1 und § 86 Abs. 3 VwGO missachtende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).
  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vor dem Ergehen einer Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 - juris Rn. 5 und vom 26. Februar 2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht