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   BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11   

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BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11 (https://dejure.org/2011,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2011 - 4 BN 19.11 (https://dejure.org/2011,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 (https://dejure.org/2011,2024)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3a BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 6 BauGB
    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung artenschutzrechtlicher Hindernisse

  • Wolters Kluwer

    Genügen einer Ausfertigung eines Durchführungsvertrags mit Unterschriften des Vorhabenträgers und des Flächeneigentümers für die Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • rewis.io

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung artenschutzrechtlicher Hindernisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung artenschutzrechtlicher Hindernisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genügen einer Ausfertigung eines Durchführungsvertrags mit Unterschriften des Vorhabenträgers und des Flächeneigentümers für die Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführungsvertrag: Nachträgliche Ergänzung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag: Nachträgliche Ergänzung zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag: Nachträgliche Ergänzung zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Welche formellen Anforderungen sind zu stellen? (IBR 2012, 1200)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 222
  • BauR 2012, 837
  • ZfBR 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Unabhängig davon, ob der Vortrag den Darlegungsanforderungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, bedarf es nicht erst der Durchführung eines Revisionsverfahrens, um festzustellen, dass die im Beschluss des Senats vom 23. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 7.03 - (BRS 66 Nr. 22) genannten Grundsätze zur Zulässigkeit nachträglicher Ergänzungen des Durchführungsvertrags auch nach Einfügung des § 12 Abs. 3a BauGB gelten.

    2.3 Die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 23. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 7.03 - (a.a.O.) erhobene Divergenzrüge (Beschwerdebegründung S. 10) scheitert schon daran, dass der Antragsteller zwar eine Passage aus dem genannten Beschluss zitiert, aber keinen Rechtssatz aus der angefochtenen Entscheidung benennt, der hierzu in Widerspruch stünde.

    Im Übrigen hat der Senat in dem bereits genannten Beschluss vom 23. Juni 2003 (a.a.O. S. 142) darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB entfällt, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berührt.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan setzt voraus, dass die Gemeinde mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag geschlossen hat (Urteil vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 ): Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

    Die unter 4. der Beschwerdebegründung erhobene Divergenzrüge, mit der der Antragsteller eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 3.02 - (a.a.O.) geltend macht (Beschwerdebegründung S. 11 - 14), genügt nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO und beruht im Übrigen wiederum auf der von den Feststellungen des Normenkontrollgerichts nicht gedeckten Behauptung, das Vorhaben, welches Grundlage des Durchführungsvertrags 2011 sei, sei nicht identisch mit dem ursprünglichen Vorhaben (Beschwerdebegründung S. 12).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Das Normenkontrollgericht stützt sich ausdrücklich auf die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Senats, wonach es dem Plangeber obliegt, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden (Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 - Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7 S. 4 f.), und attestiert der Antragsgegnerin sodann bei der gerichtlichen Überprüfung, sie habe nach Auswertung der ihr vorliegenden naturschutzfachlichen Erkenntnisse davon ausgehen dürfen, dass überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erforderten (UA S. 61).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Diesen Anforderungen wird jedenfalls dann genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und - wie hier, weil keine Personenidentität besteht - vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt (vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 ; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Juni 2011, § 12 Rn. 96 a.E.), mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Unter diesen Umständen wäre es unangemessen, das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein daran scheitern zu lassen, dass der Bürgermeister die Zustimmungsentscheidung des Rats erst nach Satzungsbeschluss vollzogen hat (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 - BRS 74 Nr. 237 S. 1077).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages

    aa) Ein Durchführungsvertrag i.S.d. § 12 Abs. 1 BauGB unterliegt als öffentlich-rechtlicher Vertrag und Unterfall des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger grundsätzlich nur dem Erfordernis der Schriftform (§ 11 Abs. 3 BauGB und § 57 VwVfG NRW; vgl. BVerwG, ZfBR 2012, 38 f.; BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04, ZfIR 2006, 770 Rn. 8 zu § 7 BauGBMaßnG a.F.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Dass der Beklagte die von der WBM unterzeichnete Vereinbarung erst am 15. August 2017 und damit bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die WBM den Eingang der Annahme unter regelmäßigen Umständen erwarten durfte (vgl. § 147 Abs. 2 BGB), angenommen hat, ändert nichts daran, dass die Verpflichtungserklärung der Dritten schon im Zeitpunkt der Ausübung vorlag (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - BVerwG 4 BN 19.11 -, juris Rn. 3 zu den Anforderungen an das Vorliegen des Durchführungsvertrages im Rahmen von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Es reicht daher jedenfalls aus, wenn im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein bindendes Angebot ihrerseits vorlag (vgl. zum ähnlich gelagerten Problem beim Durchführungsvertrag im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan BVerwG, Beschl. v. 06.10.2011 - 4 BN 19.11 - BauR 2012, 222).
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Nach dem § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Träger des Vorhabens auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans zur Durchführung des Vorhabens sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich vertraglich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 -, BRS 78 Nr. 223, wonach diesen Anforderungen in zeitlicher Hinsicht jedenfalls dann genügt ist, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt, mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebot ermächtigt wird) Diese Anforderungen waren bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses erfüllt.

    Die dazu in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2003 - 4 BN 7.03 -, BRS 66 Nr. 22, dort konkret zu der Frage einer Zulässigkeit der Ausräumung von Abwägungsfehlern durch zusätzliche Vereinbarungen (Lärmschutzmaßnahmen, Tiefgaragenzufahrt)) entwickelten Grundsätze sind auch nach der durch den § 12 Abs. 3a BauGB für den dort bezeichneten speziellen Anwendungsbereich ausdrücklich ermöglichten nachträglichen Änderung des Durchführungsvertrags weiter anzuwenden.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 -, BRS 78 Nr. 223) Die von der Antragsgegnerin akzeptierte Zusatzvereinbarung vom Juni 2012 mag wegen der damit einhergehenden Aufspaltung der Verantwortlichkeiten nach dem zuvor Gesagten vom Gesetzgeber nicht gewünschte zusätzliche Probleme bei der Realisierung des Bebauungsplans begründen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Soweit sich das von der vertraglichen Durchführungsverpflichtung erfasste Vorhaben innerhalb der Bandbreite der aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans - einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans - zulässigen Nutzungen bewegt, erweist sich der Durchführungsvertrag als hinreichend abgestimmt mit dem Bebauungsplan (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2014 - 8 S 47/12 -, juris, Rn. 97; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 -, ZfBR 2012, 38 und juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 -, juris Rn. 14, und vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 -, juris Rn. 25 f., sowie Beschlüsse vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 13, und vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 -, juris Rn. 18; Hamb. OVG, Urteil vom 27. April 2016 - 2 E 20/13.N -, juris Rn. 55; Bay. VGH, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 NE 14.2678 -, juris Rn. 14 (a. E.); OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2013 - 2 D 37/12.NE -, juris Rn. 41.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

    Ein Bebauungsplan ist auch dann nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Verwirklichung dauerhafte Hindernisse in Gestalt der artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (BVerwG, Beschl. v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - BauR 2012, 222).
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Zwar hat die Gemeinde, auch wenn nicht die Planung selbst, sondern erst ihr Vollzug zu einem Verstoß gegen die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote führen kann, schon im Planaufstellungsverfahren vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen; denn ein Bebauungsplan ist vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich im Sinn des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (vgl. VerfGH vom 3.12.2013 VerfGHE 66, 187/193; BVerwG vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - juris Rn. 18; OVG NW vom 17.2.2011 NuR 2012, 135/140 f.; vom 21.4.2015 - 10 D 21/12.NE - juris Rn. 163 ff.; OVG RhPf vom 14.10.2014 DVBl 2015, 42 Rn. 58).
  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Unter diesen Umständen wäre es unangemessen, das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein daran scheitern zu lassen, dass der Bürgermeister die Zustimmungsentscheidung des Rats erst nach Satzungsbeschluss vollzogen hat (BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3; vgl. auch OVG NRW, U.v. 8.3.2012 - 10 D 17/10.NE - BauR 2012, 1075 = juris Rn. 46; VGH Mannheim, U.v. 29.4.2009 - 8 S 639/08 - UPR 2009, 457 = juris Rn. 24 ff.; Spieß in Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, zu § 12 BauGB Rn. 23).

    Sind der Vorhabenträger und der Eigentümer der zu überbauenden Flächen nicht personenidentisch und hat der vom Vorhabenträger verschiedene Eigentümer den Durchführungsvertrag nicht mitunterschrieben (vgl. BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3), kann den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allenfalls Genüge getan sein, wenn der Vorhabenträger spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine privatrechtlich gesicherte Befugnis innehat, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 84; SächsOVG, B.v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 - juris Rn. 5; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 12 Rn. 63).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19

    Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die

    Es genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und - wenn keine Personenidentität besteht - vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22

    Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 265/13

    Abwägung; Eigentum; Begründung; Erforderlichkeit des Bebauungsplans;

  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan -

  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 1 N 16.1809

    Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei Fehlen einer

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 1 KN 168/15

    Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Betriebsbereich;

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 10 D 91/13

    Geltendmachung einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots i.R. der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2020 - 8 C 11089/19

    Gegen einen Bebauungsplan gerichteter Normenkontrollantrag; Wohnbebauung statt

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11

    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2021 - 2 K 52/18

    Konkretisierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Erweiterung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 D 83/14

    Ermittlung der abwägungsrechtlichen Belange bzgl. Errichtung eines Wohnquatiers;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15

    Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Biogasanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 10 D 92/13

    Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bezweckend die bauliche und

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 1 N 21.22

    Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für großflächigen Lebensmittelmarkt

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für

  • OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10

    Normenkontrollantrag gegen Verbrauchermarkt als Maßnahme der Innenentwicklung

  • BVerwG, 25.08.2014 - 4 BN 9.14

    Vorliegen einer die Revision eröffnenden Divergenz i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2022 - 10 D 3/20

    Auswirkungen der Planung auf ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück durch von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2023 - 7 B 503/23

    Prüfung eines Bebauungsplans am Maßstab der Offensichtlichkeit im Verfahren des

  • VG Augsburg, 01.12.2021 - Au 4 K 19.2180

    Belastung des Vorhabenträgers mit Kosten für die Herstellung der

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