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   BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18   

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https://dejure.org/2018,41285
BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18 (https://dejure.org/2018,41285)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2018 - 8 B 9.18 (https://dejure.org/2018,41285)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2018 - 8 B 9.18 (https://dejure.org/2018,41285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einer Sonderzahlung zur Finanzierung von Entschädigungsleistungen an die Kunden einer in Insolvenz gefallenen GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EAEG § 8 Abs. 4 ; EAEG § 8 Abs. 5 S. 1
    Heranziehung zu einer Sonderzahlung zur Finanzierung von Entschädigungsleistungen an die Kunden einer in Insolvenz gefallenen GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16

    Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Darin ist bereits geklärt, dass der Gesetzgeber die Finanzierungsverantwortung auch bei der Erhebung der Sonderzahlungen nicht an die konkrete Geschäftstätigkeit knüpfen musste, sondern im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis auf das nach der Zulassung mögliche Geschäftsfeld abstellen durfte (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 8 B 13.16 - juris Rn. 13 und vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - Buchholz 451.622 EAEG Nr. 3 Rn. 24 ff., je m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus seiner Bezugnahme auf die Bestätigung dieser Annahme im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - (Buchholz 451.622 EAEG Nr. 3 Rn. 22 ff.).

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Zu Unrecht rügt die Klägerin eine Divergenz des Berufungsurteils zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - (BVerfGE 124, 348).

    Die von der Klägerin in Bezug genommenen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - BVerfGE 124, 348 ) beschäftigen sich mit den rechtlichen Unterschieden - nur - der Erhebung von Jahresbeiträgen und Sonderbeiträgen gemäß § 8 Abs. 2 sowie Abs. 3 und 3a des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes - EAEG - vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) in der hier maßgeblichen Fassung der Änderung durch Gesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1528).

  • BVerwG, 31.05.2016 - 8 B 13.16

    Sonderzahlung an Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Sie wendet sich gegen das Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung des Berufungsgerichts, ohne einzelne Rechtsfragen herauszuarbeiten (zu einer wortgleichen Frage vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 8 B 13.16 - juris Rn. 6 ff.).

    Darin ist bereits geklärt, dass der Gesetzgeber die Finanzierungsverantwortung auch bei der Erhebung der Sonderzahlungen nicht an die konkrete Geschäftstätigkeit knüpfen musste, sondern im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis auf das nach der Zulassung mögliche Geschäftsfeld abstellen durfte (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 8 B 13.16 - juris Rn. 13 und vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - Buchholz 451.622 EAEG Nr. 3 Rn. 24 ff., je m.w.N.).

  • BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 3.16

    Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Deren - angebliche - Fehler sind nicht mit der Divergenzrüge geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2017 - 8 B 3.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs schützt daher nicht davor, dass das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Rechtsgründen unberücksichtigt lässt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 ; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Das Oberverwaltungsgericht hat keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt, mit dem es einem ebensolchen, gleichfalls entscheidungstragenden Rechtssatz im zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hätte (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 18).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs schützt daher nicht davor, dass das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Rechtsgründen unberücksichtigt lässt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 ; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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