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   BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17   

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https://dejure.org/2017,35766
BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17 (https://dejure.org/2017,35766)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2017 - 4 BN 20.17 (https://dejure.org/2017,35766)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2017 - 4 BN 20.17 (https://dejure.org/2017,35766)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Flächenzuordnung in der bauleitplanerischen Abwägung; Zuordnung von für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen; Antragsbefugnis für eine prinzipale Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans

  • rewis.io

    Anlassbezogener Bebauungsplan; Abwägung; Antragsbefugnis nicht im Plangebiet befindlicher Eigentümer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flächenzuordnung in der bauleitplanerischen Abwägung; Zuordnung von für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen; Antragsbefugnis für eine prinzipale Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans

  • rechtsportal.de

    Flächenzuordnung in der bauleitplanerischen Abwägung; Zuordnung von für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen; Antragsbefugnis für eine prinzipale Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans

  • datenbank.nwb.de

    Anlassbezogener Bebauungsplan; Abwägung; Antragsbefugnis nicht im Plangebiet befindlicher Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17
    Der von der Antragsgegnerin zitierte Beschluss des Senats vom 30. Juli 2001 - 4 BN 41.01 - (Buchholz 140 Art. 6 EMRK Nr. 8) ist für die aufgeworfene Frage unergiebig.

    Soweit hier von Interesse, lässt sich ihm nur der allgemeingültige und von der Antragsgegnerin nicht in Zweifel gezogene Rechtssatz entnehmen, dass auch ein Grundeigentümer antragsbefugt sein kann, dessen Grundstück sich außerhalb des Plangebiets befindet (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 4 BN 41.01 - Buchholz 140 Art. 6 EMRK Nr. 8 S. 14).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 4 BN 10.14

    Antragsbefugnis bei Recht auf gerechte Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17
    Geht es - wie hier - um die Frage der Antragsbefugnis wegen der Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Anwendung der angegriffenen Norm, ist der Weg zur Normenkontrolle nur eröffnet, wenn der Antragsteller ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass sein "negatives Betroffensein" als privater Belang bereits auf der Planungsebene zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 und Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - ZfBR 2014, 582).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17
    Geht es - wie hier - um die Frage der Antragsbefugnis wegen der Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Anwendung der angegriffenen Norm, ist der Weg zur Normenkontrolle nur eröffnet, wenn der Antragsteller ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass sein "negatives Betroffensein" als privater Belang bereits auf der Planungsebene zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 und Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - ZfBR 2014, 582).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17
    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - BVerwGE 143, 24 Rn. 28) § 50 Satz 1 BImSchG als Vorgabe für die Flächenzuordnung in der bauleitplanerischen Abwägung (nach § 1 Abs. 7 BauGB) verortet (UA S. 18).
  • BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16

    Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250416B4B10.16.0] - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 54.18

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem

    Es ist indes nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 4 BN 48.20

    Verträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans im Vogelschutzgebiet

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 55.18

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem

    Es ist indes nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20

    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - BRS 84 Nr. 202 = juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - BRS 85 Nr. 182 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - BRS 84 Nr. 202, und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - BRS 85 Nr. 182).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 4 BN 48
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 -, und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 -).
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