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   BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73   

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https://dejure.org/1974,1846
BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73 (https://dejure.org/1974,1846)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1974 - VII B 83.73 (https://dejure.org/1974,1846)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1974 - VII B 83.73 (https://dejure.org/1974,1846)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von einer Staatsprüfung - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73
    Zu dem Vorbringen des Klägers zur Begründung von Ermessensentscheidungen ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 38, 191 [194]; 22, 215 [217]) Inhalt und Umfang der Begründung eines Bescheids sich auch nach den Umständen des Einzelfalles richten und eine Begründung sogar, ganz unterbleiben kann, wenn die Gründe auf der Hand liegen.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73
    Aus dem vom Kläger herangezogenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1969 (BVerfGE 27, 297) läßt sich ein Grand für die Zulassung der Revision nicht herleiten.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73
    Zu dem Vorbringen des Klägers zur Begründung von Ermessensentscheidungen ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 38, 191 [194]; 22, 215 [217]) Inhalt und Umfang der Begründung eines Bescheids sich auch nach den Umständen des Einzelfalles richten und eine Begründung sogar, ganz unterbleiben kann, wenn die Gründe auf der Hand liegen.
  • BVerwG, 06.01.1972 - III C 83.70
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73
    (BVerwGE 39, 231 [234]) hat es das Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig gehalten, einen Antrag auf Erteilung eines Zweitbescheids lediglich mit der Begründung abzulehnen, daß das Vorbringen des Antragstellers keinen Anlaß biete, das Verfahren wieder aufzugreifen.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1974 - VII B 83.73
    Auch eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1969 (BVerwGE 31, 190) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 29.09.1977 - 7 B 125.77

    Ablehnung eines Antrags auf Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung

    Ebenfalls ohne Erfolg in allen damit befaßten Gerichtsinstanzen blieben die 1971 erhobene Restitutionsklage sowie eine Klage auf Erlaß einer Ermessensentscheidung des Prüfungsausschusses darüber, ob die für die Prüfungsleistungen errechnete Durchschnittspunktzahl durch die Einräumung von "Sozialpunkten" zu verbessern sei, wenigstens aber auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung wegen bisher unterbliebener Ermessensausübung (vgl. dazu Beschlüsse des beschließenden Senats vom 11. Januar 1973 - BVerwG VII B 16.72 - und vom 6. September 1974 - BVerwG VII B 83.73 -).
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