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BVerwG, 06.09.1976 - IV B 61.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eindruck der Geschlossenheit als maßgebliches Kriterium für das Vorliegen einer Baulücke bzw. einer Unterbrechung des Bebauungszusammenhanges im Hinblick auf § 34 Bundesbaugesetz (BBauG) - Erforderlichkeit einer Wertung des konkreten Sachverhalts - Beeinträchtigung ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1976 - VII A 464/75
- BVerwG, 06.09.1976 - IV B 61.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 61.76
Die Beschwerde geht im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß das für die Anwendbarkeit des § 34 BBauG wesentliche Vorliegen einer Baulücke bzw. das einer Unterbrechung des Bebauungszusammenhanges vom - gegebenen bzw. nicht zu gewinnenden - Eindruck der Geschlossenheit abhänge und dabei eine Wertung des konkreten Sachverhalts erforderlich sei (z.B. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - in BVerwGE 31, 20 [21 f.]). - BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73
Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 61.76
Das angefochtene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33).