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   BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06   

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https://dejure.org/2007,33140
BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06 (https://dejure.org/2007,33140)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2007 - 1 WB 57.06 (https://dejure.org/2007,33140)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2007 - 1 WB 57.06 (https://dejure.org/2007,33140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    WBO § 17; WDO § 20 Abs. 1 Satz 1, § 42 Nr. 3 Satz 1
    Durchsuchung; Dienstvergehen; EDV-Anlagen; sachliche Zuständigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17
    Arbeitsplatz; Aufklärung; Begriff; Computer; Datei; Datenträger; Dienstvergehen; Dienstvergehen; Durchsuchung; Durchsuchung; EDV-Anlage; EDV-Anlagen; Festplatte; Sache; Soldat; Verdacht; Zuständigkeit; dienstlicher Gegenstand; sachliche Zuständigkeit; sachliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06
    Im Wehrbeschwerdeverfahren ist die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nur bei Beachtung der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen gegeben (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3).

    Eines ausdrücklichen Verweisungsantrages bedarf es dazu nicht (Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87
    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06
    Denn nicht die Art des Mediums, sondern sein Inhalt, namentlich die Eignung der Daten als Beweismittel für ein bestimmtes Ermittlungsverfahren, ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die Überprüfung des Mediums - hier die Suche nach Dateien oder in ihnen enthaltenen Informationen - als "Durchsuchung" zu qualifizieren ist (vgl. BGH , Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06, 3 BJs 32/05 - 4 - - 3 BGs 31/06 - StV 2007, 60; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BJs 55/81 - 4 - 1 BGs 517/87 - StV 1988, 90).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06
    Auch das wesentliche Element einer Durchsuchung, nämlich das zweck- und zielgerichtete Suchen staatlicher Organe, um planmäßig verborgene Gegenstände oder eine unbekannte Information aufzuspüren, die der Adressat der Durchsuchung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318 ; BVerwG, Beschluss vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ), liegt vor.
  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06
    Deshalb stellt die angegriffene Durchsuchung nicht eine Maßnahme der präventiven Dienstaufsicht dar, in deren Rahmen dienstliche Gegenstände auf Vollzähligkeit, pflegliche Behandlung, Einsatzbereitschaft, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung überprüft werden (vgl. hierzu: Dau, a.a.O. § 20 Rn. 17; vgl. auch Urteil vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 = Buchholz 235.01 § 93 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 213).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06
    Auch das wesentliche Element einer Durchsuchung, nämlich das zweck- und zielgerichtete Suchen staatlicher Organe, um planmäßig verborgene Gegenstände oder eine unbekannte Information aufzuspüren, die der Adressat der Durchsuchung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318 ; BVerwG, Beschluss vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ), liegt vor.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06

    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06
    Denn nicht die Art des Mediums, sondern sein Inhalt, namentlich die Eignung der Daten als Beweismittel für ein bestimmtes Ermittlungsverfahren, ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die Überprüfung des Mediums - hier die Suche nach Dateien oder in ihnen enthaltenen Informationen - als "Durchsuchung" zu qualifizieren ist (vgl. BGH , Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06, 3 BJs 32/05 - 4 - - 3 BGs 31/06 - StV 2007, 60; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BJs 55/81 - 4 - 1 BGs 517/87 - StV 1988, 90).
  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Zu den durchsuchungsfähigen Sachen i.S.d. § 20 Abs. 1 Satz 3 WDO gehören vielmehr auch die im (Mit-)Besitz oder (Mit-)Gewahrsam eines Soldaten befindlichen dienstlichen Gegenstände einschließlich elektronischer Datenträger oder EDV-Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2007 - 1 WB 57.06 - Buchholz 450.2 § 20 WDO 2002 Nr. 1; LS und Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 11/08 - Buchholz 235.1 § 27 BDG Nr. 1 Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09

    Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme,

    seine Disziplinarvorgesetzten, ausschließen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.2007 - 1 WB 57.06 - und OVG Bremen, Beschl. v. 21.7.2006 - DL A 420/05 -, jeweils zit. nach juris).
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