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   BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80   

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BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80 (https://dejure.org/1982,82)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1982 - 4 C 58.80 (https://dejure.org/1982,82)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1982 - 4 C 58.80 (https://dejure.org/1982,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Umfang des Rechts auf Anliegergebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1
    GOVerkMitt 1983, 26; »1. Das Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG ) gibt dem Eigentümer keinen Anspruch darauf, daß Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anliegergebrauch - Eigentümer - Grundstück - Parkmöglichkeiten - Straße - Platz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 770
  • NVwZ 1983, 292 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1098
  • DÖV 1983, 122
 
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Wird zitiert von ... (129)

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend U.v. 29.4.1977 - IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 = juris Rn. 16 f.; U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - DVBl 1982, 1098 = juris 12 f., jeweils m.w.N.) ist das Recht auf Anliegergebrauch an öffentlichen Straßen von Verfassungs wegen durch Art. 14 Abs. 1 GG nur in seinem Kernbereich geschützt.

    Grundsätzlich geschützt ist insbesondere die ausreichende Möglichkeit, das Grundstück mit Kraftfahrzeugen zu erreichen (vgl. U.v. 15.11.1974 - IV C 12.72 - NJW 1975, 1528 = juris Rn. 18; U.v. 6.8.1982 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Der grundrechtlich geschützte Anliegergebrauch gewährleistet die Zugänglichkeit des Grundstücks, nicht dessen maximale bauliche Ausnutzbarkeit oder die Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098).
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