Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,92
BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73 (https://dejure.org/1973,92)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1973 - VI CB 140.73 (https://dejure.org/1973,92)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1973 - VI CB 140.73 (https://dejure.org/1973,92)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,92) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 07.04.1971 - 1 U 21/70
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Hierüber haben, auch wenn dieser Antrag erst in der Revisionsinstanz gestellt wird, der Vorsitzende und der Schriftführer des Verwaltungsgerichts allein in Übereinstimmung zu befinden (vgl. Eyermann-Fröhler, VwGO, 5. Aufl., § 105 RdNr. 7; Redeker-von Oertzen, VwGO, 4. Aufl., § 105 RdNr. 11; Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 159 Anm. III 3; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 31. Aufl., § 159 Anm. 1 B; OVG Münster in OVGE 11, 1 und OLG Saarbrücken in NJW 1972, 61).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 12, 45) hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt die rechtlichen Maßstäbe aufgezeigt, an denen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen ist (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 30, 358 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 12/67]; 37, 69 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68]; 38, 358 [BVerwG 13.10.1971 - VI C 57/66]; 41, 53 [BVerwG 17.10.1972 - III C 82/71]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 43.69 -).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 92.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Vielmehr werden die Anforderungen, die an die Art und Weise der inneren Auseinandersetzung des Kriegsdienstverweigerers mit den hier in Betracht kommenden Problemen zu stellen sind, sich stets an seiner Veranlagung, seinem Intelligenz- und Bildungsgrad auszurichten haben (vgl. u.a. Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 35.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 20] und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 92.67 - [a.a.O. Nr. 26]).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Insoweit sei lediglich darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Maßstab für die Prüfung, ob das Verwaltungsgericht seiner Aufklärungspflicht und seiner Begründungspflicht genügt hat, die seiner Entscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung ist, und zwar selbst dann, wenn diese - wie im vorliegenden Falle - der rechtlichen Überprüfung nicht standhält (vgl. Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - sowie zuletzt Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 -).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

    Von diesen Protokollfeststellungen ist im Revisionsverfahren trotz der von der Beschwerde vorsorglich gerügten Richtigkeit der Niederschrift auszugehen (§ 105 VwGO in Verbindung mit §§ 160 Abs. 3 Nr. 2, 165 ZPO), weil eine Protokollberichtigung nicht erfolgt ist und das Revisionsgericht für einen hierauf gerichteten Antrag jedenfalls nicht zuständig wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - und vom 14. August 1980 - BVerwG 6 CB 72.80 - <DÖV 1981, 180>).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Bei der Prüfung, welche Tatsachen im Einzelfall entscheidungserheblich und somit aufklärungsbedürftig sind, ist von der Rechtsauffassung des zur Entscheidung berufenen Gerichts auszugehen; deshalb kann das Unterbleiben einer Beweiserhebung nur dann als Verfahrensfehler gerügt werden, wenn es auf den nicht aufgeklärten Punkt nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn seine Auffassung der rechtlichen Prüfung nicht standhalten sollte (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Daraus folgt vor allem, daß die Letztverantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche nicht, nicht auf die Beteiligten abgewälzt werden darf, sondern immer beim Gericht bleibt, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).
  • BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht

    Die Frage, ob eine nachträgliche Protokollberichtigung vom Revisionsgericht noch berücksichtigt werden darf, wenn damit angeblich in Verbindung stehende Verfahrensfehler mit der Revision gerügt werden, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. dazu Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - mit weiteren Nachweisen), Denn die in diesem Zusammenhang erhobenen Verfahrens rügen können auch dann keinen Erfolg haben, wenn unterstellt wird, daß eine Parteivernehmung des Klägers vom Verwaltungsgericht nicht förmlich angeordnet worden war.

    - Unabhängig davon verkennt die Revision offensichtlich, daß ein Unterbleiben (weiterer) tatsächlicher Aufklärung nur gerügt werden könnte, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn seine Auffassung der rechtlichen Prüfung nicht standhalten sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Daraus folgt vor allem, daß die Letztverantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind, nicht auf die Beteiligten abgewälzt werden darf, sondern immer beim Gericht bleibt, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ).
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

    Seine daraus erwachsende Verantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche sonstigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts zu ergreifen sind, darf es nicht auf die Beteiligten abwälzen, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 105]).
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer

    Dem Bildungsgrad des Klägers hat das Verwaltungsgericht dabei entsprechend den weiter von der Beschwerde angeführten Urteilen vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 235.57 - (BVerwGE 7, 242 [249]) und vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 129.59 - (BVerwGE 9, 97 [98]) Rechnung getragen (vgl. dazu auch Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]).
  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als

    Das Verwaltungsgericht befindet sich daher in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [a.a.O.], Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74]).
  • BVerwG, 02.05.1975 - VI CB 11.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Beeidigung

    Das Verwaltungsgericht hat auch nicht verkannt, daß die Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung nach dem Intelligenz- und Bildungsgrad des Betreffenden auszurichten sind (Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 C 13.82

    Kriegsdienstverweigerung - Verletzung der Aufklärungspflicht -

  • BVerwG, 14.08.1980 - 6 CB 72.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Protokollberichtigung -

  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des

  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73

    Tragweite und Voraussetzungen des Begriffs der Gewissensentscheidung - Anspruch

  • BVerwG, 08.03.1974 - VI B 72.73
  • BVerwG, 28.09.1987 - 6 CB 15.87

    Schriftliche Urteilsgründe - Verzögerte Abfassung

  • BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83

    Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung -

  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen -

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 50.84

    Kriegsdienstverweigerung - Ziviler Ersatzdienst - Überzeugungsmaßstab

  • BVerwG, 21.01.1985 - 6 C 69.84

    Vorbestrafung als Kriterium für die Annahme einer Gewissensentscheidung zur

  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75

    Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 05.12.1975 - 6 C 70.75

    Anforderungen an entscheidungtragende Urteilsgründe in

  • BVerwG, 09.12.1983 - 6 C 130.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.09.1975 - 6 CB 67.75
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI CB 67.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 05.12.1973 - VI B 80.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.02.1985 - 6 CB 125.83

    Voraussetzungen der Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 G 58.84

    Vorbestrafung als Kriterium für die Annahme einer Gewissensentscheidung zur

  • BVerwG, 22.06.1983 - 6 CB 25.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinreichende Substantiierung einer als

  • BVerwG, 07.07.1977 - 6 B 23.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an

  • BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 42.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die Aufnahme

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 36.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 07.05.1975 - VI CB 76.74

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 12.12.1974 - VI ER 202.74

    Begründetheit eines Antrags auf Armenrecht und der vorläufigen unentgeltlichen

  • BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 12.03.1985 - 6 B 74.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 29.07.1976 - 6 CB 22.76

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 108.75

    Geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit Problemen der

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 44.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 81.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen

  • BVerwG, 30.06.1975 - 6 C 4.75

    Gesetzwidrigkeit der Reduzierung von Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 08.01.1975 - VI B 87.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ernsthaftigkeit der Entscheidung -

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 21.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Stützen der

  • BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

  • BVerwG, 07.02.1974 - VI CB 55.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der Verletzung der

  • BVerwG, 07.01.1974 - VI C 77.73

    Begründung einer Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit der Verfahrensrevision

  • BVerwG, 18.01.1985 - 6 C 51.84

    Umfang des Nachweises einer Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 02.04.1980 - 6 C 68.79

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 13.02.1975 - VI B 84.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 22.08.1991 - 6 B 1.91

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Unterlassene Beiziehung und Berücksichtigung

  • BVerwG, 27.11.1974 - VI C 193.73

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht