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   BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57   

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BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57 (https://dejure.org/1959,138)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1959 - I C 204.57 (https://dejure.org/1959,138)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1959 - I C 204.57 (https://dejure.org/1959,138)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 3
  • DVBl 1960, 103
  • BB 1960, 25
  • DÖV 1960, 268
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 1, 225), die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. BGHZ 27, 15 [24]), entschieden hat, ist die Umlegung eine im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums zulässige Maßnahme.

    Auf eine gleichwertige Abfindung hat der Betroffene einen gesetzlichen Anspruch (Abfindungsanspruch [BVerwGE 1, 225; 3, 246 [BVerwG 18.04.1956 - V C 145/55]; 8, 95 [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57]]), er hat aber kein Recht, darüber hinaus eine Bereicherung zu erhalten.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57
    Das Vermögen wird gegen die Belastung durch Auferlegung von Geldleistungen durch Art. 14 GG nicht geschützt (vgl. BVerfGE 4, 16 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52] und 8, 330).
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57
    Diese Vorschrift ist auch für den in den Art. 105, 106 GG enthaltenen vollständigen Steuerkatalog maßgebend (vgl. BVerfGE 7, 244 Leitsatz 1; BVerwGE 6, 247 [255]).
  • BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, daß nicht das Bundesbaugesetz, sondern noch das nordrhein-westfälische Aufbaugesetz Anwendung finde; das Oberverwaltungsgericht müsse daher die Rechtmäßigkeit der Mehrwertabgabe auf dieser gesetzlichen Grundlage prüfen, wobei es in sachlich-rechtlicher Hinsicht die Entscheidung BVerwGE 10, 3 zu beachten habe.

    Der knappe Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts auf die Entscheidung BVerwGE 10, 3 ist als ein obiter dictum anzusehen, das an der Bindungswirkung nicht teilnimmt.

    Es steht daher, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit, daß eine Umlegung nicht notwendig eine Veränderung der Grenzen jedes einzelnen beteiligten Grundstücks voraussetzt (BGHZ 31, 49 [58]; das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 10, 3 und in dem in der vorliegenden Sache ergangenen Urteil; ebenso das vorlegende Gericht selbst in OVGE 9, 110 ff.; Ernst/Friede, Kommentar zum Aufbaugesetz, 4. Aufl. 1958, § 24 Anm. 5; Stahnke in Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 45 Anm. 1 b).

    Die Annahme des Vorlagebeschlusses, die Mehrwertabgabe sei eine Steuer, trifft nicht zu (so auch BVerwGE 10, 3 [8]).

  • BFH, 29.03.1995 - X R 3/92

    Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung

    Es wird beherrscht von dem Grundsatz der wertgleichen Abfindung und der Erhaltung des Eigentums (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG -- Urteil vom 6. August 1959 I C 204/57, BVerwGE 10, 3 ).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 92/75

    Ermittlung des durch die Umlegung bewirkten Bodenwertzuwachses

    Die Umlegung kann auch dann zu einer Bodenwertsteigerung führen, wenn der Eigentümer sein Grundstück unverändert wieder zurückerhält (Brügelmann/Stahnke a.a.O. § 57 Anm. 3 b aa), bb); Schlichter/Stich/Tittel a.a.O. § 57 Rdn. 7; Schrödter a.a.O. § 57 Rdn. 5; Schütz/Frohberg a.a.O. § 57 Rdn. 4; vgl. ferner BVerwGE 10, 3, 6 zu § 29 AufbauG NRW).
  • BGH, 13.02.1975 - VI ZR 44/74

    Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"

    Das Stiftungsgesetz will den Interessen der Behinderten durch Stärkung ihrer Rechtsposition gegenüber den ihnen bis dahin zustehenden Berechtigungen gerade entgegenkommen (vgl. wegen der zwar nicht gleichartigen, aber parallelen Ziele die Fälle der Umlegung: BGHZ 27, 15; 31, 49; 63, 81; BVerwGE 1, 225; 6, 79; 8, 95; 10, 3; 12, 1).
  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

    Demgegenüber hat der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften, die Landabzüge für Erschließungszwecke im Rahmen der Umlegung zulassen, mit Art. 14 GG in Einklang stehen und keine Enteignung darstellen, wenn die gesetzlich zulässigen Maßnahmen sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Umlegung halten und der Grundsatz der wertgleichen Landabfindung gewahrt ist (vgl. BVerwGE 1, 225 [228]; 2, 154; 4, 191 [195], 6, 79; 8, 95; 10, 3).

    Daß gegen die Vorteilsausgleichung durch Auferlegung einer Geldleistung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, hat der Senat in BVerwGE 10, 3 näher dargelegt.

  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur erzwungenen Dienstaufgabe bzw. zum Fortbestehen des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses unter zumutbaren Bedingungen nach dem 8. Mai 1945 (BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 19, 37 [BVerwG 22.06.1964 - III C 192/62]; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63]beruht auf der zusammenbruchsbedingten generellen Abschaffung des Berufsbeamtentums in der sowjetisch besetzten Zone.

    Nur dann, wenn sich das Dienstverhältnis durch Umwandlung in ein Dienstverhältnis anderer Art nach seinem wesentlichen Inhalt in nicht zumutbarer Weise geändert hat, oder wenn der Betroffene aus Gründen entlassen wurde, die nicht mit Sicherheit auch zur Beendigung seines vor dem Zusammenbruch begründeten Beamtenverhältnisses geführt hätten, gehört er zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes (BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 19, 37) [BVerwG 22.06.1964 - III C 192/62].

  • BVerwG, 25.08.1960 - I B 146.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Städtische Umlegung von

    Weist das zugeteilte Grundstück gegenüber dem Einwurf einen höheren Wert auf, so kann dieser Mehrwert im Rahmen der Vorteilsausgleichung abgeschöpft werden (vgl. BVerwGE 10, 3).

    Das Berufungsurteil widerspricht auch nicht den Urteilen des Senats vom 17. Juli 1958 - BVerwG I C 209.57 - (BBaubl. 1958 S. 535 = JR 1959 S. 31) und vom 6. August 1959 - BVerwG I C 204.57 - (BVerwGE 10, 3).

  • LG Karlsruhe, 30.09.2015 - 16 O 7/14

    Baulandsache: Zuteilung von Miteigentum an neu zu bildenden Grundstücken im

    Der an der Umlegung Beteiligte soll keinen Schaden erleiden, aber durch die Maßnahmen der Allgemeinheit auch keinen unmittelbaren Gewinn erzielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.08.1959 - I C 204.57 -, BVerwGE 10, 3; BGH, Beschluss vom 10.06.1952 - GSZ 2/52 -, BGHZ 6, 270, 295; stRspr).

    Auch ist nicht erheblich, ob Flächen der Tiefgaragengrundstücke erforderlich sind, um den Bestand der Gehwege rechtlich abzusichern; denn auch dann, wenn der Eigentümer sein Grundstück im Wesentlichen unverändert zurückerhält, kann die Umlegung zu einer Bodenwertsteigerung führen (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1982, a.a.O.; Urteil vom 22.06.1978 - III ZR 92/75 -, juris, Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 06.08.1959, a.a.O.).

  • BFH, 01.08.1990 - II R 6/88

    Grundstückszustellungen im Umlegungsverfahren, für die der neue Eigentümer eine

    Das Umlegungsverfahren wird beherrscht vom Grundsatz der wertgleichen Abfindung und der Erhaltung des Eigentums (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1959 I C 204/57, BVerwGE 10, 3).
  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 12/73

    Erstattung von Rechtsberatungskosten aus dem Umlegungsverfahren

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist daher anerkannt, daß die Umlegung nach ihrem Gesamt Charakter nicht Enteignung im Sinne der durch Art. 14 GG getroffenen Wertung ist (BGHZ 27, 15; 31, 49; BVerwGE 1, 225; 6, 79; 8, 95; 10, 3; 12, 1).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 21.61

    Anwendung des bisherigen Rechts auf vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

  • BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60

    Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen

  • BVerwG, 08.11.1973 - II C 12.73

    Gewährung von Versorgungsbezügen in Gestalt von Ruhegehalt - Versorgungsbezüge

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 137/64

    Geltendmachung eines Klageanspruchs als Forderung aus enteignendem oder

  • BVerwG, 16.05.1967 - IV B 49.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auswirkungen einer

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 11.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.08.1965 - I C 90.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.10.1963 - VI C 185.61

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Umfang der

  • BVerwG, 04.07.1961 - I B 56.61

    Auslegung des Begriffs "Interesse der Beteiligten" im Sinne des § 4

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65

    Rechtsmittel

  • BAG, 24.06.1965 - 5 AZR 219/64

    Landtagsabgeordneter - Herabsetzung des Gehalts - Allgemeiner Gleichheitssatz -

  • BVerwG, 11.08.1961 - I B 99.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 90.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1963 - I B 81.63

    Umlegungsverfahren nach dem niedersächsischen Aufbaugesetz (NAG) - Maßgeblicher

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 16.61

    Anfechtung eines Verwaltungsakts - Rechtmäßigkeit einer Mehrwertabgabe

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 18.61

    Einlegung der Revision durch einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt - Anwendung

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 17.61

    Anwendung des bisherigen Rechts auf vor den Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

  • BVerwG, 04.07.1961 - I B 50.61

    Einordnung der Einleitung einer Umlegung und Einbeziehung im Umlegungsgebiet

  • BVerwG, 25.08.1960 - I B 34.60

    Entrichtung eines Wertausgleichs bei zweckmäßiger Bebauung des zugewiesenen

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 19.61

    Anwendung des bisherigen Rechts auf vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

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