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   BVerwG, 06.07.2020 - 6 B 7.20   

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https://dejure.org/2020,21874
BVerwG, 06.07.2020 - 6 B 7.20 (https://dejure.org/2020,21874)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2020 - 6 B 7.20 (https://dejure.org/2020,21874)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 6 B 7.20 (https://dejure.org/2020,21874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung eines Waffenscheins für eine halbautomatische Pistole bei erhöhter Gefährdung der eigenen Person durch islamistischen Terrorismus wegen humanitären Engagements; Geeignetheit des Führens einer Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung

  • rewis.io

    Fehlendes Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe zu Verteidigungszwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 19 Abs. 1 Nr. 1 -2
    Verlängerung eines Waffenscheins für eine halbautomatische Pistole bei erhöhter Gefährdung der eigenen Person durch islamistischen Terrorismus wegen humanitären Engagements; Geeignetheit des Führens einer Schusswaffe zur Minderung der Gefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2020 - 6 B 7.20
    Sollte der Betroffene nach den Erfahrungen - insbesondere dann, wenn der Angreifer eine Schusswaffe bei ihm vermutet - in aller Regel durch Angriffe überrascht werden, so dass er zu einer wirksamen Verteidigung außerstande ist, läge ein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe zu Verteidigungszwecken nicht vor (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 zu § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a.F.).
  • VG Berlin, 15.05.2023 - 31 K 118.22
    Sollte der Betroffene in aller Regel durch Angriffe überrascht werden, sodass er zu einer wirksamen Verteidigung außerstande ist, liegt ein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe zu Verteidigungszwecken nicht vor (zum Ganzen nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. November 2019, a.a.O., Rn. 63 ff., und im Nachgang hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - BVerwG 6 B 7/20 -, juris Rn. 4; jeweils m.w.Nachw.).
  • VG Schwerin, 27.07.2023 - 3 A 1559/22

    Erteilung eines Waffenscheins für einen Waffenhändler; besondere Gefährdung

    Ob der insoweit strengen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 6 B 7/20 -, Rn. 4, juris; VG München, Urteil vom 11. November 2015 - M 7 K 15.1085 -, Rn. 32, juris m. w. N.) zu folgen gewesen wäre, wonach bei den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbliebe, um die Schusswaffe zur Verteidigung effektiv einzusetzen, kann offenbleiben.
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