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   BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13   

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https://dejure.org/2013,21312
BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13 (https://dejure.org/2013,21312)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2013 - 3 B 22.13 (https://dejure.org/2013,21312)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2013 - 3 B 22.13 (https://dejure.org/2013,21312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses bei Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Ungarn) i.R.d. Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13
    Abgesehen davon ist sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. bereits EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 58) als auch in der des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 5.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 f.) geklärt, dass solche die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses betreffende Informationen auch erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden dürfen.
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13
    Abgesehen davon ist sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. bereits EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 58) als auch in der des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 5.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 f.) geklärt, dass solche die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses betreffende Informationen auch erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden dürfen.
  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13
    Eine solche Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum einen und der Rechtsprechung des Senats zum Umtausch von EU-Fahrerlaubnissen zum anderen (vgl. insbesondere Urteil vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 21) wäre erforderlich gewesen, um dem Darlegungs- und Substanziierungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO für weiteren Klärungsbedarf zu genügen.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13
    Abgesehen davon ist sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. bereits EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 58) als auch in der des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 5.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 21 f.) geklärt, dass solche die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses betreffende Informationen auch erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholt werden dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

    Allerdings sei in der Rechtsprechung bislang noch nicht abschließend geklärt, ob die in Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG geregelte Pflicht zur Anerkennung der "von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine" eine unbedingte Pflicht zur Anerkennung auch dann auslösen könne, wenn eine im Inland entzogene Fahrerlaubnis nach Ablauf einer ggf. verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedsstaat zwar nicht neu ausgestellt, aber im Sinne des Artikels 7 Abs. 3 der Richtlinie 2006/126/EG "erneuert" worden sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.2013 - 3 B 22.13 - juris [mangels Entscheidungserheblichkeit nicht erörtert]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.09.2014 - 9 K 5224/13 - juris [wohl bejahend; nicht entscheidungstragend]; VG Bayreuth, Beschluss vom 19.07.2012 - B 1 K 10.1095 - juris [wohl verneinend], OLG Bamberg, Urteil vom 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 - juris [jedenfalls für den Fall einer "Erneuerung" ohne Fahreignungsprüfung verneinend]).
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